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GEZ-Gebühr nicht zahlen: Sie riskieren bis 1.000 Euro Strafe


Überweisung des Rundfunkbeitrags
Diese Strafe erwartet Sie, wenn Sie keine GEZ-Gebühr zahlen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 30.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 81679346Vergrößern des BildesOb Sie einen Fernseher besitzen oder nicht, die meisten sind zur Zahlung der GEZ-Gebühren verpflichtet. (Quelle: Giorgio Fochesato via www.imago-images.de/imago-images-bilder)

Laut Staatsvertrag ist für jede Wohnung der GEZ-Beitrag zu zahlen. Verzichten Sie als Vollzahler auf die Überweisung, drohen saftige Strafen.

Der Rundfunkbeitrag (bis 2012 GEZ – kurz für "Gebühreneinzugszentrale") ist gesetzlich geregelt und beträgt monatlich 18,36 Euro. Auch wenn keine Zahlungsaufforderung vorliegt, müssen Sie pro Haushalt zahlen. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Lastschriftverfahren oder per Überweisung. Die Zahlungsfrist endet für Sie vier Wochen nach Fälligkeit.

Besteht eine Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags?

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag schreibt Ihnen die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags vor. Der Rundfunkbeitrag finanziert die Programme der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Nutzen Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, besteht dennoch die Zahlungspflicht. Selbst, wer keinen Fernseher, kein Radio und keinen Computer besitzt, ist vom Rundfunkbeitrag nicht automatisch befreit.

Was passiert, wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wird?

Sind Sie nicht von der Beitragszahlung befreit – also Vollzahler – drohen bei Nichtzahlung Konsequenzen. Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid, alle offenen Beiträge sind nachzuzahlen. Nachforderungen entstehen bis zu drei Jahre rückwirkend. Zusätzlich fällt ein Säumniszuschlag von mindestens 8 Euro an. Zahlen Sie trotzdem nicht und verzichten auf Widerspruch, drohen Vollstreckungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist eine Geldstrafe von fünf Euro bis 1.000 Euro möglich.

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Der Rundfunkbeitrag wird für jede Wohnung erhoben. Der Beitragsservice schreibt häufig zufällig eine Person an, die in dieser Wohnung lebt. Alle in der Wohnung lebenden Personen müssen sich beim Beitragsservice melden. Anschließend melden sich Mitbewohner ab, wenn eine andere Person bereits zahlt. Dem Beitragsservice teilen Sie den Namen der bereits zahlenden Person und die Beitragsnummer mit. Alle Personen innerhalb der gemeinsamen Wohnung teilen sich den Beitrag.

Beitragszahlung für die Zweitwohnung

Für eine Zweitwohnung zahlen Sie keinen Rundfunkbeitrag. Aber: Sie sind verpflichtet, den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio über die Zweitwohnung zu informieren. In die Mitteilung gehören folgende Angaben:

  • Adresse der Zweitwohnung
  • Beitragsnummer der Zweitwohnung
  • Hinweis, dass Sie bereits für die Hauptwohnung zahlen
  • Bitte um Befreiung für die Zweitwohnung.

Wer braucht keinen Rundfunkbeitrag zu zahlen?

Beziehen Sie Sozialleistungen, sind keine Beiträge zu zahlen. Zu den Sozialleistungen zählen:

  • Bürgergeld
  • Grundsicherung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG

Verzichten Sie auf Sozialleistungen trotz Anspruch, lassen Sie sich ebenfalls befreien. Die Befreiung erfolgt immer per Antrag. Verwenden Sie dazu die Antragsformulare, die Sie bei den Städten, Gemeinden und Behörden erhalten, die Ihre Leistungen bewilligen. Liegt eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen RF vor, gilt für Sie pro Monat ein ermäßigter Beitragssatz von 6,12 Euro.

Leben befreite Personen mit einem Vollzahler zusammen, hat der Vollzahler den regulären Rundfunkbeitrag zu zahlen. Mehrere Vollzahler teilen den Beitrag auf.

Verwendete Quellen
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