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Steuererklärung als Rentner? Ab dieser Rentenhöhe ist sie Pflicht


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Welche Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen


Aktualisiert am 02.09.2024Lesedauer: 3 Min.
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Rentnerin erledigt ihre Finanzen (Symbolbild): Seit 2005 müssen auch Rentner Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen.Vergrößern des Bildes
Rentnerin erledigt ihre Finanzen (Symbolbild): Seit 2005 müssen auch Rentner Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen. (Quelle: IMAGO/Joseffson)

Auch manche Rentner sind verpflichtet, bis zum 2. September eine Steuererklärung abzugeben. Ob Sie betroffen sind, hängt von der Höhe Ihrer Rente ab.

Es gibt einen Zeitpunkt im Jahr, an dem sich entscheidet, ob Rentner es mit dem Finanzamt zu tun bekommen oder nicht: den 1. Juli. Denn dann werden regelmäßig die Rentenbezüge erhöht – und das führt in einigen Fällen dazu, dass Rentner plötzlich steuerpflichtig werden.

Anders als beim Renteneintritt, bei dem ein bestimmter Teil der Rente steuerfrei bleibt, muss jede Rentenerhöhung zu 100 Prozent versteuert werden. Daher kann es in einigen Jahren allein aufgrund der Erhöhung vorkommen, dass Rentner überhaupt oder mehr Steuern als vorher zahlen müssen. Wir zeigen Ihnen, ob das auch für Sie gilt.

Welche Rentner in die Steuerpflicht rutschen

Grundsätzlich aufpassen sollten Rentner, bei denen sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben, etwa weil ihr Partner gestorben ist, oder wenn weitere Einkünfte hinzukommen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen.

Erst dann, wenn Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Teil der Rente über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro für das Jahr 2023 liegen, müssen Sie bis zum 2. September 2024 eine Steuererklärung abgeben. Ob dann auch wirklich Steuern fällig werden, hängt aber noch davon ab, in welcher Höhe Sie Ausgaben und Pauschbeträge geltend machen können – etwa aufgrund einer Behinderung oder hoher Krankheitskosten. Lesen Sie hier, mit welchem Trick Sie die Abgabefrist verlängern.

Tabelle zeigt, ob Sie Steuererklärung machen müssen

Ab wann Rentner steuerpflichtig werden, die ausschließlich die gesetzliche Rente beziehen, hat der BLV berechnet. Wer beispielsweise 2023 in Rente ging und in diesem Jahr ausschließlich maximal 15.374 Euro gesetzliche Bruttorente bezogen hat, muss weder eine Steuererklärung abgeben noch Steuern zahlen. Für ältere Jahrgänge sind je nach Jahr des Rentenbeginns höhere Beträge steuerfrei. Bei Altrentnern im Westen (Eintritt vor 2005) sind es noch mehr als 20.700 Euro.

Was für Sie gilt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gelten die doppelten Beträge.

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"Anhand der Tabelle kann abgelesen werden, bis zu welchem Betrag die Rente steuerfrei bleibt", sagt Bauer. Ob Steuern auf Renten und auch andere Altersbezüge anfallen, hängt vom Rentenbeginn und der Höhe der Bruttorente ab. "Es kann auch sein, dass Sie bei Überschreiten der Beträge keine Steuern zahlen müssen, weil Sie zum Beispiel einen Behindertenpauschbetrag oder andere hohe außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen können." Lesen Sie hier, was Rentner alles von der Steuer absetzen können.

Steuerpflicht: Rentner bilden keine Ausnahme

Eine Steuererklärung müssen Sie aber in jedem Fall abgeben, sobald Sie die oben aufgeführten Beträge überschreiten. Vor allem wer im Arbeitsleben in Steuerklasse 1 eingruppiert war und nie eine Steuererklärung abgegeben hat, weil er es nicht musste, wundert sich mitunter nach Renteneintritt über Post vom Finanzamt.

"Sobald diese Menschen Rentner werden, sind sie verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Denn anders als beim Lohn fließen von der Rente nicht automatisch jeden Monat Steuern ans Finanzamt", erklärt Bauer. Um die erste Steuererklärung nach Renteneintritt komme man deshalb nicht herum. "Stellt das Finanzamt fest, dass Sie etwa aufgrund von Pauschbeträgen oder anderen hohen Ausgaben keine Steuern zahlen müssen, können Sie sich gegebenenfalls für künftige Jahre von der Abgabepflicht befreien lassen."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Berechnungen des Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL)
  • Gespräch mit Jana Bauer vom BVL
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