Falsche Bezeichnung Achtung vor diesen "Schönheitschirurgen"
Den Begriff nutzt zwar jeder. Doch wenn sich ein Mediziner nur als Schönheitschirurg bezeichnet, sollte man aufhorchen. Denn entsprechend ausgebildete Fachärzte nennen sich anders.
Begriffe wie "Kosmetischer Chirurg", "Schönheitschirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" machen einen seriösen Eindruck. Sie sind aber nicht geschützt und können folglich von jedem Arzt geführt werden. Über die Aus- und Weiterbildung eines Mediziners sagen sie nach Angaben der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) nichts aus.
Auf die genaue Bezeichnung achten
Wer wegen einer Brust-Operation oder einem anderen plastischen Eingriff auf der Suche nach einem passenden Arzt ist, sollte aus diesem Grund genau auf die Bezeichnung des Mediziners achten – der Plastische und Ästhetische Chirurg ist ein anerkannter Facharzt. Er darf sich als "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" (früher "Facharzt für Plastische Chirurgie") bezeichnen.
Ein solcher Facharzt muss nach seinem Medizinstudium eine sechsjährige Weiterbildung absolviert haben. In der Zeit lernen die Mediziner bestimmte Operationstechniken und Tätigkeiten. Im Zweifel sollte man bei den Landesärztekammern nachfragen, ob es sich wirklich um einen Facharzt handelt.
Auch in der Fachgesellschaft DGPRÄC dürfen Mediziner nur Mitglied werden, wenn sie eine entsprechende Facharztweiterbildung erfolgreich absolviert haben. Wer sich im Ausland operieren lassen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dort andere Regeln gelten.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa