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Überstunden verweigern | Rechte von Arbeitnehmer | Das müssen Sie beachten


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Fragen des Arbeitsrechts
Wann Sie Überstunden machen müssen


Aktualisiert am 08.02.2022Lesedauer: 4 Min.
Frau vor dem Laptop (Symbolbild): Überstunden zu leisten, ist nicht unüblich.Vergrößern des Bildes
Frau vor dem Laptop (Symbolbild): Überstunden zu leisten, ist nicht unüblich. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Überstunden gehören in vielen Betrieben zum Alltag dazu. Doch oftmals sind diese nicht rechtens. t-online erklärt, wann die Mehrarbeit gültig ist, wie sie vergütet wird – und was bei Kurzarbeit gilt.

Im Betrieb fällt ein Haufen Arbeit an, und Sie sehnen sich dem Feierabend entgegen. Doch dann kommt Ihr Chef ins Büro und verlangt von Ihnen, die Unterlagen weiter zu bearbeiten – und wenn es sein muss, auch Überstunden zu leisten.

Das, was in vielen Unternehmen üblich ist, muss nicht zwangsläufig rechtens sein. Denn Mehrarbeit muss im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag festgeschrieben sein. t-online zeigt Ihnen alles, was Sie über Überstunden wissen sollten.

Muss ich Überstunden machen?

Ja – aber nur, wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag steht oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Im Vertrag finden Sie in diesem Fall Formulierungen wie: "Sie sind im Bedarfsfall dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten" oder "Der Arbeitgeber darf Überstunden anordnen." Steht nichts im Vertrag, gilt die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit.

In jedem Fall gilt: Sollte die Firma nicht mit einer elektronischen Arbeitszeiterfassung arbeiten, ist es sinnvoll, sich die Überstunden aufzuschreiben und vom Arbeitgeber quittieren zu lassen.

Wenn Sie im Zweifelsfall vor Gericht eine Bezahlung der Überstunden einklagen wollen, müssen Sie außerdem darlegen können, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder zumindest geduldet hat. Bestreitet Ihr Chef eine solche Anordnung, ist es wichtig, dass Sie Zeugen benennen.

Darf mein Chef die Überstunden in jedem Fall anordnen?

Auch wenn Verträge oder die Betriebsvereinbarung Überstunden vorsehen, muss Ihr Arbeitgeber immer auch Ihre Interessen berücksichtigen. Ihr Arbeitgeber muss eine Interessenabwägung vornehmen.

Sollten Sie etwa "nur" mit einem Bekannten verabredet sein, und Ihrem Arbeitgeber droht eine Vertragsstrafe, wenn er das Projekt nicht fristgerecht abschließt, dann ist das Interesse des Arbeitgebers höher zu bewerten. Sie müssen die Überstunden in dem Fall hinnehmen.

Ihr Arbeitgeber muss bei Überstunden aber immer die Regeln des Arbeitszeitgesetzes beachten. Hier nach sind in der Regel maximal pro Tag acht, im Ausnahmefall zehn Stunden Arbeit erlaubt.

Betriebsrat muss Überstunden zustimmen

Außerdem muss der Betriebsrat einer angeordneten Überstunde zustimmen. Sonst ist die Weisung unzulässig. Um das Verfahren zu erleichtern, haben viele Arbeitgeber mit ihren Betriebsräten Rahmenvereinbarungen getroffen.

In Notfällen kann die Zustimmung des Betriebsrats entbehrlich sein. Das wird allerdings nur in wenigen Fällen angenommen – etwa bei Naturkatastrophen.

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob eine Anordnung zulässig ist, fragen Sie zur Sicherheit beim Betriebsrat nach.

Wie viele Überstunden sind zulässig?

Arbeitnehmer dürfen maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings kann im Einzelfall auch eine 60-Stunden-Woche in Ordnung sein.

In diesem Fall muss jedoch sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer im Nachgang weniger arbeitet – und so die Mehrarbeit ausgleicht. Das regelt das Arbeitszeitgesetz.

Kann ich mir Überstunden auszahlen lassen?

Wie Überstunden abgegolten werden, ist gesetzlich nicht geregelt. Meist findet sich aber im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Passage hierzu.

In der Regel muss Ihr Arbeitgeber einen Freizeitausgleich für Sie schaffen, sofern Sie Überstunden geleistet haben und so die Überstunden abbauen. Das heißt also in der Praxis: Wenn Sie an einem Tag eine Stunde mehr arbeiten, sollte Ihr Chef Ihnen sagen, dass Sie am nächsten Tag eine Stunde früher gehen dürfen.

Allerdings gilt: Sofern es nicht möglich ist, einen Freizeitausgleich zu schaffen, können Sie sich die Überstunden auch auszahlen lassen.

Kann ich Überstunden verweigern?

Ja, das können Sie. Man unterscheidet hier zwei Fälle:

  • Wenn Sie berechtigterweise eine Überstunde verweigern, kann Ihnen nichts passieren. Hier greift das sogenannte Maßregelungsverbot. Der Arbeitgeber darf niemanden bestrafen, weil er von seinen Rechten Gebrauch macht.
  • Wenn die Weisung allerdings zulässig war, kann die Weigerung im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.

Tipp: Machen Sie sich also in jedem Fall bewusst, welcher Fall auf Sie zutrifft, bevor Sie Überstunden verweigern.

Wie kann ich Überstunden geschickt ablehnen?

Wenn Sie Überstunden ablehnen möchten, sollten Sie sich erst einmal eine kurze Bedenkzeit erbitten und sich genau überlegen, ob Sie die Mehrarbeit wirklich schaffen.

Stellen Sie fest, dass es Ihnen zu viel wird, sollten Sie die Absage kooperativ formulieren. Sie könnten sich etwa dafür bedanken, dass Ihr Chef Ihnen die Mehrarbeit zutraut. Auch könnten Sie Ihrem Chef sagen, welche Aufgaben Sie bereits übernehmen und deshalb weitere ablehnen müssen. Sie könnten Ihrem Chef auch anbieten, gemeinsam zu überlegen, wie man die Mehrarbeit bewältigt bekommt.

Im für den Mitarbeiter schlechtesten Fall lässt sich Ihr Chef jedoch nicht beirren – und ordnet die Mehrarbeit an. In diesem Fall sollten Sie nachfragen, welche Aufgaben Sie stattdessen nicht mehr machen müssen.

Darf ich während der Kurzarbeit Überstunden leisten?

Nein. Während der Kurzarbeit dürfen Sie keine Überstunden machen – und Ihr Chef darf auch keine verlangen.

Der Grund: Er darf Kurzarbeit nur anzeigen, wenn im Betrieb Arbeit ausfällt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • anwaltauskunft.de
  • anwalt.org
  • haufe.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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