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Bienennest entfernen: Das müssen Sie beachten


Geldstrafe verhindern
Bienennest entfernen: Das müssen Sie beachten

t-online, Annika Lange

11.05.2023Lesedauer: 3 Min.
Bienen: Haben Sie einen Bienenschwarm im Garten, ist meist auch ein Nest in der Nähe.Vergrößern des BildesBienen: Haben Sie einen Bienenschwarm im Garten, ist meist auch ein Nest in der Nähe.

Was tun, wenn sich Bienen oder Wespen bei Ihnen einnisten? Denn die Nester dürfen Sie nicht einfach entfernen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Die Furcht vor den Insekten mit Stachel ist bei vielen Menschen groß. Wurde ein Nest im eigenen Haus oder Garten entdeckt, wird daher häufig über die Entfernung des Nestes nachgedacht. Zunächst stellt sich dabei meist die Frage, ob es sich um ein Bienen- oder um ein Wespennest handelt. Die Unterscheidung ist auch für die Entfernung des Nestes und den Umgang mit den Insekten relevant.

Wespen- oder Bienennest?

Sie können Wespen- und Bienennester gut unterscheiden, indem Sie deren Baumaterial betrachten. Deutsche und gemeine Wespen sowie Hornissen legen ihre Nester in dunklen Hohlräumen an. Bevorzugt siedeln sie in Rollladenkästen, Dachböden oder Gartenhäuschen.

Ihr Nest besteht aus grauer Holzfaser, die sie mit ihren Mundwerkzeugen von Brettern abgenagt und zu einer papierartigen Substanz verkleistert haben. Bienen bauen ihre Nester hingegen aus selbstproduziertem Wachs.

Sie können die Insekten auch anhand ihres Aussehens voneinander unterscheiden. Während Wespen eine schlanke Taille besitzen und gelb-schwarz gestreift sind, haben Bienen eher einen braunen Körper, der fein behaart ist.

Darf ich das Bienennest selbst entfernen?

Bei Bienen- wie auch bei Wespennestern gilt, dass die private Entfernung strafbar ist. Nicht nur Bienen, auch Wespen sind wertvolle und schützenswerte Insekten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es daher verboten, die Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen und zu töten oder ihre Behausungen zu zerstören. Eine Entfernung ohne vernünftigen Grund kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Da Laien nicht beurteilen können, was in diesem Fall ein "vernünftiger Grund" ist, verzichten Sie besser auf eine eigenständige Entfernung des Nestes. Wenden Sie sich stattdessen an die Naturschutzbehörde Ihres jeweiligen Landkreises beziehungsweise Ihrer Stadt.

Die Behörde klärt und entscheidet, ob es sich um einen vernünftigen Grund handelt. Dieser ist etwa gegeben, wenn eine Gefahr für den Menschen besteht, weil das Nest an einem ungeeigneten Ort liegt.

Bienen umsiedeln lassen

Im Fall einer Gefährdung für den Menschen kann eine Genehmigung zur Umsiedlung des Nestes beantragt werden. Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht können kostenpflichtig sein. Das ist abhängig von der jeweils zuständigen Behörde.

Ein Bienenschwarm ist kein Nest

Bei Bienen finden Sie aber meist kein Nest, sondern eine summende Traube von Hunderten Bienen, die etwa am Ast eines Baumes hängt. Das ist ein Schwarm, der sich mit einer jungen Königin vom Stock abgesetzt hat. Er gehört gewöhnlich einem Imker, der in der Nähe seine Bienenkästen aufgestellt hat.

Die Kommune, aber auch die Polizei und der örtliche Imkerverein haben die erforderlichen Adressen. Nach der Kontaktaufnahme kommt ein Imker häufig unentgeltlich, um den wertvollen Schwarm einzufangen.

Umgang mit Bienennestern

Bevor an eine Umsiedlung oder Entfernung eines Nestes gedacht wird, können folgende Maßnahmen helfen:

  • Separieren des Nestes – etwa auf dem Dachboden – vom übrigen Wohnraum mit einem engmaschigen Netz
  • Im Garten: Absperren des Nestbereiches mit einem engmaschigen Netz in circa fünf Metern Abstand in Richtung Ihres Hauses
  • Hausmittel wie Lavendelöl, Basilikum oder vor allem Weihrauch und Räucherstäbchen nutzen, um Bienen von Wohnräumen fernzuhalten
  • nicht barfuß im Gras laufen, da Bienen dort auf Nahrungssuche gehen
  • Fenster mit Fliegengittern versehen
  • Bienen nicht schlagen oder anblasen

Fazit

Bienen sind stark vom Insektensterben betroffen. Die private Entfernung ihrer Nester kann laut dem Bundesnaturschutzgesetz zu hohen Geldstrafen führen. Holen Sie in jedem Fall fachkundige Beratung durch einen Experten Ihrer jeweiligen Naturschutzbehörde ein, der das weitere Vorgehen mit Ihnen bespricht.

Verwendete Quellen
  • nabu.de: "Damit es wieder summt und brummt" (Stand: 25.04.2023)
  • nabu.de: "Wespen- oder Hornissennest im Garten?" (Stand: 25.04.2023)
  • bus.rlp.de: "Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten – Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen" (Stand: 25.04.2023)
  • juraforum.de: "Wespennest selbst entfernen: ist das erlaubt oder verboten?" (Stand: 07.04.2023)
  • bus.sachsen-anhalt.de: "Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten - Ausnahme oder Befreiung beantragen" (Stand: 25.04.2023)
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