Zeitpunkt beachten Wie oft muss man seinen Heizöltank prüfen?
Ob der Tank der Ölheizung dicht ist, muss je nach Gegend regelmäßig geprüft werden. Wer wann die Dichtheit des Heizöltanks kontrollieren lassen muss.
In den meisten Häusern wird die Ölheizung aus einem Tank im Keller gespeist. Für die Dichtheit des Tanks ist der Eigentümer verantwortlich. Doch wie oft muss er kontrollieren, ob der Tank noch in Ordnung ist? Und welche Prüfungen fallen noch an?
Wie häufig muss kontrolliert werden?
Wie oft ein Heizöltank geprüft werden muss, ist bundesweit in der so genannten "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen" (AwSV) festgelegt. Es kommt vor allem darauf an, ob man in einem Schutzgebiet lebt, der Tank als Erdtank unterirdisch liegt und wie groß er ist. Grob kann man sagen, dass oberirdische Tanks mit mehr als 1.000 Liter Fassungsvermögen, die in einem Schutzgebiet betrieben werden, und alle Tanks mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvermögen regelmäßig alle 5 Jahre durch Sachverständige nach Wasserrecht geprüft werden müssen. Den Auftrag erteilt der Betreiber rechtzeitig vor Fristablauf.
In der Regel erfolgt eine wiederkehrende Prüfung alle fünf Jahre. Erdtanks in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten müssen sogar alle 2,5 Jahre in Augenschein genommen werden. Außerhalb von Schutzgebieten sind sie alle fünf Jahre erneut zu prüfen. Anlagen, die regelmäßig geprüft werden müssen, erhalten eine Prüfplakette. Fehlt diese, kann der Heizöl-Lieferant die Befüllung verweigern. Darüber hinaus wird die Ölheizung regelmäßig vom Schornsteinfeger auf Abgaswerte und Brandschutzbestimmungen kontrolliert.
Anlagen, die regelmäßig geprüft werden müssen, erhalten eine Prüfplakette. Fehlt diese, kann der Heizöl-Lieferant die Befüllung verweigern. In der Regel erfolgt eine wiederkehrende Prüfung alle fünf Jahre. Darüber hinaus sollte Ihre Ölheizung alle zwei Jahre laut KÜO vom Schornsteinfeger kontrolliert werden.
Bei den zuständigen Behörden erfahren Sie die konkreten Fristen und Regeln:
Bundesland | Auskunftgebende Behörde |
---|---|
Baden-Württemberg | Wasserbehörden der Stadt- und Landkreise |
Berlin | Kreisverwaltungsbehörde |
Brandenburg | Umweltamt des jeweiligen Bezirks |
Bremen | Umweltbehörde bzw. Untere Wasserbehörde |
Hamburg | Wasserbehörde der Bezirksämter |
Hessen | Umweltbehörde bzw. Untere Wasserbehörde der Bezirksämter |
Mecklenburg-Vorpommern | Umweltbehörde bzw. Untere Wasserbehörde, StALU Vorpommern |
Niedersachsen | Umweltbehörde bzw. Untere Wasserbehörde |
Nordrhein-Westfalen | Umweltbehörde bzw. Untere Wasserbehörde |
Rheinland-Pfalz | Umweltbehörde bzw. Untere Wasserbehörde, Kreis- und Stadtverwaltung |
Saarland | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz |
Sachsen | Umweltbehörde bzw. Untere Wasserbehörde |
Sachsen-Anhalt | Umweltbehörde bzw. Untere Wasserbehörde |
Schleswig-Holstein | Umweltbehörde bzw. Untere Wasserbehörde |
Thüringen | Umweltbehörde bzw. Untere Wasserbehörde |
Wann muss eine erste Prüfung erfolgen?
Je nachdem, wie alt der Heizöltank ist, erfolgt die erste regelmäßige beziehungsweise wiederkehrende Überprüfung zu verschiedenen Zeitpunkten beziehungsweise muss erfolgt sein (§ 70 AwSV).
Inbetriebnahme des Heizöltanks | Erste Überprüfung bis zum |
---|---|
01.01.1971 und früher | 01.08.2019 |
01.01.1971 - 31.12.1975 | 01.08.2021 |
01.01.1976 - 31.12.1982 | 01.08.2023 |
01.01.1983 - 31.12.1993 | 01.08.2025 |
31.12.1993 oder später | 01.08.2027 |
Achtung: Die Angaben gelten nicht für Heizölverbrauchsanlagen.
Behörde fordert zur Tankprüfung auf
Außerhalb von Schutzgebieten ist für Tanks mit bis zu 10.000 Litern Gesamtfüllmenge keine wiederkehrende Prüfpflicht durch Sachverständige vorgesehen. Neuanlagen werden vor einer Montage der Behörde rechtzeitig gemeldet und vor Inbetriebnahme durch Sachverständige geprüft.
Wer seinen Tank prüfen lassen muss, wird schriftlich von den Behörden bei Terminüberschreitung verständigt. Meist ist es die Untere Wasserbehörde, die Betroffene zur Beauftragung eines Sachverständigen auffordert und sich die Ergebnisse vom Sachverständigen vorlegen lässt.
Info
Öltanks, die in Räumen, beispielsweise im Keller, aufgestellt sind, zählen zu den oberirdischen.
Die Behörden sagen auch, welcher Sachverständige das machen darf. Die Fachleute dürfen sich nach einer Qualifizierung "Sachverständige für die Prüfung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" nennen. Die Kosten liegen je nach Aufwand der Prüfung bei rund 100 Euro – einheitliche Prüfgebühren gibt es allerdings nicht.
Keine Regelungen in den Bundesländern
In allen Bundesländern gilt die AwSV. Daher sind die Regelungen zur Prüf- und Kontrollpflicht von Heizölverbrauchstank einheitlich. Somit unterscheiden sich die Vorgaben auch nicht bei den jeweiligen Fassungsvermögen der Tanks.
Eigentümer haftet für Schäden
Verantwortlich für Schäden ist der Betreiber des Öltanks – laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sogar dann, wenn er den Tank regelmäßig kontrolliert hat.
Die Anbieter spezieller Versicherungen für Öltanks fordern die Eigentümer der Heizöltanks regelmäßig auf, eine Prüfung durch Sachverständige nach dem Wasserrecht auf einen ordnungsgemäßen Zustand durchführen zu lassen.
Gibt es Neuerungen durch das Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?
Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es führt nicht nur bisherige Regelungen zusammen, sondern berücksichtigt auch neue Inhalte aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung. Daher ergeben sich neue Bestimmungen für Häuser mit einer Ölheizung – ein generelles Verbot für das bewährte Heizsystem ergibt sich hierdurch allerdings nicht.
Für Hauseigentümer mit einer Ölheizung im Keller ist der wichtigste Punkt: Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben und auch modernisiert werden. Bis einschließlich 2025 können bestehende Heizkessel wie gewohnt gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden. Nur für Hausbesitzer in Baden-Württemberg gelten andere Regeln. Dort sind bereits heute die Vorgaben des landesspezifischen Erneuerbare Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten. In Hamburg ist die Gültigkeit landeseigener Bestimmungen derzeit noch unklar.
Auch nach 2025 können Sie noch eine Ölheizung einbauen lassen. Allerdings gelten hierbei spezielle Auflagen: Notwendig ist dann die Einbindung von erneuerbaren Energien – wie beispielsweise Solarthermieanlagen sein.
Auch, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können, ist der Einbau einer Ölheizung allein weiterhin erlaubt. Hat der Hauseigentümer bereits seine Ölheizung mit einer Solaranlage kombiniert, so kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.
Was ist eine Hybridheizung?
Sie nutzt mehrere Energiequellen, in der Regel Öl oder Gas zusammen mit erneuerbaren Energien wie Solar- oder thermische Energie aus der Luft oder dem Boden. Bei Hybridlösungen werden die erneuerbaren Energien für die Heizung und zur Bereitung von Warmwasser zuerst genutzt. Erst in Zeiten mit sehr hohem Wärmebedarf im Winter wird Öl oder Gas zugeschaltet. Deren Verbrauch sinkt damit deutlich.
Gibt es Ausnahmen von den Regelungen?
Ja, in Härtefällen. Im Gesetz steht hierzu "bei unbilliger Härte gilt das alles nicht" – also in Fällen, wo man eine extreme Unwirtschaftlichkeit nachweisen kann. Wie genau das in der Praxis geregelt sein wird, ist Experten zufolge aber noch nicht ganz klar. In den meisten Fällen müssen Sie Ihre Anlage dann umrüsten lassen. Für die meisten Hausbesitzer hingegen – zwei Drittel bis drei Viertel der Fälle – werde es laut Experten aber keine großen Probleme geben.
Gibt es für den Wechsel zu Hybridheizungen Förderungen?
Wer nicht auf Fernwärme oder Gas setzen möchte, sollte bis 2026 zu einer Hybridheizung wechseln. Der Staat bietet all jenen, die schon vor dem Jahr 2026 handeln wollen, finanzielle Unterstützung an – zum einen für den Austausch, zum anderen für den Wechsel zu einer alternativen Heizform.
Eine weitere Möglichkeit ist eine steuerliche Förderung. Haus- oder Wohnungsbesitzer können 20 Prozent der Investition – jedoch maximal 40.000 Euro – auf drei Jahre verteilt von der Steuer abziehen.
Bei dieser Maßnahme ist es laut BDH aber nicht möglich, einen alten Ölkessel gegen einen neuen einzutauschen. Und ein Umstieg auf einen Gas-Brennwertkessel soll nur möglich sein, wenn man auf eine Anlage setzt, die in der Fachsprache "renewable ready" ist: Sie kann ohne größere Umbauten künftig auch mit anderen umweltfreundlichen Energieträgern betrieben werden – also wieder eine Hybridlösung. Die direkte Beimischung erneuerbarer Energien ist ebenfalls förderfähig.
Zudem solle es eine Abwrackprämie geben. Hier kann es unter Umständen noch Zuschüsse für eine Heizweise geben, die Öl als Energieträger weiterhin vorsieht. So soll es laut BDH beim Tausch eines Ölkessels gegen neue Öl-Brennwerttechnik mit EU-Energieeffizienzklasse A und Einbindung einer Solarthermieanlage einen 30-Prozent-Zuschuss für die Kosten der Solaranlage geben. Die konkreten Zahlen hierfür sind noch nicht festgelegt.
So erkennt man Schäden an der Tankanlage
Hinweise auf Schäden sind Setzrisse in der Abmauerung oder eine beschädigte öldichte Anstrichschicht. Zu einer regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrolle des Betreibers gehört die Überprüfung der Dichtheit der Anlage und der Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen, wie etwa dem Leckanzeigegerät. Sind Ölflecken auf dem Boden oder Rostflecken auf der Anlage zu sehen? Ist der Heizöltank beschädigt, weist er Risse auf oder ist er verformt? Ist der Auffangraum verunreinigt oder beschädigt? Ein Warnzeichen ist auch, wenn es auffällig nach Heizöl riecht.
Wer eine Unregelmäßigkeit am Heizöltank feststellt, muss einen zugelassenen Fachbetrieb nach Wasserrecht hinzuziehen.
Sollte dennoch eine erhebliche Menge an Heizöl außerhalb der Tankanlage gelangen, muss man den Schaden melden. Anlaufstellen sind die zuständige Untere Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder die nächste Polizeidienststelle. Für das Beseitigen des Schadens ist der Besitzer verantwortlich. Die Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden können durch die eigenverantwortliche Beachtung der Kontroll- und Prüfvorgaben vermieden werden.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- Institut für Wärme und Öltechnik
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- flüssiggas1.de