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GEZ abmelden: Kann ich mich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?


Ehemals GEZ
Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Von t-online, mak, cho

Aktualisiert am 03.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Schild des Beitragsservice (Symbolbild): Die Rundfunkabgabe muss jeder Haushalt in Deutschland zahlen.Vergrößern des BildesSchild des Beitragsservice (Symbolbild): Die Rundfunkabgabe muss jeder Haushalt in Deutschland zahlen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

Haushalte in Deutschland müssen einen Rundfunkbeitrag zahlen – allerdings gibt es Ausnahmen. Wann Sie eine Wohnung von der GEZ abmelden können.

Den Rundfunkbeitrag müssen alle Haushalte in Deutschland zahlen. Er soll sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig bleibt und jedem zur Verfügung stehen kann. Die Höhe der Beiträge ist seit 2013 unabhängig von der Anzahl und Art der Empfangsgeräte, also Fernseher oder Radios.

Rundfunkbeitrag oder GEZ?
Bis Anfang 2013 hieß der Rundfunkbeitrag noch GEZ, abgeleitet von der Gebühreneinzugszentrale. Diese trägt fortan den Namen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Seitdem muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag zahlen. Ausnahmen gelten nur in bestimmten Fällen (siehe unten).

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Nein, aber Sie können sich von ihm befreien lassen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Folgende Personengruppen können sich auf Antrag befreien lassen:

  • Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen
  • Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter
  • Menschen mit Behinderung können sich unter bestimmten Voraussetzungen ganz von der Zahlung befreien oder müssen nur einen reduzierten Beitrag zahlen
  • Haushalte, die von einem Katastrophenfall betroffen sind, etwa einer Hochwasserlage, können sich vorübergehend befreien lassen (wie das genau geht, lesen Sie hier)

Auf der Homepage des Rundfunkbeitrags können Sie sich genau über die Bedingungen zur Befreiung informieren. Lesen Sie hier, wann Rentner keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Kann ich einzelne Geräte abmelden?

Nein, das ist nicht mehr möglich. Jeder Haushalt ist nach dem Solidaritätsprinzip verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sich vom Rundfunkbeitrag vollständig befreien lassen können nur bestimmte Gruppen (siehe oben).

Allerdings gilt: Den Rundfunkbeitrag doppelt bezahlen müssen Sie auch nicht. Wenn das der Fall sein sollte, sollten Sie das dem Beitragsservice mitteilen und eine Wohnung von der GEZ abmelden. In folgenden Fällen ist das möglich:

  • Umzug zu anderem Beitragszahler
  • Umzug ins Ausland
  • Aufgabe einer Wohnung
  • Tod des Beitragszahlers
  • Umzug in Pflegeheim

Wenn einer dieser Fälle zutrifft, können Sie sich hier online abmelden. Sie können aber auch einen unterschriebenen Brief an den Beitragsservice schicken unter folgender Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Beachten Sie: Je nach Grund für die Abmeldung müssen Sie noch bestimmte Belege anfügen, etwa eine Meldebescheinigung. Wenn der Beitragszahler gestorben ist, müssen die Angehörigen neben der Abmeldung eine Kopie der Sterbeurkunde mitschicken, um den Rundfunkbeitrag zu kündigen.

Auch benötigen Sie bei der Abmeldung von der Rundfunkgebühr immer Ihre Beitragsnummer. Diese finden Sie etwa auf Zahlungsaufforderungen oder anderen Schreiben der Beitragszentrale. Sie sollten bei der Abmeldung Ihres Beitragskontos neben Ihrem Namen, Ihrer Adresse sowie dem Datum der Abmeldung auch den genauen Grund für das Abmelden anführen (siehe Auflistung oben).

Wichtig: Der Beitragsservice sollte Ihnen eine Bestätigung zusenden, wenn Sie eine Wohnung abmelden. Haben Sie keine erhalten, fragen Sie noch einmal nach.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Sie müssen den Rundfunkbeitrag grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zahlen. Tun Sie das nicht, erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid. Dieser verpflichtet Sie zur Nachzahlung plus ein Prozent Säumniszuschlag, mindestens 8 Euro.

Der Festsetzungsbescheid ist auch Grundlage für eine eventuelle Vollstreckung, wenn Sie der Zahlungsaufforderung auch nach einer Mahnung nicht nachkommen. Die Vollstreckungsbehörden oder der Gerichtsvollzieher berechnen Ihnen dafür zusätzliche Kosten.

Maßnahmen, die die Behörden zur Vollstreckung ergreifen können, sind beispielsweise Lohn- und Gehaltspfändung, Pfändung von Sozialleistungen wie Rente, Kranken- oder Arbeitslosengeld sowie Pfändung von Kontoguthaben, Lebensversicherungen und Schmuck.

Sollten Sie der Vollstreckungsbehörde oder dem Gerichtsvollzieher dennoch weiter Geld schulden, kann der Beitragsservice die offene Forderung an ein Inkassounternehmen weiterleiten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • rundfunkbeitrag.de
  • Finanztip
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