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Sofortrente und Steuer: Regeln für monatliches Zusatz-Einkommen


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Rentenversicherung
Sofortrente und Steuer: Das sollten Sie wissen


Aktualisiert am 06.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Zufriedene Rentnerin: Eine Sofortrente ist sicher und bequem – und bringt Ihnen Steuervorteile.Vergrößern des Bildes
Zufriedene Rentnerin: Eine Sofortrente ist sicher und bequem – und bringt Ihnen Steuervorteile. (Quelle: Milan Markovic/getty-images-bilder)

Mit einer Sofortrente sichern Sie sich ein sofort beginnendes monatliches Zusatzeinkommen. Das ist auch steuerlich ein Gewinn.

Wer einen größeren Geldbetrag gespart hat, kann diesen in eine lebenslange Rente umwandeln. Dafür müssen Sie normalerweise kurz vor Renteneintritt einen größeren Geldbetrag an einen Versicherer überweisen (sog. Einmalzahlung). Im Gegenzug erhalten Sie für den Rest Ihres Lebens monatliche Zahlungen auf Ihr Konto überwiesen.

Für diese sogenannte Sofortrente gelten günstigere Regeln bei der Steuer als für die gesetzliche Rente. Denn die Sofortrente wird nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Wir zeigen Ihnen, was Sie zur Steuer bei der Sofortrente wissen müssen.

Was ist der Ertragsanteil?

Der Ertragsanteil ist ein fester Prozentsatz, der sich nach Ihrem Alter zu Beginn der Rente richtet. Er wird bei Auszahlungsbeginn festgelegt und bleibt während der gesamten Rentenlaufzeit gleich. Zudem ist er vergleichsweise gering.

Wer beispielsweise im Alter von 63 Jahren mit einer Sofortrente beginnt, muss davon 22 Prozent versteuern. Startet die Auszahlung erst, wenn Sie 75 Jahre alt sind, sind nur noch 11 Prozent steuerpflichtig.

Zum Vergleich: Wer 2024 mit dem Bezug der gesetzlichen Rente beginnt, muss 83 Prozent davon versteuern. Mit jedem weiteren Jahr, dass Sie später in Rente gehen, erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 100 Prozent der gesetzlichen Rente zu versteuern sind (mehr dazu hier).

Sofortrente: Tabelle zeigt Ertragsanteil

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch der Ertragsanteil je nach Alter des Versicherten bei Rentenbeginn ausfällt:

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Wie wird der Ertragsanteil versteuert?

Den Ertragsanteil der Sofortrente, der auf Sie zutrifft, müssen Sie mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Der niedrigste Steuersatz für die Einkommensteuer liegt bei 14 Prozent, der Höchstsatz bei 45 Prozent.

Sind Ihre zu versteuernden Einkünfte insgesamt so niedrig, dass sie unter dem Grundfreibetrag liegen, müssen Sie gar keine Steuern zahlen. 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro im Jahr.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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