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EU-Ministerrat, Europäischer Rat und Europarat - was ist der Unterschied?


Ähnliche Namen
Rat der Europäischen Union, Europäischer Rat und Europarat – was ist der Unterschied?


21.06.2021Lesedauer: 2 Min.
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Die Flagge der Europäischen Union: Gleich mehrere europäische Gremien haben ähnliche Namen, obwohl sie unterschiedliche Aufgaben erfüllen.Vergrößern des Bildes
Die Flagge der Europäischen Union: Gleich mehrere europäische Gremien haben ähnliche Namen, obwohl sie unterschiedliche Aufgaben erfüllen. (Quelle: imago-images-bilder)

Drei Institutionen, teils mit weiteren Synonymen: In der Serie Politik-Kompass erklärt t-online, wie sich die einzelnen Räte unterscheiden.

Im politischen System verliert der ein oder andere schnell einmal den Überblick. Wenn unterschiedliche Institutionen dann auch noch ähnliche Namen haben, wird es schnell kompliziert. Beim Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Rat und dem Europarat werden gern einmal die Aufgaben und Zugehörigkeiten durcheinandergeworfen.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist ein Organ der EU, dem alle Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer angehören. Diese wählen den Präsidenten des Europäischen Rates, auch EU-Ratspräsident genannt. Zusätzlich sind die Präsidentin der Europäischen Kommission sowie der Hohe Vertreter Mitglieder des Gremiums. Stimmberechtigt sind allerdings nur die Staats- und Regierungschefs.

In mindestens zwei Tagungen pro Halbjahr kommt der Rat in Brüssel zusammen. Er beschäftigt sich vor allem mit Grundsatzfragen zur EU und ihrer Zukunft. Außerdem nimmt er eine wesentliche Rolle in der Kompromissfindung und Vermittlung zwischen verschiedenen EU-Gremien und den Mitgliedsstaaten ein.

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union besteht ebenfalls aus jeweils einem Vertreter der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU. Er wird häufig nur als Rat oder auch als Ministerrat bezeichnet. Anders als beim Europäischen Rat ist die Mitgliedschaft nicht an ein Amt gebunden.

Der Rat tagt in unterschiedlichen Zusammensetzungen, je nach behandeltem Themenbereich. Für gewöhnlich entsenden die Länder in die sogenannten Ratsformationen den jeweils passenden Minister. Daher rührt die Bezeichnung EU-Ministerrat. Jede einzelne Formation tagt regulär zweimal pro Halbjahr.

Neben dem Europäischen Parlament ist der Ministerrat für die Entscheidung über Gesetzesentwürfe zuständig. Das Parlament ist dabei mit dem Bundestag, der Rat der Europäischen Union mit dem Bundesrat vergleichbar. Entscheidungen im Rat benötigen eine Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedsstaaten, die wiederum mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen müssen.

Europarat

Der Europarat ist nicht Teil der EU, sondern eine eigenständige Institution. Er wurde am 5. Mai 1949 als erste europäische Organisation gegründet und verschreibt sich dem Schutz von Frieden, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit auf dem Kontinent.

Mit 47 Mitgliedern sind dem Europarat deutlich mehr Staaten angehörig als der Europäischen Union. Außer Belarus und dem Kosovo sind alle europäischen Flächenstaaten in der Organisation vertreten. Bedeutende Errungenschaften sind etwa die Europäische Konvention für Menschenrechte, die Antifolter-Konvention und die Einrichtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Über die Politik des Europarates entscheidet das sogenannte Ministerkomitee. Dieses besteht aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten und berät sich regulär einmal im Jahr.

Verwendete Quellen
  • Landesvertretung RLP: Europäischer Rat und Rat der Europäischen Union
  • Bundeszentrale für politische Bildung: Europarat
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