Rente, Kennzeichen, Sommerzeit Ab März: Das ändert sich jetzt für Rentner und Arbeitnehmer
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Der Frühling naht und mit ihm treten neue Regeln in Kraft. Gute Nachrichten gibt es etwa für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, schlechte für Rentner.
Inhaltsverzeichnis
Auf den März dürften sich viele Deutsche allein schon deswegen freuen, weil der Winter offiziell endet. Doch die Aussicht auf höhere Temperaturen und bessere Laune ist nicht das einzige, auf das sich Verbraucher im neuen Monat freuen können.
So bekommen gleich mehrere Gruppen mehr Geld. Und auch bei Einwanderung, Organspenden und Haushaltsgeräten gibt es Verbesserungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Die meisten Versicherten bekamen es schon im Januar mit gestiegenen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu tun, ab März müssen nun auch viele Rentner höhere Beiträge zahlen. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge aber unterschiedlich aus. Lesen Sie hier, welche Kassen den Beitrag erhöht und welche ihn sogar gesenkt haben.
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox kommen innerhalb eines Jahres im Schnitt bis zu 214 Euro mehr auf Ruheständler zu. Die überwiesene Rente sinkt dann entsprechend. Helfen kann ein Wechsel der Krankenkasse, denn nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. Betroffene können dann mit einer Frist von zwei Monaten zu einer günstigeren Kasse wechseln. Lesen Sie hier, wie viel Ersparnis Ihnen das bringen kann.
Alte Kennzeichen laufen ab
Wer Roller, Mofa oder Moped fährt, kennt das Spiel: Ab 1. März beginnt ein neues Versicherungsjahr – und damit wird es Zeit für ein neues Kennzeichen. Pflicht sind dann die blauen Versicherungskennzeichen, die alten schwarzen haben ausgedient. Sind Sie trotzdem noch damit unterwegs, machen Sie sich strafbar. Welche Fahrzeuge genau betroffen sind, lesen Sie hier.
Neue Umzugspauschale
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Dafür gilt ab März eine neue Pauschale. Wie aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28. Dezember 2023 hervorgeht, hat eine Einzelperson dann Anspruch auf eine Umzugspauschale von 964 Euro (bisher 886 Euro). Für jedes weitere Haushaltsmitglied können Sie zusätzlich 643 Euro geltend machen (bisher 590 Euro).
Tipp: Die Pauschale können Sie auch nutzen, wenn Sie innerhalb derselben Stadt umziehen, sich der Arbeitsweg dadurch aber spürbar verkürzt. Lesen Sie hier mehr dazu, wann Sie einen Umzug von der Steuer absetzen können.
100-Euro-Geschenk vom Staat
Auch 2024 spendiert der Bund allen, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, 100 Euro zum Geburtstag. Über die Kulturpass-App kann das Geld beispielsweise für Bücher, Kino-, Konzert- oder Museumstickets genutzt werden. Auch Musikinstrumente lassen sich damit bezahlen. Ab dem 1. März können sich alle im Jahr 2006 Geborenen für den Kulturpass registrieren. Neben der App ist dafür ein Personalausweis mit Online-Funktion nötig (eID).
Neue Anforderungen für Haushaltsgeräte
Hersteller von Kühlschränken, Waschmaschinen, Trocknern und Co. müssen ab März auch den Jahresstromverbrauch auf dem Energielabel ausweisen. Als Berechnungsgrundlage für den Verbrauch von Waschmaschine und Trockner gelten dabei 100 Waschgänge. An den Effizienzklassen ändert sich aber nichts.
Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Für rund 2,5 Millionen Angestellte von Bund und Kommunen gibt es ab 1. März mehr Geld. Der Sockelbetrag steigt zunächst um 200 Euro brutto für alle Entgeltgruppen. Danach werden die Tabellenentgelte um 5,5 Prozent, mindestens aber 340 Euro mehr brutto angehoben werden. Außerdem steigen tarifliche Zulagen um 11,5 Prozent.
Organspende-Register startet
Schon vor vier Jahren wurde es beschlossen, jetzt soll das digitale Organspende-Register an den Start gehen. Ab dem 18. März soll es möglich sein, seine Spendenbereitschaft freiwillig online unter organspende-register.de zu erklären. Das soll Krankenhäusern helfen, schneller zu handeln, weil sie dort die Erklärungen abrufen können.
Neue Einwanderungsregeln
Für Unternehmen wird es ab dem 1. März einfacher, Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten befristet einzustellen, etwa um saisonale Spitzen abzudecken. Auch für Ausländer mit Berufserfahrung wird es ab dann leichter sein, nach Deutschland zu kommen.
Lobbyregister
Vom 1. März an gelten neue Vorschriften für Lobbyisten in der Bundespolitik. So muss angegeben werden, auf welche konkreten Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich Interessenvertretungen beziehen.
Wechsel auf Sommerzeit
Es ist wohl die unbeliebtere der beiden Zeitumstellungen – schließlich klaut uns der Wechsel von Winter- auf Sommerzeit eine Stunde Schlaf. In der Nacht vom 30. auf den 31. März werden die Zeiger von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Morgens bleibt es dadurch zunächst wieder etwas länger dunkel, abends hingegen profitieren wir von längerer Helligkeit.
- Bundesfinanzministerium: Schreiben vom 28. Dezember 2023 – IV C 5 – S 2353/20/10004 :003
- adac.de: "Versicherungskennzeichen 2024 für Mofas und E-Scooter"
- kulturpass.de: "Neuer Jahrgang *2006 – am 1. März 2024 geht's los!"
- bmi.bund.de: "Einigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen"
- make-it-in-germany.com: "Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick"
- ing.de: "Ihre Finanzen im März"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa