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Wie weit dürfen Heilpraktiker gehen?


Nützlich, harmlos oder gefährlich
Wie weit dürfen Heilpraktiker gehen?


Aktualisiert am 29.03.2019Lesedauer: 4 Min.
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Ayurvedische Medizinflaschen: Der Nutzen ist oft nicht nacvhweisbar.Vergrößern des Bildes
Ayurvedische Medizinflaschen: Der Nutzen ist oft nicht nacvhweisbar. (Quelle: Rolf Kremming/imago-images-bilder)

Heilpraktiker dürfen anwenden, was sie wollen und verabreichen, was sie möchten – solange es nicht verboten ist. Die meisten ihrer Methoden sind wissenschaftlich nicht belegt und können sogar schädlich sein. Welche Therapien harmlos sind, und wann Sie vorsichtig sein sollten.

Die einen schwören auf sie, andere kritisieren sie scharf: Rund 47.000 Heilpraktiker bieten in Deutschland ihre Dienste an. Wie nützlich diese sind oder ob sie sogar schaden können, darüber gibt es keine Zahlen. Sicher ist, dass es für die meisten ihrer Methoden und Heilmittel keine wissenschaftlichen Belege gibt. Manches hilft – anderes kann aber auch gefährlich sein. In die Schlagzeilen geriet zuletzt ein Fall im niederrheinischen Brüggen, wo 2016 zwei Frauen und ein Mann starben.

Ein 60-jähriger Heilpraktiker hatte ihnen den Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) injiziert, um sie von ihrem Krebsleiden zu heilen. Der Wirkstoff war nicht als Arzneimittel zugelassen, seine Anwendung aber auch nicht verboten gewesen. Der Heilpraktiker hatte das Mittel selbst hergestellt und die Injektion falsch dosiert.

Änderung des Arzneimittelgesetzes geplant

Um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, will das Gesundheitsministerium (BGM) das Arzneimittelgesetz ändern, einen ersten Entwurf präsentierte es am 28. März. Die Möglichkeiten von Heilpraktikern sollen einschränkt werden. "Bislang benötigen Heilpraktiker (...) keine behördliche Erlaubnis für die gewerbs- oder berufsmäßige Herstellung von Arzneimitteln, wenn diese unter fachlichen Verantwortung zum Zweck der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden", so das BGM. Darum plane es eine Änderung des "Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)". Die Herstellung von verschreibungspflichtigen Medikamenten durch Heilpraktiker soll erlaubnispflichtig werden.

Frischzellen sind nutzlos bis gefährlich

Ganz verboten werden sollen Frischzellen: Das BGM stuft sie als nutzlos und teilweise gefährlich ein. Bis heute stellen manche Ärzte und Heilpraktiker diese Organextrakte aus Tieren her, um sie Menschen zu spritzen. Angeblich stärken sie das Immunsystem, wirken als Anti-Aging-Kuren und bekämpfen schwere Erkrankungen wie Parkinson oder Multiple Sklerose.

Einen wissenschaftlichen Beleg für eine positive Wirkung von Frsichzellen gibt es nicht – wohl aber den Verdacht des Gegenteils: Gleich zwei unabhängige Gutachten des Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) ergaben, dass es keierlei Erkenntnis über die Wirksamkeit von Frischzellen gibt.

Nebenwirkungen werden nicht erfasst

Wie gefährlich Frischzellen sind, ist schwer zu sagen, denn Nebenwirkungen werden kaum erfasst: Es besteht keine gesetzliche Meldepflicht. Bekannt wurde jedoch ein Fall in Rheinland-Pfalz, als sich 2014 mehrere Mitarbeiter und Patienten mit Q-Fieber ansteckten. Die Schlafkrankheit, von der in Deutschland überwiegend Schafe befallen sind, wird nur in Ausnahmefällen vom Tier auf den Menschen übertragen. Tut sie es aber, kann sie zu Herzmuskel- und Lungenentzündung führen und tödlich verlaufen.

Aromatherapie und Homöopathie

Von anderen Therapieverfahren von Heilpraktikern ist nicht bekannt, ob sie tatsächlich schädlich sein können. Manche, wie zum Beispiel die Aroma- und Bachblüten-Therapie oder die Homöopathie, halten zwar einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand, haben aber eine große Gemeinde von Anhängern und richten zumindest keinen Schaden an.

Ältere, seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten tradierte Heilverfahren zeigen durchaus Nutzen – zu ihnen zählen die klassische Akupunktur und die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).

Vorsicht bei manuellen Therapien

Andere bekannte Heilkunden wie Physiotherapie oder Osteopathie sind zwar fest verankert in der gesundheitlichen Versorgung, doch hier kommt es sehr auf die Qualität der Ausbildung an: Falsch angewandt, können beide erheblichen Schaden anrichten, etwa, wenn an der Wirbelsäule, den Knien oder an den Schultern falsch behandelt wird.

Gleiches gilt für die weniger bekannten Therapien wie etwa die Wirbelsäulentherapie nach Dorn oder die Wirbelsäulentherapie nach Popp. Beide sind manuelle Verfahren, bei denen von außen und mit Kraft auf die Wirbelsälue eingewirkt wird.

Harmlose Verfahren aus dem Mittelalter

Meist harmlos, aber nach medizinischen Erkenntnissen auch wirkungslos sind Überbleibsel aus dem Mittelalter, die von einigen Heilpraktikern auch heute angewandt werden. Beim Aderlass zum Beispiel wird Blut entnommen, damit die Menge an Blut im Körper vorübergehend sinkt. Der Sinn: Es findet eine Entgiftung statt, weil der Körper neue und damit gesündere Blutzellen bilden muss.

Auch das Schröpfen wird von Heilpraktikern vorgenommen: Schröpfglocken bilden einen Unterdruck auf der Haut und sollen damit das darunter gelegene Gewebe zu stärkerer Durchblutung anregen; die "Strukturen werden gelockert", heißt es beim Fachverband Deutscher Heilpraktiker.

Das dürfen Heilpraktiker

Obwohl es keine einheitliche Ausbildung gibt, unterliegen Heilpraktiker Regeln. Zu dem, was sie dürfen, zählt das Anwenden der Verfahren der Naturheilkunde und der Alternativmedizin: Akupunktur, Schröpfen und Homöopathie gehören ebenso dazu wie Atemtherapie, die Behandlung mit Blutegeln oder Eigenharntherapie. Ebenso dürfen sie offene Wunden behandeln und Infusionen oder Spritzen geben.

Heilpraktiker dürfen auch Krebs behandeln, was von Fachgesellschaften wie zum Beispiel der Deutschen Krebsgesellschaft kritisch gesehen wird. "Nicht immer verträgt sich die komplementäre Therapie mit der schulmedizinischen Therapie; in manchen Fällen schwächen sie sich gegenseitig oder es kommt zu ungünstigen Wechselwirkungen", heißt es dort.

Das dürfen Heilpraktiker nicht

Heilpraktikern sind auch Grenzen gesetzt. So dürfen sie weder Geburtshilfe leisten noch Zahnheilkunde ausüben, den Tod eines Menschen feststellen oder rezeptpflichtige Medikamente verschreiben. Auch meldepflichtige Infektionskrankheiten darf nur ein Arzt behandeln. Ein Sonderfall ist Röntgen: Heilpraktiker, die vor dem 1. Januar 1988 eine Berechtigung erhalten haben, dürfen Röntgenaufnahmen machen, alle anderen nicht.

Gute Heilpraktiker erkennen

Unseriös sind schnelle Heilsversprechen, das Beharren auf bestimmte Methoden oder wenn von der Schulmedizin generell abgeraten wird. Aufhorchen lassen sollte auch Werbung, die stark an die Hoffnungen und Ängste kranker Menschen appelliert. "Sie können alles schaffen!", heißt es beispielsweise auf der Website eines Heilpraktikers in Berlin. Er bietet Krebspatienten unter anderem Mykotherapie, Eigenblutbehandlung und Neuraltherapie an, mit dem Zusatz: "Die eigene Seele ist es, die entscheiden wird über Gesundheit oder Krankheit, über Leben oder Tod."

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Dabei gibt es durchaus gute Heilpraktiker, und es ist gar nicht so schwer, sie von den weniger seriösen Kollegen zu unterscheiden. Am besten ist es, sich vorab schlau zu machen, welche Verfahren für bestimmte Beschwerden geeignet sind und gezielt nach Anbietern zu suchen. Empfehlungen von Ärzten und Bekannten sind ebenfalls sinnvoll.



Seriöse Heilpraktiker beraten ausgewogen, beziehen die Schulmedizin mit ein und kommen zügig und direkt auf die Kosten der Behandlung zu sprechen. Diese muss in der Regel jeder selbst zahlen – die Krankenkassen übernehmen die Bezahlung meistens nicht.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
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