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Kündigung wegen Eigenbedarf: Mieter findet keine Wohnung


Ratgeber Mietrecht
Eigenbedarfskündigung: So gehen Sie bei erfolgloser Wohnungssuche vor

t-online, Helmut Samec

Aktualisiert am 28.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein Fachanwalt für Mietrecht kann Sie bei Ihrem Widerspruch umfassend beraten.Vergrößern des BildesKündigung wegen Eigenbedarfs: Ein Fachanwalt für Mietrecht kann Sie bei Ihrem Widerspruch umfassend beraten. (Quelle: Inside Creative House/getty-images-bilder)

Viele Mieter sind schockiert, wenn ihnen eine Kündigung wegen Eigenbedarf zugestellt wird. Doch was, wenn Sie keine neue Wohnung finden?

Der Wohnungsmarkt in Deutschland bleibt angespannt. Während die Politik noch nach einer praktikablen Lösung sucht, befassen sich die Gerichte Tag für Tag mit Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Eigenbedarfskündigungen. Haben Sie eine solche Kündigung erhalten, sollten Sie diese genau überprüfen lassen. Ist die Kündigung rechtens, müssen Sie auf Wohnungssuche gehen. Doch das ist oft leichter gesagt als getan. Wir erklären Ihnen, was zu tun ist, wenn Ihre Wohnungssuche erfolglos bleibt.

Die Beweislast liegt beim Mieter

Bei Eigenbedarfskündigungen kommt es oft auf den Einzelfall an. Lassen Sie das Kündigungsschreiben am besten von einem Anwalt prüfen und sprechen Sie mit ihm über Ihre Möglichkeiten.

Stellt sich heraus, dass Sie sich eine neue Bleibe suchen müssen, sollten Sie sofort nach Zugang der Kündigung aktiv mit der Suche beginnen und Ihre Bemühungen unbedingt schriftlich festhalten bzw. von Wohnungsgesellschaften oder potenziellen Vermietern bestätigen lassen. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sind Sie in der Beweispflicht. Recherchieren Sie nach Wohnungsanzeigen und kontaktieren Sie nachweislich die entsprechenden Ansprechpartner. Sofern es Ihnen finanziell möglich ist, geben Sie selbst Anzeigen auf oder schalten Sie einen Makler ein.

Jeder Fall wird vor Gericht individuell geprüft. Je nach Ihrer finanziellen Situation kann die neue Wohnung durchaus teurer sein als Ihre jetzige. Auch die Wohngegend und die Größe der Wohnung können variieren. Zudem kann auch der Mietzins ein anderer sein. Hier wird von den Gerichten oftmals die ortsübliche Vergleichsmiete zur Bewertung herangezogen.

Widerspruch einlegen

Doch was passiert, wenn Sie sich erfolglos um eine neue Wohnung bemüht haben? In diesem Fall können Sie Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einlegen. Dies regelt das Gesetz in § 574 BGB. Demnach können Sie die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Kündigung eine Härte für Sie und Ihre Familie bedeuten würde. Diese Härte kann auch vorliegen, wenn keine angemessene Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen gefunden werden kann.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietvertrags beim Vermieter vorliegen. Es ist ratsam, den Widerspruch ausführlich zu begründen. Das Ziel dieses Widerspruchs ist es, das Mietverhältnis fortbestehen zu lassen, bis beispielsweise eine neue Wohnung gefunden werden kann.

Liegt dem Vermieter der Widerspruch vor, kann er eine Räumungsklage anstreben.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "So wehrst Du Dich gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarf" (Stand: 08.02.2023)
  • Eigene Recherche
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