Mit einer Ausnahme Warum Pfingstsonntag kein gesetzlicher Feiertag ist
An Pfingsten feiern Christen die Geburtsstunde der Kirche. Gesetzlicher Feiertag ist der Pfingstsonntag deutschlandweit nicht – doch eine Ausnahme gibt es.
Die Bedeutung des Pfingstsonntags bezieht sich ursprünglich auf eine Bibelstelle im Neuen Testament: An diesem Tag empfingen die zwölf Apostel – der Überlieferung nach – den Heiligen Geist. Traditionell wird Pfingsten deshalb als Gründungstag der Kirche verstanden. Ein Grund zum Feiern für alle Christen.
Warum ist der Pfingstsonntag kein Feiertag?
Trotzdem ist der Pfingstsonntag in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag, der einheitlich geregelt oder bundesgesetzlich festgelegt ist – wie etwa der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, bestimmen die einzelnen Bundesländer in ihren sogenannten Feiertagsgesetzen selbst. Für 15 der insgesamt 16 Bundesländer zählt der Pfingstsonntag nicht als gesetzlicher Feiertag, wie auch der Ostersonntag nicht.
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Wo ist er gesetzlicher Feiertag?
Einzig das Bundesland Brandenburg macht eine Ausnahme: Hier gilt der Pfingstsonntag als gesetzlich anerkannter Feiertag. Das wirkt sich in diesem Fall tatsächlich aber kaum aus, da Sonntage gesetzlich ohnehin mit Feiertagen gleichgestellt sind.
Einen wichtigen Unterschied gibt es allerdings: Müssen Sie am Pfingstsonntag arbeiten, bekommen Sie laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2011 keinen sogenannten steuerfreien Feiertagszuschlag – es sei denn, Sie arbeiten in Brandenburg. Der Zuschlag beträgt dann bis zu 125 Prozent. Der normale Sonntagszuschlag liegt dagegen nur bei 50 Prozent.
Wann wird Pfingstsonntag gefeiert?
Hier erfahren Sie, auf welches Datum der Pfingstsonntag/-montag in diesem und in den folgenden Jahren fällt:
- 2024: 19./20. Mai
- 2025: 8./9. Juni
- 2026: 24./25. Mai
- 2027: 16./17. Mai
Pfingsten richtet sich wie Christi Himmelfahrt und Fronleichnam nach dem Datum des Osterfestes. Das Pfingstfest wird immer genau fünfzig Tage nach Ostern begangen. Pfingstsonntag fällt demnach immer in einen Zeitraum zwischen dem 10. Mai und dem 13. Juni.
- Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) in Brandenburg
- Eigene Recherche