Geld und Liebe Gemeinsames Konto: Das sind die Vor- und Nachteile
Ein gemeinsames Konto ermöglicht die übersichtliche Finanzverwaltung an einer zentralen Stelle. Wir verraten Ihnen, welche Vor- und Nachteile es hat.
Transparente Ausgaben und eine übersichtliche Finanzorganisation sind klare Vorteile. Problematisch wird es bei Schulden, denn hier haften beide Kontoinhaber.
So funktioniert das Gemeinschaftskonto in der Praxis
Es gibt zwei verschiedene Arten von Gemeinschaftskonten, die individuelle Besonderheiten mitbringen:
- Und-Konto: Bei dieser Variante stimmen alle Kontoinhaber einer Transaktion zu. Teilen Sie diesen Kontentyp mit Ihrem Partner, brauchen Sie seine Zustimmung für jede Überweisung.
- Oder-Konto: Dieser Kontentyp erlaubt Ihnen, eigenständig über das Guthaben zu verfügen. Die Zustimmung des Mitinhabers ist nicht erforderlich.
Vorteile eines Gemeinschaftskontos
Gemeinschaftskonten sind für Paare, aber auch Geschäftsinhaber sinnvoll, sofern eine Vertrauensbasis besteht. Mehr Sicherheit bietet das Und-Konto, da hier niemand allein über Transaktionen entscheidet. In Haushalten mit gemeinsamen Ausgaben bietet sich das Gemeinschaftskonto an.
Weitere Vorteile, wenn Sie ein Gemeinschaftskonto nutzen:
- Transparenz bei der Geldverwaltung in Familien und gemeinsamen Haushalten
- Erleichterter Zugang zum Geld des anderen im Notfall
- Zentrale Übersicht über alle Ein- und Ausgänge
Nachteile eines Gemeinschaftskontos
Die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos erfordert Vertrauen. Mit der Unterschrift unter dem gemeinsamen Kontenvertrag gehen beide Parteien eine rechtliche Bindung ein. Es spielt keine Rolle, ob Sie sich für ein Und- oder Oder-Konto entscheiden.
Der wichtigste Faktor ist, dass Sie beide gleichermaßen für Ihr Konto haften. Verursacht Ihr Partner Schulden und überzieht das Konto, sind Sie dafür genauso haftbar zu machen. Gleiches passiert, wenn eine Kontopfändung eingeht. Bis heute herrscht keine juristische Klarheit darüber, ob Sie Ihr Geld in diesem Fall noch abheben dürfen oder nicht.
Wichtig zu wissen: Gehen regelmäßig hohe Summen auf das Gemeinschaftskonto ein, kann es ein steuerrechtliches Problem geben. Da die eingehenden Gelder zu gleichen Teilen Ihnen und Ihrem Partner gehören, finden faktisch regelmäßig Schenkungen statt. Überschreiten diese eine bestimmte Grenze, fallen Schenkungssteuern an. Für Ehepaare liegt die Grenze bei 500.000 Euro pro zehn Jahre, für unverheiratete Paare bei 20.000 Euro pro zehn Jahre.
- finanztip.de: "Gemeinschaftskonto"
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