BGH-Urteil Bausparer können auf Erstattung hoffen
Verbraucherschützer haben eine Bausparkasse verklagt, die Gebühren in der Ansparphase verlangt – und Recht bekommen. Was das für Bausparer bedeutet.
In der ersten Phase ihres Bausparvertrags zahlen bisher viele Kunden jährliche Gebühren – doch das ist unzulässig. Bausparkassen dürfen von ihren Kunden auch in der Sparphase keine pauschale Gebühr wie ein Jahresentgelt verlangen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in letzter Instanz. Ein solches Entgelt benachteilige die Bausparer unangemessen, weil damit Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf sie abgewälzt würden (Az. XI ZR 551/21).
Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe erklärten eine Klausel in den Bausparbedingungen der BHW Bausparkasse für unwirksam, wonach in der Sparphase für jedes Konto zwölf Euro im Jahr fällig werden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen.
Nach Informationen aus Branchenkreisen sind solche Gebühren in der Sparphase weit verbreitet. Sie können auch Kontogebühr oder Servicepauschale heißen und liegen bei 9 bis 24 Euro im Jahr.
Bausparer können mit Erstattungen rechnen
Das BGH-Urteil könnte nun branchenweite Auswirkungen haben. Der vzbv rechnet damit, dass Betroffene Erstattungsansprüche haben. Dabei sind üblicherweise Verjährungsfristen zu beachten. Für die Darlehensphase von Bausparverträgen hatte der BGH bereits 2017 entschieden, dass jährliche Kontogebühren unzulässig sind.
Bausparen für eine Immobilienfinanzierung gliedert sich immer in zwei große Etappen:
- In der Sparphase zahlen die Bausparer einen Teil der vereinbarten Bausparsumme in monatlichen Raten selbst ein. Üblich sind 40 bis 50 Prozent.
- Nach der sogenannten Zuteilung beginnt dann die Darlehensphase. Der Bausparer bekommt die gesamte Bausparsumme ausgezahlt und beginnt, den gewährten Kredit zu tilgen. Mehr dazu, wie ein Bausparvertrag funktioniert, lesen Sie hier.
Bausparverträge in jedem zweiten Haushalt
Mit den acht Landesbausparkassen gibt es bundesweit 18 Bausparkassen und knapp 24 Millionen Bausparverträge (Stand Ende 2021). Damit kommt rechnerisch auf jeden zweiten Haushalt mindestens ein Bausparvertrag. Allein im vergangenen Jahr wurden 1,4 Millionen neue Verträge geschlossen und mehr als 40 Milliarden Euro an Baugeldern ausgezahlt.
- Nachrichtenagentur dpa-AFX