Für wen gilt was? Das unterscheidet die Steuerklassen 1 und 4
Die Steuerklassen 1 und 4 zählen nicht zu den günstigsten Steuerklassen. Wir erklären, was sie unterscheidet und für wen sie gedacht sind.
Bei sechs Steuerklassen ist es gar nicht so leicht, den Durchblick zu behalten. Noch am ehesten geläufig dürften aber die Steuerklassen 1 und 4 sein, da viele Steuerzahler dort eingruppiert werden. Doch was war noch gleich der Unterschied?
Für wen welche Steuerklasse gilt, hängt vor allem von der Familien- und Arbeitssituation ab. Steuerklasse 1 ist für Alleinstehende, dauerhaft getrennt Lebende, Geschiedene und Verwitwete vorgesehen, die keine Kinder haben. Ihnen ordnet das Finanzamt automatisch diese Steuerklasse zu.
Auch in Steuerklasse 4 rutschen Sie automatisch – nämlich dann, wenn Sie heiraten. Sinnvoll ist das, wenn Sie ähnlich viel verdienen wie Ihr Ehepartner. Denn die Lohnsteuer wird bei der Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 gleich verteilt.
Tipp: Wenn Sie die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen, berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil schon im Laufe des Jahres. So vermeiden Sie eine Steuernachzahlung.
Ehepaare haben noch eine weitere Möglichkeit
Klaffen die Einkommen eines Ehepaares jedoch weiter auseinander, lohnt es sich, die Steuerklasse zu wechseln. So bietet die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 den Vorteil, dass der Besserverdienende in Steuerklasse 3 deutlich weniger Abzüge hat als in Steuerklasse 4.
Unterm Strich könnte das Paar so gemeinsam weniger Steuern pro Monat vorauszahlen müssen. Doch Achtung: Derjenige Partner, der weniger verdient, fährt für sich genommen in der Steuerklasse 5 deutlich ungünstiger als in Steuerklasse 4. In der Praxis betrifft das noch immer vor allem Frauen.
Steuerklasse 1 und 4 sind lohnsteuerlich identisch
Ob nun als Single in Steuerklasse 1 oder als Verheiratete in Steuerklasse 4 – lohnsteuerlich werden Sie identisch behandelt. Denn Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben und Vorsorgepauschale unterscheiden sich in den beiden Steuerklassen nicht.
Haben Sie Kinder, können Sie als Verheiratete in Steuerklasse 4 zusätzlich den Kinderfreibetrag nutzen. Voraussetzung ist, dass er sich für Sie günstiger auswirkt als das Kindergeld – denn von beidem gleichzeitig können Sie nicht profitieren.
Alleinstehende mit Kind sollten nicht in Steuerklasse 1 verharren, sondern in Steuerklasse 2 wechseln. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, und hier, wie Sie diese Steuerklasse für Alleinerziehende beantragen.
- Eigene Recherche
- vlh.de: "Welche Steuerklassen gibt es und was bedeuten sie?"
- praxistipps.chip.de: "Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 – einfach erklärt"
- steuerklassen.com: "Steuerklasse 4"
- steuertipps.de: "Steuerklassen 1 bis 6"