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Booking.com: EU verschärft Regeln für Reiseportal


Große Marktmacht
EU verschärft Regeln für Buchungsplattform Booking.com

Von afp
Aktualisiert am 13.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Reiseportal Booking.com: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit den Geschäftsbedingungen von Buchungsportalen wie Booking.com beschäftigt.Vergrößern des BildesReiseportal Booking.com: Wegen ihrer großen Marktmacht muss sich die Plattform öffnen. (Quelle: Fabian Sommer/dpa)

Die Buchungsplattform Booking.com muss sich in der EU künftig an strengere Regeln halten. Was das den Kunden bringen soll.

Wegen ihrer großen Marktmacht muss sich die Buchungsplattform Booking.com in der Europäischen Union künftig an schärfere Regeln halten. Das Unternehmen fällt mit der Entscheidung der EU-Kommission vom Montag unter das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), mit dem Brüssel die Marktmacht großer Digitalkonzerne beschränken will. Booking muss demnach gerechtere Bedingungen für Anbieter von Hotels und Ferienwohnungen schaffen.

Wer über Booking eine Unterkunft bucht, soll künftig "mehr Auswahl und Freiheit" haben. Die Plattform müsse Anbietern zudem "einen fairen Zugang" zu ihren Diensten bieten, teilte die EU-Kommission weiter mit. Dabei dürfte es unter anderem um mehr Entscheidungsfreiheit bei den Buchungs- und Stornokonditionen gehen.

Plattform kündigt konstruktive Zusammenarbeit an

Booking teilte am Montag mit, das Unternehmen habe mit der Entscheidung aus Brüssel gerechnet. Die Plattform werde "weiterhin konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften zu entwickeln", erklärte Booking.

Der Konzern mit Sitz in Amsterdam sei "ein wichtiger Akteur" in der europäischen Tourismusbranche, erklärte EU-Digitalkommissar Thierry Breton. Brüssel werde "sicherstellen, dass das Unternehmen die DMA-Verpflichtungen vollständig erfüllt", betonte er. Dafür hat Booking nun sechs Monate Zeit. Das Unternehmen muss der Kommission unter anderem einen detaillierten Bericht vorlegen.

Auch X wird von der Behörde geprüft

Brüssel prüft nach eigenen Angaben zudem, ob auch der Onlinedienst X (ehemals Twitter) unter das Gesetz fällt. Das Unternehmen von US-Milliardär Elon Musk hatte argumentiert, der Dienst übe trotz hoher Nutzerzahlen keine besondere Marktmacht aus, weil es ausreichende Alternativen wie die Plattformen Threads oder Mastodon gebe.

Mit dem Gesetz für digitale Märkte will die EU die Marktmacht sogenannter Gatekeeper – also Torwächter – des Internets beschränken. Die Vorschriften gelten seit Anfang März bereits für die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die TikTok-Mutter Bytedance, Meta und Microsoft. Apple wird mit dem Gesetz etwa verpflichtet, Alternativen zu seinem App Store zuzulassen, Google darf in den Ergebnissen seiner Suchmaschine nicht mehr die eigenen Dienste bevorzugen.

Gegen Apple, Google und Meta laufen bereits Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die neuen Regeln. Bestätigen sich die Vorwürfe, drohen den Konzernen Strafen Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Als letzte Maßnahme kann die EU-Kommission außerdem die Zerschlagung eines Unternehmens anordnen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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