Winterkälte im Frühling Vermieter darf die Heizung nicht abdrehen
Auch wenn es schon Mai ist: Ist es draußen kalt, darf der Vermieter die Heizung nicht abstellen. In Wohnräumen sollte tagsüber eine Temperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden können, erklärt der Berliner Mieterverein. Selbst wenn im Sommer das Thermometer drei Tage lang nicht über zwölf Grad Celsius klettert, muss die Heizung eingeschaltet werden.
Dreht der Vermieter die Heizung ab, muss der Mieter dem Vermieter den Mangel umgehend schriftlich mitteilen. Zudem kann eine Mietminderung angekündigt werden. Zwischen 5 und 20 Prozent auf die zu kalten Tage bezogen können je nach Unterschreitung der Mindesttemperatur angemessen sein.
Auch bei steigenden Temperaturen Heizung nicht abstellen
Mieter sollten auch bei steigenden Temperaturen ihre Heizung noch nicht ganz ausschalten. Denn auch im Frühling könnten die Temperaturen mitunter stark schwanken, erklärt der Mieterschutzbund in Recklinghausen. Komme es dann zu Kälteschäden, müssten die Mieter womöglich dafür aufkommen.
Mieter sind für Kälteschaden zuständig
Mieter müssen sicherstellen, dass die Heizung nicht einfriert und keine Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden entstehen. Wenn sie für längere Zeit abwesend sind, sollten sie davor die wasserführenden Anlagen entleeren beziehungsweise die Heizungsrohre dämmen.
Falls die Heizung ausfällt, sollte umgehend der Vermieter informiert werden, damit er den Schaden beheben lassen kann. Wenn der Vermieter nicht erreichbar ist, darf man auch selbst einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen. Wichtig ist jedoch, dass die Mieter belegen können, es zuvor beim Vermieter versucht zu haben.
Eine kaputte Heizung im Winter rechtfertigt Mietminderungen bis zu hundert Prozent.