Knigge-Regeln So viel Trinkgeld ist im Taxi angemessen
Bei Dienstleistungen wird hierzulande Trinkgeld erwartet. Je nach Branche variiert dieser Betrag. Aber wie viel ist für eine Taxifahrt üblich?
Sie kennen das bestimmt: Ob beim Friseur, in der Gastronomie oder bei Essenslieferungen – Trinkgelder sind immer willkommen. Dabei haben sich im Laufe der Zeit bestimmte Regeln entwickelt. Selbstverständlich ist es kein Muss, Trinkgeld zu geben. Doch wenn Sie mit einer Leistung zufrieden sind, drücken Sie mit dieser Geste Wertschätzung aus. Das gilt auch, wenn Sie ein Taxi buchen.
Bitte aufrunden
Der Taxifahrer stellt Ihnen einen Betrag in Rechnung, der sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Üblicherweise berechnet der Dienstleister eine Grundgebühr und einen Betrag für die zurückgelegten Kilometer. Hinzu kommen eine Gebühr bei Wartezeiten und etwaige individuelle Zuschläge. Den zu zahlenden Betrag weist das Taxameter aus.
Grundsätzlich ist es üblich, bei Taxifahrten ein Trinkgeld von zehn Prozent einzuplanen. Da die zu zahlende Summe meist ungerade ist, empfiehlt es sich, aufzurunden. Kostet die Fahrt zum Beispiel 18,00 Euro, fällt 1,80 Euro Trinkgeld an. In diesem Fall bietet es sich an, direkt auf 20,00 Euro aufzurunden.
Zusätzliche Leistungen honorieren
Sind Sie mit dem Service besonders zufrieden, honorieren Sie die Leistung mit einem höheren Trinkgeld.
Beispiele für Zusatzleistungen:
- Der Fahrer kümmert sich bereitwillig um Ihr Gepäck.
- Er wartet extra auf Sie, während Sie einen kurzen Termin wahrnehmen.
- Sie erhalten wertvolle Tipps für Ihren Aufenthalt in einer fremden Stadt.
Auf die Zahlart kommt es an
Zahlen Sie bar, händigen Sie das Trinkgeld auch in bar aus. Bei Kartenzahlung fragen Sie nach, ob der Fahrer den Bonus bar erhalten möchte oder ob er die Summe im Eingabegerät erhöht. Haben Sie über eine App gebucht, steht Ihnen häufig die Möglichkeit zur Verfügung, virtuelles Trinkgeld zu geben. Alternativ honorieren Sie die Leistung nach der Fahrt in Form von Münzen.
Berufliche Fahrten
Sind Sie freiberuflich oder unternehmerisch tätig und mit einem Taxi unterwegs, lassen sich die anfallenden Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Wichtig ist, dass Sie die entsprechenden Rechnungen aufbewahren und es sich nicht um eine Privatfahrt handelt. Der Zweck der Fahrt geht idealerweise aus den Belegen hervor.
- haufe.de: "Kassenführung: Besonderheiten bei Taxibetrieben"
- Eigene Recherche