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Was darf nicht in den Sperrmüll? Wichtige Entsorgungsregeln und Kosten


Viele Regeln
Sperrmüll-Entsorgung: Was ist erlaubt und was verboten?

Mit einer Sperrmüll-Entsorgung verbannen Sie allen Unrat aus den eigenen vier Wänden, der zu groß für die Mülltonne ist. Welche Kosten entstehen?

Aktualisiert am 21.01.2024|Lesedauer: 4 Min.

Der kaputte Kleiderschrank, das durchgerostete Fahrrad oder die schimmelige Matratze: All diese sperrigen Gegenstände dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden, sondern zählen als Sperrmüll.

Plüschtier - Sperrmüllentsorgung in der Bleckenburgstrasse nach dem Hochwasser im Stadtteil Buckau in Magdeburg (Sachsen Anhalt)Vergrößern des Bildes
Sperrmüll: Der Unrat muss beim Ordnungsamt angemeldet und darf nicht einfach auf die Straße gestellt werden. (Quelle: imago/Christian Schroedter)

Was ist Sperrmüll?

Die Definition, was genau in den Sperrmüll gehört und was beim Wertstoffhof entsorgt werden muss, regelt jede Kommune und Gemeinde selbst. Generell lässt sich sagen, dass mit Sperrmüll sperrige Haushaltsgegenstände oder andere große Dinge gemeint sind, die nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.

In der Regel gehören folgende Gegenstände in den Sperrmüll:

  • Elektro-Schrott: Fernseher, Monitore/Bildschirme, Waschmaschinen
  • Metall-Schrott: Fahrräder, Lattenrost, Metallregale
  • Altholz: Laminat, Holztüren, Holzmöbel (zerlegt)
  • Sonstiges: Matratzen, Textilien, Teppiche, Dachrinnen, Polstermöbel, Koffer und andere Einrichtungsgegenstände

Was nicht zum Sperrmüll zählt

Nicht alles gehört in den Sperrmüll. Abgeholt werden beispielsweise nicht:

  • Kleinteile: Hierzu zählt loser oder in Tüten und Kartons verpackter Müll, der auch in die vorhandenen Mülltonnen entsorgt werden kann, zum Beispiel Altkleider, Geschirr, Tapetenreste, Kinderspielzeug.
  • Baustellenabfälle: Hierzu zählen beispielsweise Türen, Fenster, Isoliermaterial, Bauschutt.
  • Sonderabfälle: Gefährliche Stoffe wie beispielsweise Batterien, Baum- und Heckenschnitt, Altöl, Lösemittel und Leuchtstoffröhren.
  • Mineralische Abfälle: Hierzu zählen zum Beispiel Natursteinplatten und Badkeramik.

Achtung

Was zum Sperrmüll zählt und was nicht, ist von Kommune zu Kommune anders geregelt. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Entsorgungsbetrieb, was Sie auf diese Weise entsorgen dürfen.

Sperrmüllentsorgung: Wann und wo?

Als Anwohner können Sie ein Entsorgungsunternehmen beauftragen, das Möbel wie Sofa, Kleiderschrank, die alte Matratze und Ähnliches abholt. In der Regel vereinbaren Sie dafür einen Abholtermin und stellen Ihren Sperrmüll vor dem Haus ab. Doch was bedeutet "vor dem Haus" rechtlich gesehen?

Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung, wo und wann Sie Ihren Sperrmüll abstellen dürfen. Während eine Gemeinde das Abstellen an der Straße erlaubt, ist es bei einer anderen nur auf dem Gehweg gestattet. Informieren Sie sich vor der Entsorgung bei Ihrer Gemeinde oder dem Ordnungsamt über die Details – auch über den Zeitraum, wann Sie den Müll draußen platzieren dürfen. Auf die Straße gestellt werden darf der Müll laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Es handelt sich sonst um eine Ordnungswidrigkeit wegen Verkehrsgefährdung.

Die meisten Menschen in Deutschland platzieren ihren Sperrmüll bereits einen oder zwei Tage vor dem Termin an Ort und Stelle. Dabei darf der Müll fast überall erst am Tag der Abholung um 6 Uhr morgens nach draußen geräumt werden, frühestens jedoch am Vortag ab 20 Uhr.

Sperrmüllkosten: Wie teuer ist Sperrmüll?

Nicht in jeder Stadt oder Gemeinde ist die Sperrmüllabholung kostenlos. In einigen Orten gibt es feste Termine, an denen die Gegenstände kostenfrei abgeholt werden. Wenn Sie als Anwohner außerhalb dieses Termins Sperrmüll anmelden, müssen Sie in der Regel zahlen.

In anderen Städten müssen Sie den Sperrmüll immer selbst anmelden. Aber auch hier gibt es Unterschiede: Manche Kommunen entsorgen Ihren Sperrmüll einmal pro Jahr umsonst, andere verlangen eine Gebühr. Abgerechnet wird meist nach Menge, wobei die Kosten je nach Gemeinde und Entsorgungsunternehmen variieren. Die Entsorgungskosten des ersten Kubikmeters Sperrmüll liegen zwischen 30 und 50 Euro. Jeder weitere Kubikmeter kostet im Schnitt 5 Euro. Für Container werden im Schnitt 220 bis 1.000 Euro in Rechnung gestellt.

Sperrmüll- und Entrümpelungskosten dürfen laut Deutschem Mieterbund bei der Betriebskostenabrechnung allen Mietern auferlegt werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 137/09) entstehe Sperrmüll regelmäßig – wenn auch in unterschiedlicher Höhe und Frequenz. Die Kosten würden demnach unter Müllbeseitigung fallen. Bis zu diesem Urteil konnten Sperrmüll- und Entrümpelungskosten nur dann als Betriebskosten abgerechnet werden, wenn der Vermieter für eine geregelte Abfuhr sorgt und den Mietern einen Platz anbietet, wo sie ihren Sperrmüll lagern können.

Kosten für die Straßenreinigung und Müllbeseitigung darf der Vermieter gemäß Betriebskostenverordnung (§ 2 Ziffer 8 BetrKV) umlegen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) fällt darunter auch Sperrmüll, den Mieter unberechtigt auf Gemeinschaftsflächen abstellen (Aktenzeichen: VIII ZR 137/09).

Wie viel Sperrmüll ist erlaubt?

Auch die Menge des Sperrmülls ist begrenzt und je nach Ort unterschiedlich geregelt. So ist in manchen Gemeinden die Rede von "haushaltsüblichen Mengen", anderswo darf nicht mehr als eine Zimmereinrichtung abgestellt werden.

Alternativen zur Entsorgung vor dem Haus

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde über Alternativen zur klassischen Sperrmüllentsorgung. Vielerorts gibt es speziell für den Sperrmüll eingerichtete Sammelplätze, sodass Anwohner nicht Straßen und Gehwege zustellen müssen. Weitere Alternativen bieten Recycling- oder Wertstoffhöfe. Vorteilhaft ist hier die kostenlose Entsorgung. Der Nachteil ist, dass Sie Ihren Sperrmüll selbst hinbringen müssen.

Sperrmüll über den Hausmüll entsorgen

Nicht zuletzt haben Sie die Option, Ihren Sperrmüll selbstständig mithilfe eines Schredders zu zerkleinern. In kleine Teile zerlegt, können Sie auch ausgediente Möbel im Restmüll entsorgen. Achten Sie aber darauf, dass nicht alles auf diese Art entsorgt werden darf. Insbesondere umweltgefährdende Gegenstände wie Computer oder Batterien gehören nicht in die Restmülltonne.

In den meisten Gemeinden dürfen folgende Gegenstände nicht in den Sperrmüll wandern:

  • Sanitäre Anlagen
  • Kühlschränke
  • Bauschutt
  • Schadstoffe (Farben, Lacke, andere Chemikalien)
  • Elektrogeräte
  • Autobatterien und Autoreifen

Fragen Sie hier im Zweifel ebenfalls bei Ihrer Gemeinde nach.

Darf ich fremden Sperrmüll mitnehmen?

Die wenigsten Menschen stört es, wenn Sammler sich an ihrem Sperrmüll bedienen. Rechtlich gesehen handelt es sich aber um Diebstahl. Der Grund: Sobald Sperrmüll auf der Straße steht, gehört er dem zuständigen Abfallunternehmen. In manchen Orten ist der Eigentümer so lange dafür verantwortlich, bis das Entsorgungsunternehmen den Müll einlädt.

Wenn Sie etwas mitnehmen möchten, fragen Sie am besten vor Ort nach. Zerstören Sie keine Gegenstände und hinterlassen Sie keine Unordnung.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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