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Fahrrad | Fahne am Fahrradanhänger: Ist sie Pflicht?


Das sagt das Gesetz
Ist eine Fahne am Fahrradanhänger Pflicht?

Von t-online, ccn

17.05.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 116997872Vergrößern des Bildes
Für mehr Sichtbarkeit und Sicherheit: Viele Fahrradfahrer befestigen Wimpel an ihrem Bike oder Anhänger. (Quelle: Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de/imago)

Manche Fahrradfahrer schwören auf knallige Wimpel an ihren Anhängern, um besser gesehen zu werden. Doch sind die wackelnden Neonfahnen ein Muss?

Fahrradanhänger sind zum Transport von Gegenständen, aber auch von Kindern oder Haustieren immer beliebter. An vielen Exemplaren sieht man auch eine Fahne in knalligen Farben, um für mehr Sichtbarkeit zu sorgen. Ist sie verpflichtend?

Die sogenannten Fahrradsicherheitswimpel gibt es seit den 1990er Jahren. Sie erhöhen Fahrräder und Anhänger optisch, damit sie zwischen Autos leichter gesehen werden. Laut ADAC ist es durchaus sinnvoll, eine signalfarbene Fahne an einer langen, senkrechten Stange am Anhänger anzubringen. Doch es ist nicht vorgeschrieben, einen solchen Wimpel am Fahrradanhänger anzubringen.

Abweichende Vorschrift in Österreich

Anders ist es in unserem südlichen Nachbarland: Hier schreibt § 5 der Fahrradverordnung vor: "Fahrradanhänger zur Personenbeförderung müssen mit einer mindestens 1,5 m hohen, biegsamen Fahnenstange mit leuchtfarbenem Wimpel ausgestattet sein."

Beleuchtung: Das ist wichtig

Doch bezüglich der Beleuchtung gibt es klare Vorschriften: Bei einer Breite von mindestens 60 Zentimetern benötigt der Hänger zwei weiße Rückstrahler vorne. Hinten sind zwei rote Reflektoren vorgeschrieben. Wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt oder breiter als 60 Zentimeter ist, benötigen Sie zudem eine rote Rückleuchte.

Und bei einer Anhängerbreite von mehr als einem Meter müssen Sie vorne an der linken Ecke eine Frontleuchte anbringen. Blinker sind übrigens auch erlaubt. An den Reifen benötigen Sie entweder weiß reflektierende Streifen, weiß reflektierende Speichen oder je zwei Katzenaugen.

Kinder dabei? Diese Regeln gelten

Wenn Sie Kinder im Fahrradanhänger mitnehmen , rät die Polizei NRW, dass die Kinder angeschnallt werden und bestenfalls auch einen Helm tragen sollten. Beachten Sie, dass der Hänger breiter ist als das Fahrrad – trainieren Sie deshalb das Fahren erst einmal ohne Kinder, Tiere oder Gepäck im Hänger.

Wichtig: Sie dürfen nur Kinder mitnehmen, die sieben Jahre oder jünger sind. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Verwendete Quellen
  • koeln-polizei.nrw: "Transport und Sicherung von Kindern"
  • adac.de: "Fahrradanhänger kaufen: Darauf kommt es an"
  • bussgeldkatalog.org: "Fahrradfahren mit Anhänger: So sind Sie sicher unterwegs!"
  • oeamtc.at: "Fahrrad mit Anhänger – Welche Vorschriften gelten"
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