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Diese Pflicht haben Wohnmobilbesitzer vor der Abfahrt


Bis zu 230 Euro Strafe
Diese Pflicht haben Wohnmobilbesitzer vor der Abfahrt

Von dpa-tmn, t-online
Aktualisiert am 23.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Caravan: Viel Platz im Stauraum – doch wer zu viele und zu schwere Sachen in sein Wohnmobil packt, kann schnell das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreiten.Vergrößern des BildesCaravan: Viel Platz im Stauraum – doch wer zu viele und zu schwere Sachen in sein Wohnmobil packt, kann schnell das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreiten. (Quelle: Robert Günther/dpa-tmn)

Einfach alles mitnehmen können, ohne großartig auf den Platz achten zu müssen – das zumindest denken einige Wohnmobilbesitzer vor ihrem ersten Ausflug. Dieser Irrglaube kann allerdings schnell sehr teuer werden.

Wohnmobile verführen mit teils großzügigem Raumangebot zum reichhaltigen Beladen. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen Reisende aber auf keinen Fall überschreiten, warnt die Sachverständigenorganisation KÜS.

Gewicht einfach berechnen

Um sicher zu gehen, können Camper ihr reisefertiges Mobil vor der Abfahrt auf einer öffentlichen Waage wiegen lassen. Die erlaubte Zuladung kann verhältnismäßig gering sein: Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen liegt sie nach KÜS-Angaben in der Regel bei 300 bis 400 Kilogramm, bei manchen Modellen könnten es 600 bis 700 Kilo sein.

Die Zuladung errechnet sich aus der Differenz aus dem zulässigen Gesamtgewicht, die unter F1 im Fahrzeugschein zu finden ist, und der Angabe zum sogenannten Leergewicht (G) des Wagens. In der Regel enthält das Leergewicht bereits einen zu 90 Prozent gefüllten Tank und einen 75 Kilogramm schweren Fahrer. Nachgerüstete Teile wie eine Sat-Anlage, Markise oder Klimaanlage reduzieren die Zuladung weiter.

Die KÜS rät, eine genaue Packliste zu erstellen, leichte Campingmöbel zu wählen sowie Putz- und Kosmetikartikeln aus großen Gebinden in kleinere Behälter umzufüllen. Gasflaschen aus Aluminium seien Modellen aus Stahl vorzuziehen.

Wer zu schwer fährt, beeinflusst zum Beispiel in Kurven und beim Bremsen das Fahrverhalten negativ und riskiert Bußgelder und Punkte. Bei 30 Prozent Übergewicht werden den KÜS-Angaben zufolge bei einem 3,5-Tonner 235 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. In Ländern wie Italien und Österreich werde ein Gewichtsvergehen wesentlich teurer.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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