Sonderausgaben Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen – so geht’s
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, sichert seine Familie für den Fall des eigenen Todes ab. Die Beiträge können Sie steuerlich geltend machen.
Eine Risikolebensversicherung eignet sich für alle, die für andere sorgen und diese nach ihrem Tod finanziell absichern möchten. Das betrifft vor allem Familien und Alleinerziehende, aber auch für unverheiratete Paare kann die Versicherung sinnvoll sein (mehr dazu hier). Sie selbst zahlen dann monatlich Beiträge, an denen Sie das Finanzamt beteiligen können. Wir zeigen Ihnen, wie.
Kann ich die Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, Beiträge für eine Risikolebensversicherung können Sie grundsätzlich steuerlich geltend machen. Die Einzahlungen gehören zu den Vorsorgeaufwendungen und können daher als Sonderausgaben abgesetzt werden. Allerdings gelten für Vorsorgeaufwendungen Höchstbeträge.
Arbeitnehmer können maximal 1.900 Euro pro Person und Jahr in der Steuererklärung angeben, Selbstständige bis zu 2.800 Euro pro Person und Jahr. Und: Diese Höchstbeträge gelten für alle Vorsorgeversicherungen. Das heißt, dass sich die Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung womöglich gar nicht mehr steuermindernd auswirken. Denn in der Regel liegen Sie schon allein mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung über dem Höchstbetrag.
Da sich Steuerregeln aber ändern können, ist es trotzdem ratsam, immer alle Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung einzutragen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Wo trage ich die Risikolebensversicherung in der Steuererklärung ein?
Beiträge für eine Risikolebensversicherung zählen zu den Sonderausgaben. In der Einkommensteuererklärung tragen Sie sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Diese ist für Altersvorsorgeaufwendungen, aber eben auch für Versicherungen vorgesehen.
Was gilt bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung?
Bekommen Hinterbliebene die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt, müssen sie darauf zwar keine Abgeltungssteuer zahlen, unter Umständen aber Erbschaftsteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten dafür aber hohe Freibeträge. Lesen Sie hier, wie viel Sie steuerfrei erben können.
- buhl.de: "Lebensversicherung & Steuer"
- finanztip.de: "Lebensversicherung versteuern: So musst Du Deinen Vertrag versteuern"