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Vorrang auf dem Zebrastreifen: Wann ein hohes Bußgeld droht


Bis zu 120 Euro Bußgeld
Fußgängerüberweg: Wer hat hier keinen Vorrang?

Von dpa-tmn, jb

Aktualisiert am 17.06.2024Lesedauer: 1 Min.
Zebrastreifen: Hier haben Fußgänger Vorrang.Vergrößern des BildesZebrastreifen: Hier haben Fußgänger Vorrang. (Quelle: Harry Melchert/dpa)

Für Fußgänger müssen andere Verkehrsteilnehmer am Zebrastreifen anhalten. Was aber gilt für Radfahrer? Es gibt einen populären Irrtum.

Am Zebrastreifen haben Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang beim Überqueren der Straße. Das gilt auch für Radfahrer – allerdings nur, wenn sie vorher absteigen und ihr Rad über den Übergang schieben.

So gelten sie rechtlich als Fußgänger, erklärt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Anhalten müssen Autos gegebenenfalls auch für Krankenfahrstühle, die etwa von Senioren als Elektromobil genutzt werden.

Fahrradfahrer riskieren ein Bußgeld von 20 Euro

Über den Zebrastreifen zu radeln, sei zwar nicht verboten, erläutert ein Sprecher. Nur haben Radler dann keinen Vorrang mehr. Sie müssen so die Straße queren, als sei kein Zebrastreifen vorhanden, und auch Fußgängern, Krankenfahrstuhl- und Rollstuhlfahrern Vorrang geben.

Sie riskieren dabei zudem ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, sollte ein Autofahrer ihretwegen bremsen oder anhalten müssen.

Wichtig für Autofahrer: Abbremsen vor dem Zebrastreifen

Autofahrern droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, wenn sie einen Zebrastreifen überfahren, obwohl ein Fußgänger diesen überqueren möchte. Das gilt auch für Fahrer, die hier überholen, ebenso, wenn sich Autofahrer dem Fußgängerübergang zu schnell nähern und diese überfahren, ohne für einen wartenden Fußgänger passieren zu lassen. Bei Gefährdung und Sachbeschädigung erhöht sich die Buße auf bis zu 120 Euro. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Fahrer von Krankenfahrstühlen, die etwa Senioren als Elektromobil nutzen, haben am Zebrastreifen absoluten Vorrang.

Info

Auch wenn der Fußgänger seine Intention, den Zebrastreifen zu überqueren, nicht deutlich genug anzeige, muss der Autofahrer halten. Andernfalls können das Bußgeld sowie der Punkt in Flensburg auferlegt werden.

Autofahrer sollten zusätzlich beachten, dass sie laut Straßenverkehrsordnung beim Parken und Halten mindestens fünf Meter vor dem Zebrastreifen stehen bleiben müssen. Auch das Stoppen direkt auf dem Fußgängerüberweg ist untersagt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Bußgeldtabelle 2023
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