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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Monatsgehalt aufbessern Lohnsteuerfreibetrag: Was ist das?
Wer mit der Steuererklärung eine Erstattung bekommen würde, kann sich diese schon früher sichern. Dafür müssen Sie einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen.
Normalerweise läuft es so: Ihr Arbeitgeber behält von Ihrem Gehalt jeden Monat Lohnsteuer ein und Sie müssen nichts weiter tun. Denn wenn Sie außer Ihrem Arbeitslohn keine weiteren Einnahmen haben, sind Sie dem Finanzamt nichts mehr schuldig. Aber: Womöglich überlassen Sie ihm damit zu viele Steuern.
Können Sie nämlich hohe Kosten von der Steuer absetzen, würde mit einer Steuererklärung eine Erstattung winken. Und dieses Geld können Sie sogar schon früher aufs Konto bekommen – wenn Sie einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Dieses Verfahren nennt sich auch Lohnsteuerermäßigung (mehr dazu hier).
Lohnsteuerfreibetrag erhöht Ihr Nettoeinkommen
Der Freibetrag wird Ihrem Arbeitgeber vom Finanzamt als sogenanntes elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal übermittelt. Dadurch sichern Sie sich ein höheres monatliches Nettoeinkommen. Denn die Steuererstattung, die Sie eigentlich erst nach Abgabe der Einkommensteuererklärung erhalten hätte, geht Ihnen nun bereits im Laufe des Jahres zu.
Gut zu wissen
Den Lohnsteuerfreibetrag können Sie jederzeit beantragen. Wenn Sie aber wollen, dass er noch rückwirkend für ein gesamtes Jahr gilt, muss der Antrag bis zum 30. November beim Finanzamt sein. Das bessert dann Ihr Dezembergehalt beträchtlich auf – und lohnt sich besonders, wenn Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld oder einen Jahresbonus haben.
Sie können den Lohnsteuerfreibetrag auch für zwei Kalenderjahre eintragen lassen. Ändern sich aber die Voraussetzungen für den Freibetrag oder erfüllen Sie diese gar nicht mehr, müssen Sie das ihrem Finanzamt mitteilen.
Lohnsteuerfreibetrag – die Voraussetzungen
Einen Lohnsteuerfreibetrag erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie mindestens 1.800 Euro an Werbungskosten im Jahr vorweisen können. 1.200 Euro stehen Ihnen über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ohnehin bereits zu, weitere 600 Euro an abziehbaren Kosten müssen hinzukommen, damit das Finanzamt einen Freibetrag für Werbungskosten gewährt.
Aber auch Sonderausgaben können dazu führen, dass Sie den Lohnsteuerfreibetrag bekommen. Dazu gehören zum Beispiel Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehepartner oder außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheitskosten, die Sie selbst tragen mussten.
Den Antrag auf einen Lohnsteuerfreibetrag stellen Sie direkt beim Finanzamt – etwa über das Online-Portal Elster. Alternativ können Sie ihn in Papierform einreichen. Das Formular finden Sie hier im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
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