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Michael Schumacher: Funke-Verlag muss 200.000 Euro Schmerzensgeld zahlen


Fake-Interview bei "Die Aktuelle"
Michael Schumacher erhielt 200.000 Euro Schmerzensgeld

Von t-online, meh

21.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Michael Schumacher: Der Rennfahrer verunglückte 2013 beim Skifahren.Vergrößern des BildesMichael Schumacher: Der Rennfahrer verunglückte 2013 beim Skifahren. (Quelle: imago sportfotodienst)
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"Michael Schumacher: Das erste Interview" titelte "Die Aktuelle" vor gut einem Jahr. Der Inhalt sah anders aus. Eine Täuschung, die jetzt Folgen hat.

Am 29. Dezember 2013 ist Michael Schumacher beim Skifahren gestürzt und hat sich schwere Verletzungen zugezogen. Seitdem ist er nicht mehr in der Öffentlichkeit aufgetreten. Über den Gesundheitszustand der Formel-1-Legende ist so gut wie nichts bekannt, auch die Familie hält sich zu Privatem bedeckt.

Umso größer war der Wirbel, als "Die Aktuelle" am 15. April 2023 eine "Welt-Sensation" ankündigte. "Das erste Interview" war auf dem Cover der Ausgabe neben einem Foto von Michael Schumacher zu lesen. Doch die Zeitschrift hatte gar nicht mit dem Sportler geredet, der Inhalt des Gesprächs sei mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt worden. Als Folge sprach der Presserat eine Rüge wegen eines schweren Verstoßes gegen das Wahrhaftigkeitsgebot aus – doch dabei sollte es nicht bleiben.

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Wie das Branchenmagazin "Übermedien" berichtet, hat die Mediengruppe Funke, zu der "Die Aktuelle" gehört, ein Schmerzensgeld an Michael Schumacher geleistet. Das gehe aus einem Urteil des Arbeitsgerichts München hervor. Die Höhe der Zahlung soll sich auf 200.000 Euro belaufen haben. Laut "dwdl.de" ist diese Summe deutlich höher als die Beträge, die Funke und andere Verlage in der Vergangenheit für ähnliche Vergehen gezahlt haben.

Rechtsstreit geht weiter

Doch die Schumacher-Story hat nicht nur finanzielle Konsequenzen für "Die Aktuelle". Direkt nach Erscheinen der Zeitschrift war der öffentliche Aufschrei so groß, dass die Mediengruppe Funke mit einem drastischen Schritt reagierte: Anne Hoffmann, die 14 Jahre lang Chefredakteurin der Illustrierten gewesen war, wurde mit sofortiger Wirkung entlassen.

Anna Hoffmann akzeptierte die Kündigung allerdings nicht tatenlos. Sie reichte Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber ein. Das Arbeitsgericht München nahm sich der Sache an und stellte zunächst fest: Die Chefredakteurin habe "in schwerwiegender Weise gegen ihre arbeitsvertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen ihres Arbeitgebers (…) verstoßen" und "in gravierender Weise die Grenze dessen überschritten, was 'gerade noch geht'".

Trotzdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass die außerordentliche Kündigung unverhältnismäßig sei – und begründete das unter anderem mit Hoffmanns früheren Erfolgen sowie ihrer langen Betriebszugehörigkeit. In dem Urteil, das "Übermedien" vorliegt, wurde die Entlassung daher als unwirksam erklärt. Der Arbeitgeber hätte prüfen müssen, ob nicht auch andere Maßnahmen als eine Kündigung in Betracht gekommen wären.

Funke hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, der Rechtsstreit wird somit vor dem Landesarbeitsgericht weitergehen. Ob Hoffmann seit dem Urteil wieder für Funke arbeitet, wollte der Verlag nicht kommentieren.

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