Urteil nach Messerattacke in Zug Brokstedt: Lebenslange Haft für Angreifer
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Urteil im Prozess um die Ermordung von zwei Teenagern und der Verletzung von vier weiteren Menschen durch einen Geflüchteten: Er muss lebenslang in Haft.
Im Prozess um die tödliche Messerattacke im schleswig-holsteinischen Brokstedt hat das Landgericht Itzehoe den Angeklagten Ibrahim A. am Mittwoch wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Große Strafkammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige im Januar 2023 in einem Regionalzug zwei Menschen erstochen und vier schwer verletzt hat. Zudem stellte das Gericht die Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei der Frage der Schuldfähigkeit folgte die Große Strafkammer damit dem Gutachten des Psychiaters Arno Deister. Der Professor für Psychiatrie hatte psychotische Symptome und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei dem Angeklagten diagnostiziert, aber keine Psychose. "Ich sehe keine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit", hatte er gesagt. Auch liege keine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit vor.
Zuvor war über eine Zeitspanne von zehn Monaten und 38 Verhandlungstagen der Mordprozess geführt worden. Im Fokus stand die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Der 34-jährige Palästinenser Ibrahim A. war wegen zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher oder schwerer Körperverletzung in vier weiteren Fällen angeklagt gewesen.
Der Fall hatte Deutschland erschüttert
Eine 17-jährige Gymnasiastin war mit ihrem 19-jährigen Freund am 25. Januar 2023 im Regionalexpress von Kiel nach Hamburg gefahren, sie hatten in Elmshorn ihre Eltern besuchen wollen. Im selben Zug saß Ibrahim A., ein staatenloser Palästinenser, der bei der Ausländerbehörde in Kiel nicht den Bescheid bekommen hatte, den er erwartet hatte. Vor der Fahrt zurück nach Hamburg hatte er ein Messer gestohlen.
Kurz vor dem Stopp in Brokstedt lief Ibrahim H. auf das junge Paar zu. Auf die Frau stach er 26-mal ein. Danach attackierte er ihren Freund, stach in Herz, Lunge, Magen. Beide Teenager starben. Ibrahim A. griff vier weitere Fahrgäste an, die zum Teil schwer verletzt wurden.
War "Frust über Ausländerbehörde" der Grund für die Tat?
Die Staatsanwaltschaft hatte für eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld plädiert, da er aus Frust über einen erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt habe.
Die Verteidigung argumentierte, dass Ibrahim A. aufgrund einer psychotischen Störung nicht schuldfähig sei und forderte seine Einweisung in eine forensische Psychiatrie. Sollte das Gericht dieser Argumentation nicht folgen, plädierte sie für eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen zweifachen Totschlags sowie vierfacher gefährlicher oder schwerer Körperverletzung.
Psychotische Störung oder Belastungsstörung?
Der psychiatrische Sachverständiger Arno Deister verneinte jedoch, dass bei Ibrahim A. eine Psychose vorliege. Stattdessen leide er unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Deister sagte: "Ich sehe psychotische Symptome, aber keine Psychose." Laut dem Vorsitzenden Richter Johann Lohmann geht die Kammer von einer PTBS des Angeklagten zur Tatzeit aus, jedoch nicht von einer Psychose.
Ibrahim A. hatte stets seine Schuld bestritten und in Vernehmungen gelogen – etwa, dass er das Messer zum Kochen gekauft habe oder dass die 17-Jährige ihn im Zug beschimpft hätte, was alle Zeugen verneinten.
Gericht: Ibrahim A. sah sich als Amoktäter
Stattdessen war in der JVA Billwerder aufgefallen, dass der 34-Jährige gern Anspielungen auf Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri machte und nach der Tat sehr interessiert daran war, wie viele Menschen er getötet habe. Er habe auch gefragt, ob er in den Nachrichten sei oder Al Jazeera über ihn berichtet habe. Er sah sich offenbar als Amoktäter, der möglichst viele Menschen töten wollte.
Die Tat hatte auch politische Auswirkungen, da es Versäumnisse im Informationsaustausch zwischen den Behörden gegeben hatte. Ibrahim A., der im Gazastreifen aufgewachsen ist und 2014 nach Deutschland gekommen war, lebte zunächst in Nordrhein-Westfalen, bevor er nach Kiel zog. Bis wenige Tage vor der Tat hatte er sich wegen einer anderen Straftat in Untersuchungshaft in Hamburg befunden und war dort sowie auch später in Schleswig-Holstein durch renitentes Verhalten aufgefallen. Weil er keine behördliche Stelle lange besuchte, erhielt er kaum Hilfsangebote für seine psychischen Probleme. Auch war teilweise unklar, welche Ausländerbehörde für ihn zuständig war oder welchen Aufenthaltsstatus er hatte.
- Spiegel: "Er hat auch ihr Leben zerstört"
- Nachrichtenagentur dpa