Schwarzen Nebel verhindern Fogging – mysteriöser Schwarzstaub befällt Wohnungen
Manchmal genügen schon Stunden und die Wohnung ist von einem Staubfilm überzogen, Wände und Möbel sind bedeckt. So können Sie den "schwarzen Nebel" verhindern.
Dunkle Stellen an der Decke oder in der Raumecke? Dabei handelt es sich nicht unbedingt um Schimmel, sondern Staub. Wie entstehen die Ablagerungen? Und was können Sie dagegen tun?
Was ist Fogging?
"Fogging beschreibt das Phänomen einer zeitlich erheblich beschleunigten Schwarzstaubablagerung in Wohnungen während der Heizperiode", erläutert Martin Wesselmann vom Bau-Institut Hamburg-Harburg.
Das Spektrum der Verschmutzung reicht von einzelnen grauen Stellen an Decken oder Heizkörpern bis zu großflächigen schwarzen Ablagerungen in allen Räumen einer Wohnung. Diese lassen einige Bewohner glauben, dass ein Schwelbrand vorlag. Selbst in Schränken verstaute Gegenstände können etwas abbekommen, inklusive der dort gelagerten Lebensmittel. Und bei manchem Bewohner färbe die Schmiere gar die Haare schwarz, berichten Betroffene.
Bei Fogging handelt es sich nicht um die Ablagerung von Nikotin, beispielsweise durch das Rauchen. Denn die Schwarzstaubablagerungen sind auch in Wohnungen von Nichtrauchern zu finden.
Was sind die Ursachen für Fogging?
Schon sein plötzliches Auftreten macht Fogging so unheimlich. Denn die Ablagerungen können in Extremfällen innerhalb weniger Stunden entstehen. Meist treten sie aber nach einem Zeitraum auf, der wenige Wochen bis hin zu einer kompletten Heizperiode umfasst. Die Ursache, warum Wohnungen oder Häuser von Schwarzstaub eingenommen werden, ist immer noch nicht abschließend geklärt.
Laut Umweltbundesamt (UBA) tritt das Phänomen verstärkt nach größeren Renovierungen auf. Vor allem nach Malerarbeiten oder der Installation einer Fußbodenheizung setzt sich Schwarzstaub vermehrt in den Zimmerecken ab. Das liegt daran, dass schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC), die als ein Verursacher identifiziert wurden, aus Teppichböden, (Vinyl-)Tapeten, Farben, Lacken, Klebern oder Kunststoffoberflächen von Möbeln in die Raumluft entweichen.
Die Experten des UBA vermuten, dass sich nach Renovierungen oder einem Neubau diese SVOC aus Baustoffen, mit Staubteilchen aus der Luft verbinden und sich an kalten oder elektrostatisch geladenen Flächen absetzen. Vor allem Weichmacherverbindungen aus der Gruppe der Phthalate stehen im Verdacht, für die Ablagerungen verantwortlich zu sein. Die Untersuchungen des UBA zeigten zudem, dass Fogging verstärkt in der Heizperiode auftritt. In dieser Zeit werde weniger gelüftet, sodass die SVOC-Konzentration in der Innenraumluft ansteigen könne.
Eine einzelne Ursache lässt sich für das Problem aber nicht angeben. "Es gibt nicht wenige Fogging-Fälle, in denen es keine auffälligen Weichmachervorkommen zu beobachten gab", schreibt das Bayerische Landesamt für Umwelt.
Auch andere Ursachen denkbar
Weitere Faktoren können das Problem verschärfen, zum Beispiel wenn Öllämpchen oder Kerzen verwendet werden. Auch das Heizverhalten der Bewohner kann zum Fogging beitragen. So sollten Sie die Heizung nicht komplett abschalten, wenn Sie die Wohnung verlassen. Die übliche Tag-/Nachtabsenkung der Heizung scheint allerdings keine Probleme zu verursachen.
Bauliche Mängel wie Wärmebrücken tragen ebenfalls ihren Teil zum Fogging bei. Das Bayerische Landesamt für Umwelt weist außerdem darauf hin, "dass möglicherweise Haushaltschemikalien (wie Reinigungs- und Pflegemittel oder Kosmetika) beim Fogging mitwirken".
Ist Fogging gefährlich?
Eine Gesundheitsgefahr gibt es laut UBA durch Fogging nicht. Allerdings sollten Sie ausschließen, dass es sich um Schimmelbefall oder Rußablagerungen handelt, die durchaus gesundheitsbedenklich wären. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass sich die Schimmelbildung und der Fogging-Effekt überlagern. Für die Ablagerung von Schwarzstaub sind Wärmebrücken an feuchten Wänden nötig. Derselbe Faktor spielt auch bei der Schimmelbildung eine ausschlaggebende Rolle.
Wie lassen sich die Ablagerungen entfernen?
Um die Schwarzstaubablagerungen zu beseitigen, sollten Sie die Schicht mithilfe von Spülwasser und Kunststoffreiniger gründlich abwaschen. Allerdings ist das bei Tapeten schwierig und wird sehr wahrscheinlich nicht ohne Schäden möglich sein. Überstreichen hilft indes wenig. Von daher ist oftmals ein erneutes Tapezieren unumgänglich.
Fogging auf Gardinen und Vorhängen können Sie häufig durch das Waschen dieser Textilien entfernen. Am besten verwenden Sie hierfür ein Waschmittelpulver, das Bleiche enthält. Auf Teppichen lassen sich Ablagerungen allerdings nicht so leicht entfernen. Läufer und Vorleger können Sie in die Reinigung geben. Größere Fußbodenbeläge sollten Sie professionell reinigen lassen. Denn wenn Sie versuchen, die Verschmutzungen mit einer Spülmittellösung selbst zu entfernen, kann es sein, dass Sie den Staub tiefer in das Gewebe einarbeiten oder es auf dem Teppich verteilen.
Vorbeugend ist vor allem regelmäßiges Lüften sinnvoll. Das UBA rät, bei der Renovierung darauf zu achten, Lösemittel- und weichmacherfreie Farben, Teppiche und Möbel zu verwenden, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind.
Wie können Sie Fogging verhindern?
Damit sich möglichst keine Schlieren bilden, sollten während der Heizperiode keine Zigaretten, Kerzen oder Räucherstäbchen abgebrannt werden. Hilfreich ist auch das Löschen von Kerzen und Teelichtern mit einem Löschhütchen. Dadurch werden erheblich weniger feine Partikel und Paraffin-Emissionen freigesetzt.
Zudem sollten Sie die Zimmer am besten gleichmäßig warm heizen – mindestens 17 Grad – und möglichst staubfrei halten. Reinigen Sie zudem auch die Heizkörper und den Fußboden regelmäßig.
Renovierungen sollten zudem nicht während der Heizperiode, sondern im Frühjahr stattfinden, denn anfangs dünsten die Lösungsmittel in Baumaterialien noch aus. Setzen Sie dabei auch auf lösungsmittelfreie Materialien.
Wer zahlt den Schaden?
Wer in einem eingetretenen Schadensfall die Kosten übernehmen muss, führt immer wieder zu rechtlichem Streit zwischen Mietern und Vermietern. In der Regel werden diese Fälle zugunsten des Mieters entschieden. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs gelten solche Ablagerungen als Mangel an der Mietsache. Daher ist der Eigentümer verpflichtet, den Schaden auf seine Kosten beheben zu lassen. Der Mieter muss aber die Wohnung vertragsgemäß genutzt und etwa beim Renovieren mit handelsüblicher Farbe gestrichen oder für Wohnzwecke gedachte Auslegware verwendet haben.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn