Vorsicht, Feinstaub! Diese alten Holzöfen sind nachzurüsten
Holzöfen sorgen neben Wärme und Gemütlichkeit auch für eine starke Umweltbelastung. Einige sollten deshalb demnächst ausgetauscht oder nachgerüstet werden.
Das Heizen mit Holz ist unter Umständen nicht umweltfreundlich. Zwar handelt es sich bei Holz um einen nachwachsenden Rohstoff, der damit eine Alternative zu Erdöl, Gas und Kohle ist. Doch bei der Verbrennung entstehen Ruß und Feinstaub.
Vor allem alte Öfen verursachen viele Emissionen. Seit Jahren werden deshalb schrittweise Ofengenerationen den gesetzlichen Regelungen in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) unterworfen. Diese müssen mit einem Filter nachgerüstet, ganz ausgetauscht oder stillgelegt werden. Die Umsetzung der Reglementierung erfolgt in Schritten – bereits seit 2010 sind ältere Öfen betroffen.
Info
Eine letzte Schonfrist für viele Öfen, die mit festen Brennstoffen wie etwa Holz heizen, endete am 31. Dezember 2020. Das heißt: Bestimmte Modelle mussten bis zu diesem Stichtag mit Feinstaubfiltern versehen oder sogar außer Betrieb genommen werden.
Welche Öfen sind betroffen?
Die letzte Stichtagsregelung (31.12.2020) galt für sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen beheizt werden. Dazu zählen Kaminöfen, Kachelöfen oder Heizkamine für Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle. Öfen der Baujahre ab 1995 müssen bis Ende 2024 die Nachweise erbringen oder nachgerüstet werden.
Betroffen sind laut Verordnung:
- ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt
- Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden
- Öfen, deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid vier Gramm pro Kubikmeter überschreiten.
Ferner müssen diese Anlagen eine verschließbare Tür haben. Das bedeutet: Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüstet werden.
Bei einigen Ofengenerationen sind die Übergangsregelungen zum Teil bereits abgelaufen:
Datum auf dem Typschild | Stichtag der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
---|---|
bis 31.12.1974 und vorher | 31.12.2014 |
1.1.1975 bis 31.12.1984 | 31.12.2017 |
1.1.1985 bis 31.12.1994 | 31.12.2020 |
1.1.1995 bis 21.3.2010 | 31.12.2024 |
Quelle: Bundes-Immissionsschutzgesetz
Welche Öfen sind ausgenommen?
Laut dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, Paragraf 26, Absatz 2 sind folgende Feuerungsanlagen von Nachrüstungen oder Stilllegungen nicht betroffen:
- nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt (kW)
- offene Kamine
- Grundöfen (Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen, wie Kachelöfen, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden)
- Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt
- Kamine und Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden (historische Öfen) und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen
Aber: Wurden diese historischen Kaminöfen im Haus umgesetzt, endete ebenfalls zum 31. Dezember 2020 die Schonfrist.
Ein Nachrüsten oder Stilllegen gilt ebenfalls nicht für Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze, die eingemauert sind.
Warum sind die Werte ein Problem?
Zwar gelten Fahrzeuge und die Industrie als die größten Verursacher von Feinstaub. Doch auch das Verbrennen von Holz in Öfen ist ein Problem. Die winzigen Partikel können Atemwegsprobleme und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems verursachen.
Um diese Emissionen zu verringern, greift der Gesetzgeber ein. Laut dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) sind die Feinstaubemissionen von häuslichen Feuerstätten seit Beginn der Nachrüst- und Austauschpflicht im Jahr 2010 um rund ein Drittel gesunken.
Wie findet man heraus, welcher Ofen betroffen ist?
Auf dem Typenschild des Ofens sollte das Alter der Anlage stehen. Fehlt es, müssen Ofenbesitzer anhand von Messdaten des Schornsteinfegers oder einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass das Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält.
Die Datenbank des HKI und anderer Verbände hilft dabei, die Werte des jeweiligen Ofenmodells zu finden. Viele, wenn auch nicht alle Öfen sind hier gelistet. Aber: Können Baujahr oder Emissionshöhe nicht festgestellt werden, muss die Feuerstätte ersetzt werden.
Mein Ofen ist betroffen: Was ist zu tun?
Sind die Emissionen zu hoch, darf der Ofen nicht weiter betrieben werden. Die Nachrüstung ist zwar möglich, es gibt etwa Partikelfilter gegen Feinstaub, aber nicht gegen zu viel Kohlenmonoxid, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau – einem Informationsprogramm, gefördert durch das Umweltministerium Baden-Württemberg.
Eine Nachrüstung und das anschließende Nachmessen der Öfen sei zudem oft teurer als Kauf und Installation einer neuen, effizienteren Anlage, die bis zu einem Drittel weniger Brennstoff benötigen kann.
Ofen-Neuanschaffung: Was ist zu beachten?
Möchten Sie einen neuen Ofen kaufen, sollten Sie auf eine gute Energieeffizienz achten, rät die Verbraucherzentrale Hamburg. Denn neue Holzfeuerstätten produzieren nicht nur weniger Feinstaub, sondern sparen auch Brennmaterial. Laut der Verbraucherschützer erreichen sparsame Kaminöfen die Energieeffizienzklasse A+, die effizientesten Pelletöfen sogar A++.
Im Vergleich zu Brennholz, das vergleichsweise teuer ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale Holzpellets. Sie erzeugen erheblich weniger Feinstaubemissionen. Zudem werden Pellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert.
Ofen anfeuern. Wie entsteht möglich wenig Feinstaub?
Benutzer von Holzöfen tragen etwa dazu bei, dass bereits durch falsches Anzünden viel Feinstaub entsteht. Warum? Brennt das Holz am Anfang zu langsam ab, gibt der Kamin über den Schornstein vergleichsweise viele unverbrannte Kleinstoffe in die Luft ab.
Tipp 1: Viel Luft und hohe Temperaturen beim Entzünden
Daher ist es wichtig, dass beim Entstehen der ersten Flammen sich möglichst schnell hohe Temperaturen entwickeln, erläutert der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI). Dafür sind dünn gespaltenes Holz oder handelsübliche Anzünder nötig. Zudem muss der Ofenraum anfangs viel Sauerstoff erhalten, denn zu wenig Luft führt auch zu der unvollständigen Verbrennung.
Daher raten die Experten, die Öffnungen für die Luftzufuhr beim Entzünden maximal zu öffnen. Und erst wenn sich ein Glutbett gebildet hat, werden größere Holzscheite und Briketts nachgelegt. Haben diese Feuer gefangen, wird die Luftzufuhr wieder gedrosselt.
Das Herunterfahren der Belüftung nach dem Anzünden ist wichtig. Denn ist das Feuer erst mal angefacht, erhöht eine zu große Luftzufuhr die Temperatur im Ofenraum extrem, was den Wirkungsgrad des Ofens reduziert – es entstehen wiederum Emissionen.
Tipp 2: Ausreichend trocknes Holz verbrennen
Ein weiterer Grund für die schlechte Verbrennung ist zu feuchtes Holz. Daher dürfen nie frisch geschlagene Scheite verbrannt werden – das ist sogar gesetzlich geregelt und es drohen Bußgelder bei Nichteinhaltung.
Es darf nur Holz im Ofen landen, dessen Wassergehalt bei maximal 20 Prozent beziehungsweise dessen Feuchtegehalt bei rund 25 Prozent liegt. Bestimmen lässt sich dies mit einem Feuchte-Messgerät.
Zusätzlich erhöhen nicht zugelassene Brennstoffe den Emissionsausstoß eines Ofens. Dazu zählen laut HKI etwa lackiertes und verleimtes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Kunststoffe sowie Haushaltsabfälle. Außerdem sind Briketts aus Paraffin, Papier und Rinde verboten.
- Nachrichtenagentur dpa
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes"
- Verbraucherzentrale Hamburg: "Strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen"