Landwirtschaftliche Alterskasse Wird die Witwenrente auf jene des Bundes angerechnet?
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wird die Witwenrente der landwirtschaftlichen Alterskasse auf den Freibetrag der Witwenrente des Bundes angerechnet?
Nein. Es gilt zwar: Auf eine Witwenrente werden neben Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen unter Umständen auch eigene Einkünfte aus Vermögen, Betriebsrenten, privaten (Unfall-)Renten sowie das Elterngeld angerechnet, wie Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online sagt. "Vergleichbare ausländische Einkommen werden ebenfalls berücksichtigt."
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.
Es gebe jedoch Einkünfte, die nicht angerechnet werden. "Hierzu gehören beispielsweise Witwenrenten anderer Versorgungsträger, wie beispielsweise der Landwirtschaftlichen Alterskasse, oder aus einer betrieblichen Altersversorgung."
- Gespräch mit Gundula Sennewald