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Balkonkraftwerk in Mietwohnung: Diese Rechte haben Mieter


Rechte, Baumaßnahmen, Gerichtsurteile
Balkonkraftwerk in der Mietwohnung: Das Wichtigste im Überblick


Aktualisiert am 31.10.2024 - 11:34 UhrLesedauer: 3 Min.
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Mieter dürfen ein Balkonkraftwerk montieren: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, sollte seine Pflichten kennen, (Quelle: IMAGO/Fleig / Eibner-Pressefoto/imago)

Mit einem Balkonkraftwerk können Mieter ihre Stromkosten senken. Dafür sollten sie jedoch vorab mit ihrem Vermieter sprechen. Worauf es ankommt.

In Baumärkten, Supermärkten und zahlreichen Onlineshops werden inzwischen Balkonkraftwerke angeboten. Durch die hohe Verfügbarkeit, leichte Inbetriebnahme und geringen Anschaffungskosten werden die Energiewunder auch für Mieter immer attraktiver.

Allerdings lohnen Balkonkraftwerke nicht für jeden. Und unter Umständen brauchen Sie die Genehmigung Ihres Vermieters. Alles, was Mieter wissen müssen – von Genehmigung bis Verbot und Zuverdienst – erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

  • Balkonkraftwerke, auch Mini-Photovoltaik-Anlage (Mini-PV-Anlage) genannt, sind kleine Stecker-Solargeräte, die in geringen Mengen Strom produzieren. Die angeschlossenen Solarmodule werden dafür lediglich am Balkon montiert. Somit eignen sie sich auch für diejenigen, bei denen eine Dachmontage der Paneele nicht möglich ist.
  • Ein Balkonkraftwerk besteht aus mindestens einem PV-Modul, einem Wechselrichter sowie einem Anschlusskabel (Schuko- oder Wielandstecker)
  • Mini-PV-Anlagen lassen sich sowohl am Balkongeländer als auch auf einem Garagen- oder Carportdach montieren. Wichtig ist die Ausrichtung. Idealerweise liegt der Neigungswinkel bei über 30 Grad; die Ausrichtung ist gen Süden – alternativ auch gen Osten oder Westen möglich.
  • Die Anschaffungskosten liegen bei 400 bis 1.300 Euro für eine komplette Anlage (PV-Modul, Wechselrichter, Anschlusskabel, Montagezubehör). Je höher die Leistung (Wattzahl), desto teurer ist das Balkonkraftwerk. Aber auch die Qualität erhöht die Anschaffungskosten. Wiederum sind qualitativ hochwertige Produkte langlebiger und weniger anfällig für Schäden.

Ist ein Balkonkraftwerk für eine Mietwohnung geeignet?

Wenn es bei Ihnen eine Möglichkeit gibt, die PV-Module sicher aufzuhängen und und sinnvoll auszurichten (Neigungswinkel, Himmelsrichtung), könnte sich ein Balkonkraftwerk eignen.

Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben?

Nach einer Gesetzesänderung, die am 10. Oktober 2024 in Kraft trat, haben Mieter nun nach § 554 Abs. 1 BGB Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu installieren.

Vermieter dürfen eine Mini-Solaranlage nur noch "aus triftigen Gründen" verbieten. Solche Gründe könnten sein, "dass es sich um eine historische oder denkmalgeschützte Fassade handelt oder die Bausubstanz des Hauses durch das Anbringen des Balkonkraftwerks nachweislich gefährdet wird", sagt Philipp Hammerich, Rechtsanwalt und Mitgründer der Verbraucherrechtskanzlei Rightmart.

"Der Vermieter kann verlangen, dass die Installation fachgerecht erfolgt und Sicherheitsstandards wie die VDE-Normen eingehalten werden, um Risiken wie einen Brand zu vermeiden", so Hammerich. Unter Umständen könne der Vermieter auch die Vorlage eines Versicherungsnachweises verlangen, der üblicherweise vom Hersteller abgegeben wird.

Um Ärger zu vermeiden, rät Hammerich Mietern, den Vermieter in jedem Falle über das Vorhaben, ein Balkonkraftwerk anzubringen, zu informieren. Das gelte "besonders, wenn für die Befestigung an der Fassade gebohrt werden soll". Wenn für den Betrieb des Balkonkraftwerks eine neue Steckdose installiert werden muss, sollten sich Mieter ebenfalls die Genehmigung des Vermieters einholen.

Was passiert, wenn ich mit meiner PV-Anlage mehr Strom produziere, als ich brauche?

Wenn Sie mehr Energie erzeugen, als Sie verbrauchen, wird der überschüssige Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist. Für die Einspeisung erhalten Sie dann eine Entschädigung. Diese liegt bei 7 bis 8 Cent pro Kilowattstunde (kWh), je nachdem, wie hoch die Leistung Ihrer Anlage ist.

Wichtig: Aktuell gilt noch eine Einspeise-Limitierung von 600 Watt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wie viele Balkonkraftwerke darf ich als Mieter betreiben?

Aktuell dürfen maximal 600 Watt ins Stromnetz eingespeist werden (siehe Norm VDE-AR-N 4105). Diese Vorgabe bezieht sich doch auf einen Stromzähler. Das heißt: Verfügen Sie über mehrere Stromzähler – also pro Wechselrichter einen – können Sie theoretisch auch mehr Solarenergie in das öffentliche Netz einspeisen.

Fazit

Vermieter dürfen Mietern ein Balkonkraftwerk nur noch aus triftigem Grund verbieten. Wichtig ist, dass durch die Montage und Inbetriebnahme die bauliche Substanz nicht beschädigt wird. Zudem sollten Mieter den Vermieter stets vorab über ihr Vorhaben aufklären, um Ärger zu vermeiden. Auch ein Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag kann sich lohnen.

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