Für 2.000 Euro zum Verkauf Gericht untersagt "Focus" Vergabe von Ärzte-Siegel
Wenn das Gütesiegel eines Verlages gekauft werden kann, hat das nichts mit objektivem Journalismus zu tun. Das entschied jetzt ein Gericht.
Das Landgericht München hat dem Burda-Verlag die Verleihung und Veröffentlichung von Ärzte-Siegeln untersagt, die den Anschein einer neutralen und objektiven Überprüfung erwecken. Damit gab die 4. Handelskammer am Montag der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Burda bezeichnet das Urteil in einer Stellungnahme als falsch und kündigt an, Berufung einzulegen.
Dem Gericht zufolge veröffentlicht der Verlag einmal im Jahr das Magazin "Focus Gesundheit" unter dem Titel "Ärzteliste". Solche Listen sind erlaubt. Die Siegel erweckten laut Gericht jedoch den Eindruck, dass die als "Top-Mediziner" oder "Focus-Empfehlung" bezeichneten Ärzte "aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen".
Damit verließen sie in irreführender Weise den Bereich des redaktionellen, wertenden Beitrags und erweckten den Eindruck, es finde eine Bewertung nach objektiven Kriterien statt, kritisierte die Kammer. Das sei wettbewerbswidrig.
Gütesiegel kann für 2.000 Euro gekauft werden
Bei den Empfehlungslisten berücksichtige der Verlag auch subjektive Elemente wie zum Beispiel die Kollegenempfehlung oder die Patientenzufriedenheit, teilte das Gericht mit. Tatsächlich lasse sich die Qualität ärztlicher Dienstleistungen nicht objektiv mit Messgeräten im Testlabor ermitteln und vergleichen. Verbraucher würden die Ärzte-Siegel aber ähnlich wie Prüfsiegel der Stiftung Warentest auffassen und davon ausgehen, die Ärzte seien aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet worden.
Gegen eine Lizenzgebühr von rund 2.000 Euro netto könnten Ärzte ein Siegel unter der Rubrik "Focus Empfehlung" erhalten und damit für sich werben. Die Vergabe der Siegel zwecks Werbung verstoße "gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot", urteilte die Kammer.
Burda: Auf Basis qualitativ hochwertiger Methodik erstellt
Burda teilte mit, die Ärzte-Empfehlungslisten würden auf Basis einer qualitativ hochwertigen Methodik von einem Expertenteam im Gesundheitssektor erstellt und seien für Patienten eine der wenigen objektiven Informationsquellen. Ganz im Sinne von nutzwertigem, verbraucherfreundlichem Journalismus würden dafür viele relevante Kriterien herangezogen und die Ergebnisse verständlich aufbereitet.
"Sie tragen zusammen mit den in Praxen und auf Websites platzierten Empfehlungssiegeln zur Orientierung bei." Die Erstellung der Listen und die fortlaufende Optimierung der Methodik seien aufwendig und würden durch die Lizenzierung des "Focus"-Logos in Form der Empfehlungssiegel finanziert.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa