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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Andere profitieren Was passiert mit meiner Stimme, wenn ich nicht wählen gehe?
Egal ob Bund, Land oder Kommune: Die Wahlbeteiligung in Deutschland ist nicht verpflichtend. Doch was passiert, wenn man keine Stimme abgibt? t-online klärt im Politik-Kompass auf.
Wahlen sind das Privileg einer Demokratie. In manchen Nationen ist die Ausübung des Wahlrechts auch eine Pflicht – in Deutschland jedoch nicht. Dementsprechend schwankt die Wahlbeteiligung hierzulande je nach Art der Wahl und Stimmung in der Bevölkerung.
Bei der Bundestagswahl 2017 lag die Wahlbeteiligung bei 76,2 Prozent. Obwohl mehr Menschen als noch vier Jahre zuvor ihre Stimme abgaben, ging einer von vier wahlberechtigten Deutschen nicht in die Wahlkabine. Wären die Nichtwähler eine Partei im Deutschen Bundestag, wäre ihre Fraktion nur marginal kleiner als die Union gewesen. In anderen Legislaturperioden machten Nichtwähler sogar den größten Teil der Wählerschaft aus.
Wer profitiert von Nichtwählern?
Eine direkte Auswirkung auf die Sitzverteilung hat das Nichtwählen allerdings nicht. Genauso wie ungültige Stimmen gehen sie nicht in die Berechnung für Sperrklausel und Mandatsverteilung ein. Allerdings verändern sich durch die fehlende Stimmabgabe indirekt die Wahlergebnisse.
Da nur die gültigen Stimmen gezählt werden, wird durch jeden Nichtwähler das Gewicht einer abgegebenen Stimme größer. Nichtwählen begünstigt also alle anderen Parteien, die man nicht gewählt hätte. Denn während die eigene Partei eine mögliche Wählerstimme verliert, werden alle anderen Stimmen wertvoller. Zudem sinkt das Quorum zum Erreichen der Fünfprozenthürde.
Wie groß ist die Wirkung?
Deutlich wird dies an einem Beispiel: Wenn 100 Personen wählen und zehn für Partei A votieren, erreicht diese ein Ergebnis von zehn Prozent. Gehen stattdessen nur 80 Menschen in das Wahllokal, aber immer noch alle zehn Wähler von Partei A, kommt diese nun auf 12,5 Prozent. In diesem Szenario läge die Fünfprozenthürde zunächst bei fünf Personen, bei weniger Wählern aber nur noch bei vier Stimmen.
Wer seinen Stimmzettel ungültig macht, beeinflusst die Wahl auf gleiche Weise wie durch das Nichtwählen. In der amtlichen Wahlstatistik werden ungültige Stimmen gesondert aufgeführt. Unklar bleibt allerdings stets, aus welchen Gründen die Stimmzettel jeweils ungültig waren. Als Mittel des Protests sind nicht abgegebene und ungültige Stimmen daher eher ungeeignet.
- Der Bundeswahlleiter: Nichtwähler
- Der Bundeswahlleiter: Ungültiger Stimmzettel
- Wahlrecht.de: Stimmenthaltung / Ungültige Stimmabgabe
- Eigene Recherchen