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Winterreifenpflicht: Bußgeld droht! Diese Regel kennt kaum ein Autofahrer


Doppeltes Bußgeld droht
Diese Winterreifenregel kennt kaum ein Autofahrer

Von t-online, mab

Aktualisiert am 01.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Regelung zur Winterreifenpflicht: Bei Verstoß werden Fahrer und Halter zur Kasse gebeten. Viele Autofahrer haben noch nie davon gehört.Vergrößern des Bildes
Regelung zur Winterreifenpflicht: Bei Verstoß werden Fahrer und Halter zur Kasse gebeten. Viele Autofahrer haben noch nie davon gehört. (Quelle: Hartenfelser/imago-images-bilder)

Pflicht oder nicht? Die Vorschriften zu Winterreifen verwirren viele Autofahrer. Obendrein gibt es eine Regelung, von der bislang nur wenige gehört haben. Und das kann teure Folgen haben.

Bei Schnee und Glätte gehören Winterreifen ans Auto. So schreibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Sonst drohen Konsequenzen – und zwar unter Umständen gleich doppelt. Das besagt eine Regelung, die viele Autofahrer nicht kennen.

Bußgeld bei Verstoß gegen Winterreifen-Pflicht

Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro bezahlen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Behindert man andere (etwa weil das Auto im Verkehr liegen bleibt), steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, sind 100 Euro fällig. Ab wann Winterreifen ans Auto gehören, erfahren Sie hier.

Vergehen Bußgeld Punkte
Fahrt mit Reifen, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind 60 Euro 1
Dabei wurden andere behindert 80 Euro 1
Dabei wurden andere gefährdet 100 Euro 1
Dadurch kam es zu einem Unfall 120 Euro 1

Allerdings gilt: Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs kassiert einen Flensburg-Punkt und zahlt ein Bußgeld – und zwar gleich 75 Euro. Voraussetzung ist, dass Halter und Fahrer nicht identisch sind. Unter Umständen wird also gleich zweimal zur Kasse gebeten.

Was soll die Regelung nutzen?

Diese Regelung greift zum Beispiel, wenn Eltern – die Halter – dem Nachwuchs das Auto leihen. Auch bei Mietwagen, Carsharing-Autos und Dienstwagen ist der Fahrer in aller Regel nicht der Halter. Hier hat die Regelung für die Autofahrer durchaus einen Nutzen: Sie motiviert die Betreiber großer Fahrzeugflotten (etwa Verleiher oder Firmen) zum regelmäßigen Reifenwechsel. Denn andernfalls können die Bußgelder beim Halter einen stattlichen Kostenberg anhäufen.

Dennoch gilt generell: Wer nicht mit dem eigenen Auto unterwegs ist, sollte vorher immer die Bereifung prüfen – besonders im Winter. Nicht nur wegen des drohenden Bußgelds, sondern zuallererst wegen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Verwendete Quellen
  • ADAC
  • www.bussgeldkatalog.org
  • www.reifen.com
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