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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nicht für alle Bauarbeiten Wann man Straßenausbaubeiträge zahlen muss
Über kaum etwas streiten Bürger und Kommunen so erbittert wie über den Straßenausbaubeitrag. Wenn vor dem Haus die Bagger anrollen, wird das für die Anlieger oft richtig teuer. Doch nicht immer müssen sie zahlen.
Städte und Gemeinden dürfen jedoch nicht in jedem Fall Straßenausbaubeiträge erheben. Das regeln die Kommunalabgabengesetze (KAG) der einzelnen Länder. Wie hoch die Beiträge ausfallen, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und in der örtlichen Beitragssatzung festgeschrieben.
Übrigens: Mit Ausnahme von Baden-Württemberg dürfen die Kommunen in allen Bundesländern Straßenausbaubeiträge verlangen.
Keine Straßenausbaubeiträge für die Instandhaltung
Anlieger müssen nicht für alle Bauarbeiten müssen zahlen. Schließlich sind öffentliche Straßen Eigentum der Städte und Gemeinden. Ihre Instandhaltung – etwa die Ausbesserung von Schlaglöchern – ist allein Sache der Kommune. Nur für die Erneuerung oder Verbesserung einer bestehenden Straße, darf die Kommune Beiträge erheben.
Von einer Erneuerung geht man aus, wenn eine alte und abgenutzte Straße wieder in ihren ursprünglichen Zustand gebracht wird. Voraussetzung ist, dass die übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist. Hauptverkehrsstraßen halten etwa 25 Jahre lang. Bei wenig befahrenen Straßen in Wohngebieten können es auch 40 Jahre sein. Die Gemeinde muss die Straße in der Zwischenzeit laufend unterhalten und instand gesetzt haben, damit sie von den Anliegern Beiträge für die Erneuerung erheben darf.
Gerade das passiert aber nicht immer. Nicht selten lassen die Kommunen ihre Straßen über Jahrzehnte kaputt gehen, obwohl sie die Pflicht zur laufenden Unterhaltung haben. Aus Finanznot würden viele Gemeinden einfach abwarten, bis nur noch eine Grundsanierung den Zustand der Straße verbessern könne. Die müssten die Anlieger dann mitbezahlen.
Straßenausbaubeiträge für die Verbesserung einer Straße
Wird eine Straße durch Bauarbeiten verbessert, darf die Kommune auch in diesem Fall Beiträge von den Anliegern verlangen. Einen Teil der Kosten für den Bau zusätzlicher Einrichtungen wie Parkstreifen, Straßenbeleuchtung sowie eines Rad- oder Gehwegs etwa dürfen Gemeinden auf die Anlieger umlegen. Das gilt auch, wenn eine Kopfsteinpflaster-Straße asphaltiert wird und dadurch Fahrgeräusche reduziert werden. Als Verbesserung gilt in der Regel auch, wenn eine Straße verbreitert oder umgestaltet wird, um die Verkehrslast besser bewältigen zu können.
Ob und in welchem Umfang solche Verbesserungen notwendig sind, entscheidet die Gemeinde. Sie kann die Anlieger am Entscheidungsprozess beteiligen, muss dies aber nicht tun. Oftmals entzündet sich an dieser Praxis immer wieder Kritik. Da die Kommunen die Arbeiten zu Lasten Dritter in Auftrag geben, mangelt es oft an dem Anreiz der Wirtschaftlichkeit.
Wie hoch Straßenausbaubeiträge sein dürfen
Wie hoch der Anteil der Baukosten ist, den sich Kommunen von den Anliegern zurückholen darf, hängt von der Art der Straße ab. Je mehr Fremdverkehr durch die Straße fließt, desto geringer muss der Anteil ausfallen, den die Kommune umlegt. Rechtlich werden drei Klassen von Verkehrswegen unterschieden:
- Anliegerstraßen: 75 Prozent der Kosten dürfen umgelegt werden
- Haupterschließungsstraßen: 50 bis 60 Prozent dürfen umgelegt werden
- Hauptverkehrsstraßen: 25 bis 60 Prozent dürfen umgelegt werden
In welche Kategorie eine Straße fällt, darüber streiten Anwohner und Kommunen immer wieder. Anlieger sollten sich den Verkehr genau ansehen: So könnte eine scheinbare Anliegerstraße mit Ein- und Zweifamilienhäusern eine Haupterschließungsstraße sein, wenn Besucher eines nahegelegenen Krankenhauses dort parken.
Auch die Größe des Grundstücks und die Art der Bebauung spielen eine Rolle bei der Berechnung des Straßenausbaubeitrags. Für mehrgeschossige Häuser wird beispielsweise ein höherer Beitrag fällig. Auch für gewerblich genutzte Immobilien fällt der Beitrag höher aus. Im Detail regelt die genaue Berechnung die örtliche Beitragssatzung.
Summen können Hausbesitzer in den Ruin treiben
Für die Anlieger sind die Beiträge oft eine enorme wirtschaftliche Belastung – zumal sie in der Regel innerhalb eines Monats bezahlt werden müssen. Nicht selten werden mittlere bis hohe fünfstellige Summen fällig. Das kann Hausbesitzer – oft Normalverdiener oder Rentner – in den Ruin treiben.
Auch wird die Kostenbeteiligung von den Kommunen immer wieder zu hoch angesetzt werde. So werden Verkehrswege fälschlicherweise als Anliegerstraße klassifiziert oder Baukosten auf die Anlieger abgewälzt, die nach dem Gesetz gar nicht umlagefähig sind.
Einmalige und wiederkehrende Beiträge
Meistens werden Straßenausbaubeiträge einmalig und bezogen auf eine bestimmte Baumaßnahme erhoben. In sechs Bundesländern erlaubt das KAG den Gemeinden aber auch, stattdessen wiederkehrende Beiträge zu erheben. Dabei legt die Gemeinde jedes Jahr alle umlagefähigen Straßenbaukosten auf alle Grundstückseigentümer der Gemeinde um. Die Eigentümer müssen anteilig bezahlen, egal ob ihr Grundstück an einer der ausgebauten Straßen liegt.
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Der große Vorteil dieser Art der Beitragserhebung besteht darin, dass die Beitragshöhe für den einzelnen geringer ausfällt und berechenbarer wird. Hausbesitzer können sich darauf einstellen, jedes Jahr einen vergleichsweise kleinen Straßenausbaubeitrag zahlen zu müssen. Anders als beim einmaligen Beitrag ist man nicht plötzlich und unerwartet mit horrenden Forderungen konfrontiert. Andererseits kann es passieren, dass man jahrelang Beiträge zahlt, ohne ein einziges Mal selbst von einem Straßenausbau zu profitieren.
- Verband Wohneigentum Niedersachsen
- Nachrichtenagentur dpa