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Antrag zu Pflegeleistungen abgelehnt: Das ist zu tun


Widerspruch einlegen
Antrag zu Pflegeleistungen abgelehnt: Das ist zu tun

Von t-online
Aktualisiert am 14.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Junge und alte Hände: Es kommt öfter vor, dass ein Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt wird.Vergrößern des BildesEs kommt öfter vor, dass ein Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt wird. (Quelle: ipopba/getty-images-bilder)

Pflegeleistungen müssen beantragt und bewilligt werden. Oft wird dem Antrag aber nicht entsprochen. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.

Wer Pflegeleistungen beantragen will, bekommt Besuch von einem Gutachter. Denn er soll den Pflegegrad feststellen. Längst läuft bei dem Termin aus Sicht des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen nicht alles glatt: Abgelehnte Anträge sind keine Seltenheit. Antragsteller können sich dagegen wehren – sie müssen sich aber beeilen. Welche Fristen und welche Form gelten.

Frist für den Widerspruch

Für einen Widerspruch haben sie nur einen Monat Zeit. Wichtig dabei: Um die Frist zu wahren, reicht zunächst ein kurzes und formloses Schreiben, in dem der Pflegebedürftige oder sein Vertreter den Widerspruch erklären. Das Schreiben sollten sie möglichst faxen, per Einschreiben verschicken oder sogar persönlich abgeben – und sich dann eine Empfangsbestätigung von der Pflegekasse geben lassen.

Ausführliche Begründen nachschicken

Danach können sich Angehörige mit mehr Ruhe an die ausführliche Begründung des Widerspruchs machen. Dafür sollten sie vor allem das Gutachten zum Bescheid anfordern und genau prüfen. Je fundierter der Widerspruch ist, desto höher sind die Chancen, dass die Pflegekasse den Pflegegrad doch genehmigt oder eine neue Begutachtung veranlasst. Wer Hilfe beim Widerspruch braucht, kann sich zum Beispiel an Pflegestützpunkte oder Pflegedienste wenden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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