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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Dampfen statt qualmen Rauchentwöhnung: Diese Methode empfehlen Experten
Rauchen ist die häufigste Ursache für Gefäßerkrankungen. Doch auch das Krebsrisiko steigt. Beim Ausstieg aus der Nikotinsucht können E-Zigaretten helfen.
Nach Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) verkürzt starkes Rauchen das Leben im Schnitt um zehn Jahre. Etwa ein Fünftel aller Krebserkrankungen geht auf das Konto der Nikotinsucht. Aber auch Herzkrankheiten, Bluthochdruck, Schlaganfälle oder chronische Bronchitis lassen sich häufig auf das Rauchen zurückführen.
Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai 2023 rät die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V. (DGG) zur Rauchentwöhnung. Mit E-Zigaretten sei diese oft erfolgreicher als mit Medikamenten oder einer Verhaltenstherapie.
Rauchen wird bei Jüngeren wieder beliebter
In Deutschland ist der Anteil der Raucher gemäß der zweimonatlichen Befragung im Rahmen der "Deutschen Befragung zum Rauchverhalten" (DEBRA) nach dem zweiten Lockdown wieder auf fast 35 Prozent angestiegen, vor allem in jüngeren Altersgruppen.
"Von einem Rückgang des Zigarettenrauchens kann also nicht die Rede sein", stellt der Direktor der Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie am Städtischen Klinikum Karlsruhe, Professor Martin Storck, fest. Für viele Experten ist das keine Überraschung: Seit Jahren liegt Deutschland bei der Tabakkontrolle, den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Rauchens, weit hinten und nimmt derzeit in Europa Platz 34 von 37 ein.
Lieber dampfen statt qualmen
Großbritannien hingegen geht konsequent neue Wege, um dem "blauen Dunst" den Kampf anzusagen – dort rauchten im Jahr 2021 nur noch 13 Prozent der Bevölkerung. Aktuell verschenkt die britische Regierung kostenlose E-Zigaretten an eine Million Raucher, um sie zum Verzicht auf Tabakrauch zu ermutigen.
"Diese Maßnahme ist weltweit einmalig, zeigt aber die positive Bewertung der E-Zigarette in anderen Ländern", sagt DGG-Experte Storck. Denn nicht das Nikotin in den Zigaretten ist todbringend. Giftig ist der Rauch, der bei der Verbrennung von Tabak entsteht – er fördert Krebs und Arteriosklerose, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum feststellt.
"Beim Vaping oder bei Tabakerhitzern entsteht dieser Rauch nicht", sagt Storck. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ermittelte mehrfach in Laboranalysen, dass bei E-Zigaretten bis zu 95 Prozent weniger Schadstoffe nachweisbar sind als beim Tabakrauch.
E-Zigarette als Mittel zur Rauchentwöhnung
Damit ist die E-Zigarette nicht nur aus Sicht des Vereinigten Königreichs, sondern auch für die DGG ein wirksames Instrument zur sanften Rauchentwöhnung. "Zumal mittlerweile wissenschaftlich in verschiedenen Studien gezeigt werden konnte, dass E-Zigaretten erfolgreicher bei der Rauchentwöhnung sind als andere Maßnahmen", betont Storck.
So kommt ein aktueller Cochrane Review zu dem Schluss, dass E-Zigaretten besser als Medikamente oder eine alleinige Verhaltenstherapie zum Rauchstopp geeignet sind. In die gleiche Richtung weist eine Meta-Analyse von fünf randomisiert-kontrollierten Studien, die vor Kurzem im "American Journal of Medicine" erschienen ist. Diesem Review zufolge sind E-Zigaretten bei der Rauchentwöhnung effektiver als eine Nikotinersatz- oder Verhaltenstherapie.
Rauchen raubt Lebenszeit
Jedes Jahr sterben in Deutschland 110.000 bis 140.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums, wovon rund 40 Prozent auf das Konto von Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehen. Zudem erkranken jedes Jahr 85.000 Menschen als Folge des Rauchens an Krebs. Wer raucht oder rauchte, zeigt zudem ein viel höheres Risiko, eine rheumatoide Arthritis (Gelenkentzündung) zu entwickeln.
These der "Einstiegsdroge" gilt als widerlegt
Weitestgehend entkräftet ist zudem die These, wonach E-Zigaretten für Jugendliche eine Einstiegsdroge zum Tabakrauchen darstellen könnten. "Die aktuellen DEBRA-Daten, aber auch viele internationale Studien widerlegen die sogenannte Gateway-Theorie", betont DGG-Experte Storck, der die anhaltend kontroverse Debatte über E-Zigaretten in Deutschland angesichts der vorliegenden Evidenz nicht nachvollziehen kann.
Kompletter Rauchverzicht bleibt das Ziel
Trotz der Empfehlung für E-Zigaretten bleibe der komplette Rauchstopp das Ziel, stellt Storck klar. "Auf dem Weg dorthin sollte man Tabakrauchende aber möglichst breit unterstützen – auch mit der Option E-Zigarette", so der Experte. "Durch einen Rauchstopp können wir bei unseren gefäßkranken Patientinnen und Patienten die Erkrankung zumindest verlangsamen und Herzinfarkte, Schlaganfälle und Amputationen verhindern helfen."
So erholt sich der Körper nach dem Rauchstopp
Schon drei Tage nach der letzten Zigarette verbessert sich nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) die Funktion der Atemwege. Nach einer Woche sinkt der Blutdruck und damit das Herzinfarktrisiko. Nach einem bis neun Monaten gehen Hustenanfälle, Verstopfungen der Nasennebenhöhlen und Kurzatmigkeit zurück.
Die Lunge wird allmählich gereinigt, indem Schleim abgebaut wird. Die Infektionsgefahr verringert sich. Zehn Jahre nach dem Aufhören hat ein ehemaliger Raucher ein nur noch halb so hohes Risiko für Lungenkrebs, als wenn er dauerhaft weitergeraucht hätte.
Zwei Jahre nach einem Rauchstopp hat ein früherer Raucher fast das gleiche Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie ein Nichtraucher. Wer fünf Jahre rauchfrei ist, liegt beim Herzinfarktrisiko gleichauf mit Nichtrauchern. Nach fünf Jahren sinkt auch das Risiko für Krebserkrankungen in Mundhöhle, Rachen, Speiseröhre und Harnblase auf die Hälfte. Auch das Schlaganfallrisiko kann bereits nach zwei bis fünf Jahren auf das eines Nichtrauchers sinken.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- www.dgg.de: "Wektnichtrauchertag am 31.5.2023". Pressemeldung der Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V. (DGG) vom 26.5.2023
- Nachrichtenagentur AFP
- www.bfr-akademie.de: "Gesundheitliche Bewertung von E-Zigaretten", Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung (PDF), abgerufen am 30.5.2023