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Angst vor Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt?


Zu viele Fehltage
Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt?

Von t-online, cho

Aktualisiert am 09.09.2024Lesedauer: 4 Min.
Ein Mann putzt sich die Nase.Vergrößern des Bildes
Erkältungen sind kein Kündigungsgrund – es gibt aber auch Ausnahmen (Symbolbild). (Quelle: MilanMarkovic/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Viele Arbeitnehmer haben Angst vor einer Kündigung wegen Krankheit. Tatsächlich kann es in manchen Fällen brenzlig werden. Wir erklären, wie viele Fehltage zu viel sind.

Gerade in der Erkältungszeit ist es schnell passiert: Ein Infekt zwingt einen dazu, mehrere Tage im Bett zu verbringen – manchmal fällt man gar zwei Wochen am Stück aus. Das ist nicht nur für den Erkrankten selbst belastend, sondern auch für den Arbeitgeber. Doch darf der deswegen gleich die Kündigung aussprechen?

Die Angst, wegen einer Krankheit den Job zu verlieren, ist oft unbegründet. Es kommt allerdings darauf an, wie lange Arbeitnehmer ausfallen. Wir erklären, ab wie vielen Fehltagen die Sorgen berechtigt sind, was in der Probezeit gilt und wie Sie sich gegen eine Kündigung aufgrund von Krankheit wehren können.

Kündigung wegen Krankheit – geht das?

Sollten Sie im Jahr einmal mehrere Tage krank sein, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht einfach kündigen. Das regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Wichtig ist dabei aber, dass sich die Krankheitstage im Rahmen halten. Konkret heißt das, eine Kündigung wegen Krankheit ist immer dann möglich, wenn:

  1. Sie sechs Wochen oder länger krank sind. Denn wenn ein Arbeitnehmer über das Jahr verteilt länger krankheitsbedingt ausfällt, kann es zu einer betrieblichen Beeinträchtigung kommen. Und die würde eine sogenannte personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Das gilt auch für Behinderte, sofern die Krankheit nicht auf die Behinderung selbst zurückzuführen ist.
  2. Der Arbeitgeber muss bei seiner Entscheidung für oder gegen eine Kündigung allerdings noch weitere Faktoren abwägen. So muss er absehen können, dass auch in Zukunft keine Besserung zu erwarten ist (Negativprognose).
  3. Außerdem muss der Arbeitgeber eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vornehmen. Geht diese zu seinen Gunsten aus, darf er Ihnen kündigen. Dabei spielt es auch eine Rolle, wie lange das Arbeitsverhältnis schon dauert, welche Ursache die Krankheit hat, ob andere Arbeitnehmer vergleichbare Fehlzeiten haben und wie alt der Mitarbeiter ist.

Gut zu wissen

Eine Abmahnung im Voraus ist bei dieser Art Kündigung nicht nötig. Schließlich ist eine Abmahnung dazu gedacht, dass Arbeitnehmer ihr Verhalten ändern sollen. Bei Krankheit ist das allerdings nicht möglich.

Was gilt während der Probezeit?

Der Kündigungsschutz tritt häufig erst nach Ablauf der Probezeit ein. Im ersten halben Jahr muss sich der Arbeitgeber deshalb für eine Kündigung gar nicht rechtfertigen, auch dann nicht, wenn eine Krankheit der Grund ist. Das gilt unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart ist und wie lang diese dauert. Lesen Sie hier, welche Fristen Sie beachten müssen, um in der Probezeit zu kündigen.

Bin ich während einer Erkrankung vor Kündigung geschützt?

Viele Arbeitnehmer unterliegen dem Irrglauben, dass eine Kündigung während einer Erkrankung unwirksam sei. Eine Erkrankung stellt jedoch keinen Kündigungsschutz dar.

Diese falsche Annahme geht vermutlich auf das in § 8 verfasste Entgeltfortzahlungsgesetz zurück. Dieses legt fest, dass ein Arbeitgeber nach Ende des Arbeitsverhältnisses Entgeltfortzahlungen leisten muss, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund der Arbeitsunfähigkeit gekündigt wurde. Dann muss der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlungen leisten (siehe nächster Abschnitt).

Hingegen wäre eine Kündigung sehr wohl unzulässig, wenn Sie sich in Elternzeit oder Mutterschutz befinden. Auch wenn Sie Teil des Betriebsrats sind, sind Sie vor Kündigungen besonders geschützt. Gleiches gilt für Schwerbehinderte.

Habe ich bei einer Kündigung wegen Krankheit Anspruch auf Lohn?

Unter Umständen muss der Arbeitgeber dem nicht arbeitsfähigen Arbeitnehmer bei einer Kündigung wegen Krankheit den Lohn weiter zahlen – und zwar über den Termin der Kündigung hinaus bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit. Das soll verhindern, dass sich Arbeitgeber per Kündigung um die Pflicht der Entgeltfortzahlung drücken.

In den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses haben Angestellte allerdings generell keinen Anspruch auf Lohn bei Krankheit. Stattdessen bekommen sie Krankengeld von der Krankenkasse. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet zudem sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit – auch nach einer Kündigung.

Wichtig

Nach einer Kündigung sollten Sie sich grundsätzlich gleich arbeitslos melden, um rechtzeitig Arbeitslosengeld beziehen zu können. Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier.

Habe ich nach einer Kündigung wegen Krankheit ein Recht auf Abfindung?

Wenn Ihnen krankheitsbedingt gekündigt wird, haben Sie dann Anspruch auf Abfindung, wenn eine solche Zahlung für das Ende des Arbeitsverhältnisses im Tarif- oder Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Aber auch wenn dem nicht so ist, stehen Ihre Chancen auf zusätzliches Geld nicht schlecht. Denn Arbeitgeber lassen sich bei Kündigungen wegen Krankheit oft auf Abfindungen ein, um zu verhindern, dass der betroffene Mitarbeiter Klage einreicht.

Was gilt bei Aussicht auf Genesung?

Damit eine Kündigung rechtens ist, muss abzusehen sein, dass es in Zukunft keine Besserung gibt. Bricht sich ein Arbeitnehmer beispielsweise ein Bein und ist aus diesem Grund länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, besteht kein Kündigungsgrund.

Hier wird von Pech gesprochen, und die Aussicht auf Genesung ohne weitere Arbeitsbeeinträchtigung sei im Normalfall auch gegeben, so Alexander Birkhan, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Koblenz.

Erkrankt jemand ständig an grippalen Infekten oder anderen Ansteckungskrankheiten, kommen schnell mehr als sechs Wochen im Jahr zusammen. Auch dann kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer rechtmäßig kündigen. Denn jemand, der häufig krank wird, hat eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft – auch wenn es sich bei den einzelnen Ausfällen nur um Kurzerkrankungen handelt.

Ist eine negative Gesundheitsprognose ein Kündigungsgrund?

Sollte ein Arbeitnehmer aufgrund einer schweren Krankheit länger ausfallen, kann auch die Gesundheitsprognose eine Kündigung wegen Krankheit rechtfertigen. Hierbei müssen arbeitsrechtlich immer das Risiko für die Firma und die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers im Auge behalten werden (Interessenabwägung).

Leidet ein Arbeitnehmer etwa unter einem Bandscheibenvorfall mit Negativprognose, ist das Risiko sehr hoch, dass die Arbeitskraft mit Langzeiterkrankung Ausfälle verursacht. Da das zu fehlender Planungssicherheit, Störungen des Betriebsablaufs oder einer wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers durch Krankheitsvertretungen und außergewöhnlich hohen Entgeltfortzahlungskosten führen kann, ist eine Kündigung wegen Krankheit in diesem Fall möglich.

Wie kann ich eine Kündigung wegen Krankheit verhindern?

Wenn Ihnen wegen einer schweren Krankheit und dem damit zusammenhängenden Risiko gekündigt wird, können Sie die Kündigung mit einer positiven Prognose vonseiten Ihres Arztes unter Umständen verhindern.

Die Beweislast liegt aber beim Arbeitnehmer. Das heißt, Sie müssen sich selbst um die positive Prognose bemühen. Grundsätzlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
  • Urteil Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 158/16)
  • Gespräch mit Alexander Birkhan
  • arbeitsrechte.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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