Kellner gab sich als Altenpfleger aus Tödliche Silikonölspritze in Penis – Haftstrafe bestätigt
Ein Bodybuilder hat im Internet einen Mann kennengelernt, der ihm medizinische Kenntnisse vorgaukelte, aber nur ein Kellner war. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die verhängte Haftstrafe.
Ein ehemaliger Kellner aus Nordrhein-Westfalen wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem er einem Bekannten Silikonöl in die Genitalien injiziert hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun eine Revision gegen das Urteil des Wuppertaler Landgerichts abgelehnt.
Das Landgericht in Wuppertal hatte den damals 46-jährigen Mann im August wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte habe seinem Bekannten, einem dann 31-Jährigen, im Juli 2019 Silikonöl in den Penis injiziert. Dabei gab der Ex-Kellner vor, ein ausgebildeter Krankenpfleger zu sein und medizinisches Silikonöl von hoher Qualität zu verwenden. Tatsächlich handelte es sich jedoch um preiswertes Öl, das normalerweise zur Schmierung von Industriemaschinen verwendet wird.
Die versprochene Penisvergrößerung ging schief
Laut Gericht litt der Bekannte unter einem stark beeinträchtigten Selbstwertgefühl und betrieb intensives Bodybuilding. Trotz seiner durch Anabolika erlangten Statur eines Extremkraftsportlers fand er seine Genitalien zu klein. Daher entschied er sich für eine Vergrößerung mittels Silikonspritzen.
Der Kontakt zwischen den beiden Männern kam über Internetforen zustande. Zwischen November 2017 und Juli 2018 ließ sich der 31-Jährige insgesamt viermal von dem Angeklagten Silikonöl spritzen – jeweils bis zu 280 Milliliter pro Injektion.
Nach vier Injektionen erkrankte der Bodybuilder
Am 24. Juli 2019 erhielt der Mann eine weitere Injektion vom Angeklagten. Nachdem sich sein Gesundheitszustand danach rapide und massiv verschlechtert hatte, wurde er zwei Tage später in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Ärzte stellten eine Lungenembolie fest – eine Folge der Injektionen.
Trotz monatelanger intensivmedizinischer Behandlung und künstlichen Komas verstarb der Mann sieben Monate später an multiplem Organversagen. Der damalige Kellner wandte sich nach dem Urteil des Wuppertaler Landgerichts an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Der BGH fand jedoch keine Rechtsfehler zu Ungunsten des Angeklagten und wies die Revision zurück.
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- Nachrichtenagentur dpa