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Ulrike Guérot: Kündigung von Corona-Kritikerin ist rechtmäßig


Politologin Ulrike Guérot
Kündigung von Corona-Kritikerin rechtmäßig

Von dpa, raf

24.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Teilnehmer einer Demonstration bekunden mit Schildern und Reden vor dem Arbeitsgericht in Bonn ihre Solidarität mit der Politologin Ulrike Guérot.Vergrößern des Bildes
Teilnehmer einer Demonstration bekunden mit Schildern und Reden vor dem Arbeitsgericht in Bonn ihre Solidarität mit der Politologin Ulrike Guérot. (Quelle: Henning Kaiser/dpa)

Darf eine Coronamaßnahmen-kritische Angestellte gekündigt werden? Im Falle der Politologin Ulrike Guérot fiel jetzt ein Urteil.

Ulrike Guérot wurde als Kritikerin der Corona-Schutzmaßnahmen bekannt. 2023 bekam sie von der Universität Bonn die Kündigung. Nun hat ein Gericht darüber entschieden, ob dies rechtmäßig war.

Die Kündigung der umstrittenen Politologin Ulrike Guérot (Corona-Kritik-Buch: "Wer schweigt, stimmt zu") durch die Universität Bonn ist nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig gewesen. Die 60 Jahre alten Wissenschaftlerin hatte gegen die Kündigung geklagt, doch das Arbeitsgericht Bonn wies die Klage ab. Guérot kündigte anschließend gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, sie werde gegen das Urteil in Berufung gehen.

Es ging gar nicht um Coronamaßnahmen-Kritik

Die Universität hatte die Kündigung mit Plagiatsvorwürfen begründet. Die sah das Gericht ebenfalls und stellte fest, dass eine "Pflichtverletzung der Klägerin durch Täuschung" eine Kündigung rechtfertige. Ausschlaggebend war dabei Guérots Buch: "Warum Europa eine Republik werden muss".

In diesem Buch habe sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert und dies nicht richtig kenntlich gemacht, was einem wissenschaftlichen Fehlverhalten und auch einem Plagiat entspreche, urteilte das Gericht. Mit dem Buch hatte sich Guérot um die Professur in Bonn beworben. Das wertete das Gericht als Täuschungsversuch. Erschwerend käme hinzu, dass Guérot keine wissenschaftliche Anfängerin sei. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung sei deshalb gerechtfertigt.

Guérot sagte nach dem Richterspruch, sie sei "überrascht von dem Urteil". Sie halte die Begründung nicht für schlüssig und werde in die zweite Instanz gehen. Sie habe sich mit weit mehr Büchern und Artikeln beworben, und niemand habe Fehler gefunden. Einzelne problematische Passagen aus dem Europa-Buch habe sie schon Jahre zuvor öffentlich eingestanden. "Das hätte die Uni ja wissen können."

Umstrittene Aussagen

Guérot hatte während der Corona-Pandemie mit scharfer Kritik gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Sie nannte die Schutzmaßnahmen "semi-autoritär" und schloss sich im Mai 2021 einer Initiative von Wissenschaftlern an, welche die maßnahmenkritische Aktion #allesdichtmachen befürworteten. Als Interviewpartnerin verbreitete sie Falschinformationen und wurde laut FAZ zu einer Ikone der "Querdenkerszene".

Umstritten ist sie auch aufgrund ihrer Äußerungen zum Ukraine-Krieg. Seit Beginn des russischen Angriffs fordert sie sofortige Friedensverhandlungen. Kritiker werfen ihr vor, das Verhältnis von Angreifer und Angegriffenem dabei teilweise umzukehren. Im Februar 2023 gehörte Guérot zu den Erstunterzeichnerinnen des von Sahra Wagenknecht und Alice Schwarzer initiierten "Manifest für Frieden", das für Diplomatie und Verhandlungen und gegen weitere "eskalierende Waffenlieferungen" an die Ukraine aufrief.

Die Gerichtsverhandlung am Mittwoch zog Dutzende Unterstützer und Unterstützerinnen der Autorin an. Sie forderten auf Transparenten Wissenschaftsfreiheit.

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