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Unfallrente: Wird sie mit der Altersrente verrechnet?


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Wird eine Unfallrente mit der Altersrente verrechnet?

Von t-online, mak

26.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Mann im Rollstuhl (Symbolbild): Die gesetzliche Rente kann gekürzt werden, wenn Sie eine Unfallrente beziehen.Vergrößern des Bildes
Mann im Rollstuhl (Symbolbild): Die gesetzliche Rente kann gekürzt werden, wenn Sie eine Unfallrente beziehen. (Quelle: getty-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Ich beziehe eine Unfallrente wegen eines Arbeitsunfalls. Wird diese später an die Altersrente angepasst oder verrechnet?

Nein, die von der Berufsgenossenschaft gezahlte Unfallrente wird unverändert gezahlt. Allerdings ist es möglich, dass die von der gesetzlichen Rentenversicherung parallel gezahlte Rente gekürzt wird, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Am Ende würde es folglich auf das Gleiche hinauslaufen.

"Dies ist der Fall, wenn die Unfallrente und die Altersrente zusammen einen individuell zu berechnenden Grenzbetrag übersteigen", so Sennewald.

Ausgangswert für die Bestimmung dieses Grenzbetrages ist demnach der Jahresarbeitsverdienst, der der Berechnung Ihrer Unfallrente zugrunde liegt. "Der Grenzbetrag ergibt sich aus 70 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes geteilt durch 12", sagt sie weiter.

Grundrentenbetrag kann abgezogen werden

Beachten Sie aber: Bevor die beiden Renten zusammengerechnet und dem Grenzbetrag gegenübergestellt werden, kann von der Unfallrente noch ein sogenannter Grundrentenbetrag nach dem Bundesversorgungsgesetz abgezogen werden. Die Höhe ist abhängig vom Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Dieser Grad wird von der Berufsgenossenschaft festgestellt. Bei einer Erwerbsfähigkeitsminderung von beispielsweise zehn Prozent beträgt der Grundrentenbetrag, der abgezogen werden muss, aktuell rund 50 Euro. Je höher der Grad der MdE, desto höher ist auch der Grundrentenbetrag. Weitere Abzugsbeträge gelten ab dem 65. Lebensjahr oder bei bestimmten Erkrankungen.

Sennewalds Tipp: Ob Ihre Altersrente durch das Zusammentreffen mit der Unfallrente tatsächlich gekürzt wird, können Sie Ihrem Rentenbescheid in der Anlage "Zusammentreffen von Rente und Einkommen" entnehmen. Dort finden Sie auch den genauen Ablauf der Berechnung.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Gundula Sennewald
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