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Köln: Tödlicher Unfall bei Probefahrt – Bewährungsstrafe


Mit 78 km/h durch 30er-Zone
Tödlicher Unfall bei Probefahrt: Bewährungsstrafe

Von t-online, nfr

01.05.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240424-99-794906Vergrößern des BildesEin Schild steht vor dem Eingang zum Landgericht und Amtsgericht in Köln. (Symbolbild). Ein 21-Jähriger ist nach einem tödlichen Unfall zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. (Quelle: Oliver Berg/dpa)
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Ein 21-Jähriger will ein schrottreifes Auto in schnelle Euro verwandeln. Bei einer Probefahrt zusammen mit einem Kaufinteressenten prallt er gegen eine Ampel - und der andere Mann stirbt.

Nach einem tödlichen Unfall bei einer Probefahrt ist ein 21-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Amtsgerichts Köln war er gegen einen Ampelmast geprallt, als er einem Kaufinteressenten mit viel zu hoher Geschwindigkeit sein Auto vorführte. Der 44 Jahre alte Interessent, der auf dem Beifahrersitz saß, starb noch am Unfallort. Der 13 Jahre alte Neffe des Mannes wurde auf der Rückbank schwer verletzt.

Der 21-Jährige sei mit einem "schrottreifen Fahrzeug" mit mindestens 78 Stundenkilometern in Hürth bei Köln durch eine Tempo-30-Zone gerast, heißt es in der Urteilsbegründung. Dabei sei er auf regennasser Fahrbahn nach einer Vollbremsung ins Schleudern geraten und gegen den Ampelmast geprallt.

Urteil: 20 Monate Bewährung und Sozialstunden

Das Gericht verurteilte den 21-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht nach Jugendstrafrecht zu 20 Monaten Haft auf Bewährung. Als Auflage wurde festgesetzt, dass der junge Mann, der in seiner Reife verzögert sei, ein Jahr lang monatlich 30 Stunden soziale Arbeit ableisten muss.

"Aufgrund Ihres Verhaltens ist ein Mensch gestorben. Dafür sind Sie moralisch und juristisch verantwortlich", sagte die Vorsitzende Richterin. Nach dem Unfall war der ebenfalls schwer verletzte Angeklagte aus dem Unfallwagen gekrochen und in ein anderes Fahrzeug gestiegen, dessen Fahrer bis heute unbekannt ist. Damit hatte er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Polizeibeamten trafen ihn später in einem Krankenhaus in Düren an.

Fahrtüchtigkeit bewusst ignoriert

Laut Urteil war dem Angeklagten bekannt, dass das Fahrzeug, an dem unter anderem das Antiblockiersystem defekt war, nicht fahrtüchtig gewesen sei. Der 21-Jährige räumte in der Verhandlung zudem ein, dass er den Wagen erst wenige Tage zuvor für lediglich 350 Euro erworben habe.

Laut der Verkaufsanzeige hatte der junge Mann dann 2700 Euro für das Auto verlangen wollen. Dabei hatte er behauptet, das Fahrzeug sei in einem "Top-Zustand" und verfüge über keine technischen Mängel.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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