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Tipps für Sicherheitskontrolle und Handgepäck


Sicherheitskontrolle
Handgepäck: Was Sie wissen sollten

Von t-online, dpa, AM, az

Aktualisiert am 30.05.2018Lesedauer: 6 Min.
Sicherheitskontrolle und Handgepäck: Was Sie wissen solltenVergrößern des BildesBestimmte Teile Ihres Gepäcks sollten Sie vorsorglich in die vorgesehenen Gepäckwannen legen, um zu vermeiden, dass Ihre Reisetasche ein zweites Mal durch den Scanner muss. (Quelle: Creatas/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wer mit dem Flugzeug verreist oder eine Dienstreise unternimmt, muss die aktuellen Sicherheitsbestimmungen beachten. Welche Gegenstände dürfen ins Handgepäck und welche nicht? Wie sind die Bestimmungen für Maße und Gewicht bei verschiedenen Fluggesellschaften? Hier finden Sie Antworten.

Um am Flughafen stressige Situationen zu vermeiden, lohnt es sich, die aktuellen Sicherheitsbestimmungen für Flüge zu kennen und sich entsprechend vorzubereiten.

Je nachdem, in welches Land man reist, unterscheiden sich die Sicherheitskontrollen zum Teil erheblich. Bei Reisen in die USA und nach Israel etwa sind sie besonders streng. Sie gelten zudem nicht nur vor dem Abflug, sondern auch an Bord.

Ganz wichtig: Sie müssen rechtzeitig vor Abflug am Flughafen sein – seien Sie etwa zwei Stunden vorher da. Die Sicherheitskontrollen erfolgen nach der Gepäckaufgabe im Abflugbereich. Der Reisende muss dazu durch eine Sicherheitsschleuse gehen und wird manchmal zusätzlich mit einem Handscanner abgetastet. Sein Handgepäck wird durchleuchtet und gegebenenfalls geöffnet.

Was darf ins Handgepäck?

Die meisten kennen das Problem von Kurztripps, wenn man nur mit Handgepäck reist: Darf ich meine Kosmetik einfach einpacken? Hier gilt: Cremes, Lotionen, flüssiger Eyeliner, Haargel oder Kontaktlinsenflüssigkeit dürfen nur mit in die Flugzeugkabine genommen werden, wenn jeder Behälter maximal 100 Milliliter fasst. Es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge auf den Behältnissen. In der Drogerie können Sie 100-Milliliter-Behälter zum Umfüllen Ihrer Kosmetik kaufen.

Proviant wie ein belegtes Brot oder Süßigkeiten, die nicht flüssig sind, sind im Handgepäck nach wie vor erlaubt. Als Flüssigkeiten gelten allerdings beispielsweise Brotaufstriche, Konfitüre oder Joghurt.

Die Einzelbehältnisse müssen an der Sicherheitskontrolle in einem verschlossenen, durchsichtigen Plastikbeutel separat vorgezeigt werden, der höchstens einen Liter fassen darf. Am besten packen Sie den Beutel mit den Flüssigkeiten griffbereit ins Handgepäck. Gleiches gilt für Babynahrung. Duty-Free-Artikel müssen am selben Tag gekauft worden sein und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, die Sie im Shop erhalten.

Was sollte auf keinen Fall ins Handgepäck?

Bestimmte Dinge sollten Sie unbedingt in den aufzugebenden Koffer packen, oder erst gar nicht vom Abflugort mitnehmen:

  • Mehrere Feuerzeuge (ein einzelnes ist erlaubt)
  • Taschenmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern
  • Nagelscheren und Nagelfeilen, es sei denn, sie sind aus Papier
  • Rasierklingen
  • Stricknadeln
  • Bestimmte Sport- und Freizeitgeräte, die als Schläger fungieren
  • Angelruten, Heringe zum Zelten
  • Waffen, Waffenattrappen und Spielzeugwaffen
  • Peroxide und Haarfärbemittel
  • Bohrer und andere Werkzeuge

Werden diese Dinge in Ihrem Handgepäck gefunden, müssen Sie diese abgeben. In manchen Fällen könnten Sie zudem in Rechtfertigungszwang geraten, beispielsweise wenn Sie waffenähnliche Gegenstände ins Flugzeug mitnehmen wollen.

Besondere Bedürfnisse vorzeitig bekannt geben

Menschen mit bestimmten Krankheiten sind darauf angewiesen, ihre Medikamente bei sich zu führen – Flüssigkeiten oder auch Spritzen für Insulin zum Beispiel. Wenn Sie dazu gehören, sollten Sie sich in jedem Fall vor dem Flug informieren. Am besten fragen Sie beim Flughafen oder der Fluggesellschaft nach, was verlangt wird. In der Regel wird eine ärztliche Bescheinigung gewünscht, die nachweist, dass Sie die mitgeführten Medikamente benötigen.

Was sollte beim Sicherheitscheck in die Gepäckwanne?

Bestimmte Teile Ihres Gepäcks sollten Sie vorsorglich in die vorgesehenen Gepäckwannen legen, um zu vermeiden, dass Ihre Reisetasche ein zweites Mal durch den Scanner muss. Das erleichtert und beschleunigt die Kontrolle.

In die Gepäckwanne gehören:

  • Boardkarte und Ausweis/Reisepass,
  • die oben genannten Flüssigkeiten,
  • Handy und Laptop,
  • Jacken, Gürtel, Schals, manchmal Schuhe, eventuell die Armbanduhr.

Doch wie sieht es eigentlich mit E-Book-Readern aus? Nach Angaben der Bundespolizeidirektion des Frankfurter Flughafens besteht für Reisende keine Verpflichtung, E-Book-Reader aus dem Handgepäck zu nehmen. Die Behörde empfiehlt jedoch, elektronische Geräte grundsätzlich herauszunehmen und separat in die Gepäckwanne zu legen.

Größe und Gewicht der Gepäckstücke

Für die Mitnahme von Handgepäck gelten genaue Vorgaben bezüglich Größe und Gewicht sowie Inhalt. Je nach Fluggesellschaft sind ein bis zwei Stücke Handgepäck pro Fluggast erlaubt. Zugelassen als Handgepäck sind auch faltbare Kleidersäcke, die die üblichen Maße sogar überschreiten dürfen. An Bord wird das Handgepäck in den Fächern oberhalb der Sitze verstaut oder aber unter den Vordersitz geschoben.

Über die zulässige Größe und Gewicht des Gepäcks entscheiden die jeweiligen Fluggesellschaften. Die Größe der Handgepäckstücke ist dabei meist normiert. Das heißt, dass Standardhandgepäckkoffer, wie man sie im Laden findet, den geforderten Größenangaben meist entsprechen.

Um sicherzugehen, dass das Höchstgewicht nicht überschritten wurde, sollten Sie Ihr Handgepäck bereits zuhause wiegen.

Das sind die Bestimmungen für Handgepäck beliebter Fluggesellschaften

Ryanair

Pro Passagier sind bei Ryanair ein großes Handgepäckstück, maximale Größe 55 x 40 x 20 Zentimeter und maximal zehn Kilogramm Gewicht, plus eine kleine Tasche bis zu 35 x 20 x 20 Zentimeter erlaubt. Dabei zählt nicht die Art der Tasche, ob es sich also um einen Rucksack oder einen Rollkoffer handelt, sondern die Maße sind entscheidend. Pro Kilogramm Übergepäck müssen Sie eine Gebühr von elf Euro zahlen.

Die irische Billigfluggesellschaft hat seit dem 15. Januar 2018 die Handgepäckregeln verschärft. Zwar ist die Mitnahme von zwei Handgepäckstücken weiterhin kostenlos. Das größere – üblicherweise ein Standard-Kabinen-Rollkoffer – darf aber nur noch mit an Bord nehmen, wer den Aufpreis von mindestens fünf Euro bezahlt hat. Die übrigen Passagiere, die keinen Aufpreis zahlen möchten, müssen ihr größtes Handgepäckstück am Gate abgeben. Es wird dann kostenlos im Frachtraum des Flugzeugs befördert.

Easyjet

Bei dieser Billigfluggesellschaft lauten die maximal erlaubten Maße für Handgepäck 56 x 45 x 25 Zentimeter, Griffe und Räder eingeschlossen. Wenn Ihr Koffer größer ist, wird er als Aufgabegepäck betrachtet und im Frachtraum des Flugzeugs untergebracht. Die Gebühr dafür beträgt bis zu 60 Euro. Eine Gewichtsbeschränkung bei Easyjet gibt es nicht, als Faustregel gilt aber: Sie sollten in der Lage sein, Ihr Handgepäck in das Gepäckfach an Bord zu heben.

Lufthansa

Wenn Sie bei Lufthansa mit der Economy Class oder der Premium Economy Class fliegen, ist ein Handgepäckstück mit bis zu acht Kilogramm erlaubt. Bei Business Class und First Class sind zwei Handgepäckstücke mit je bis zu acht Kilogramm erlaubt. Die Maße für Handgepäck betragen höchstens 55 x 40 x 23 Zentimeter, für faltbare Kleidersäcke sind es 57 x 54 x 15 Zentimeter. Zusätzlich ist ein weiteres kleines Gepäckstück erlaubt, wie etwa eine Handtasche, ein Rucksack oder eine Laptoptasche, das maximal 40 x 30 x 10 Zentimeter groß sein darf.

Eurowings

Jeder Fluggast bei Eurowings darf ein Handgepäckstück mit einem maximalen Gewicht von acht Kilogramm und mit Höchstmaßen von 55 x 40 x 23 Zentimeter mit an Bord nehmen. Hiervon ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke. Diese gelten bis zu einer Größe von 57 x 54 x 15 Zentimeter als Handgepäck. Zusätzlich zu diesem Handgepäckstück dürfen Sie eine weitere Tasche mit folgenden Maßen mitnehmen: 40 x 30 x 10 Zentimeter. Größere beziehungsweise schwerere Gepäckstücke müssen am Schalter aufgegeben werden. Für eine Langstrecke zahlen Sie dafür mindestens 25 Euro, für eine Kurz- und Mittelstrecke mindestens 30 Euro.

Condor

Pro Passagier ist bei Condor ein Handgepäckstück mit den Höchstmaßen 55 x 40 x 20 Zentimeter erlaubt. Für Erwachsene und Kinder ab zwei Jahren darf diese Reisetasche in der Economy Class sechs Kilogramm nicht überschreiten. In der Premium Class sind zehn Kilogramm gestattet, in der Business Class zwölf, wobei diese bei letzterem auf zwei Gepäckstücke verteilt werden kann. Zusätzlich zum Handgepäck kann eine kleine Handtasche, ein Laptop oder Tablet inklusive Tasche und ein Regenschirm kostenfrei in der Kabine mitgeführt werden.

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Die Gebühren bei Condor für Übergepäck hängen von dem Reiseland ab. Diese sind in fünf Zonen aufgeteilt. In Zone 1 etwa sind unter anderem Frankreich und Italien, in Zone 2 unter anderem die Kanarischen Inseln und Griechenland, bis hin zu Zone 5 mit USA, Kanada und Puerto Rico. Für ein Übergepäck nach oder von Zone 1 beispielsweise zahlen Sie am Flughafen zwölf Euro pro Kilogramm, für Zone 2 sind es 15 Euro pro extra Kilogramm. Passagiere der Economy Class in einem Tarif ohne inkludiertes Gepäck zahlen einmalig pro Fluggast und Flugstrecke für die ersten 20 Kilogramm in der ersten Zone 50 Euro Übergepäckgebühren und für die zweite Zone 55 Euro.

Tuifly

Pro Passagier bei Tuifly ist ein großes Handgepäckstück, maximale Größe 55 x 40 x 20 Zentimeter und maximal sechs Kilogramm Gewicht gestattet. Zusätzlich zum Handgepäck dürfen Sie beispielsweise folgendes mitführen: Laptoptasche, Handtasche, Ihre Duty-Free-Einkäufe, Regenschirm, Kamera, Bücher oder Zeitschriften und Gehhilfen. Ist Ihr Handgepäck schwerer oder größer, müssen Sie dieses als Reisegepäck aufgeben.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • eigene Recherche
  • Website von Ryanair
  • Website von Easyjet
  • Website von Lufthansa
  • Website von Eurowings
  • Website von Condor
  • Website von Tuifly
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