Unkraut bekämpfen Wo Unkrautvernichter verboten sind
Viele Unkrautvernichter werden falsch eingesetzt. Selbst Essig und Salz dürfen nicht verwendet werden. Bei einem Verstoß drohen hohe Bußgelder.
Im Rasen, Gemüse- und Blumenbeet fühlt sich auch Unkraut besonders wohl. Weil Jäten mühsam ist, greifen viele zu Unkrautvernichtern. Doch die sind längst nicht überall erlaubt und auch nicht immer sinnvoll.
Was viele nicht wissen: Das Pflanzenschutzgesetz erlaubt den Einsatz von zugelassenen Unkrautvernichtern nur auf Flächen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Glyphosat: Wo der Unkrautvernichter verboten ist
Auf versiegelten Flächen wie Gehwegen, gepflasterten oder betonierten Auffahrten und Terrassen, Pflastersteinen und Bürgersteigen (Gehwegstege) dürfen Pflanzenschutzmittel generell nicht verwendet werden – ganz egal, wie viel Wildwuchs sich in den Fugen breitmacht. Das Verbot gilt sowohl für selbstgemachte Hausmittel (mit Essig oder Salz) und biologische Unkrautvernichter als auch für chemische Präparate.
Info
Liegt eine Sondergenehmigung der Kommunalverwaltung oder der Stadt vor, dürfen Unkrautvernichtungsmittel teilweise und eingeschränkt auf Pflastersteinen angewendet werden. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass Hobbygärtner die Ausnahmeerlaubnis erhalten.
Für Landwirte gilt eine Sonderregelung. Beispielsweise dürfen sie noch bis 2024 Unkrautvernichter mit dem beliebten Wirkstoff Glyphosat verwenden. Der Grund: Kulturpflanzen können den Wirkstoff nach einer bestimmten Wartezeit wieder abbauen, so Experten – wenn alles fachlich richtig gehandhabt wird. Allerdings müssen auch jetzt schon bestimmte Regelungen beachtet werden. Die genauen Informationen erhalten Landwirte bei der Landwirtschaftskammer ihres Bundeslandes.
Warum sind Unkrautvernichter verboten?
Unkrautvernichter dürfen nicht auf versiegelten und Freilandflächen angewendet werden, da ihre Giftstoffe mit dem abfließenden Oberflächenwasser über die Kanalisation in unser Grundwasser gelangen können.
Von dort aus gefährden ihre Wirkstoffe dann sowohl Menschen, Tiere als auch allgemein die Umwelt.
Hohe Strafe durch Einsatz von Unkrautvernichter
Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Gelten die Verstöße als besonders schwer, können sie sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen, erklärt das Umweltbundesamt. Als wie gravierend die Straftat gewertet wird, ist gesetzlich geregelt.
Die genauen Auflistungen sind in den jeweiligen Gesetzen aufgeführt (siehe auch Bundesnaturschutzgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Chemikaliengesetz).
Verbotene Hausmittel
Es ist verboten, Herbizide selbst herzustellen. Selbst wenn sie aus den vermeintlich harmlosen Lebensmitteln Essig und Salz bestehen. Diese Hausmittel dürfen als Unkrautbekämpfungsmittel nicht zum Einsatz kommen. Aber auch andere biologische Wirkstoffe dürfen nicht verwendet werden.
Bei dem Verbot geht es nicht primär um den Wirkstoff, vielmehr sollen die Pflanzen und die Mikroorganismen im Boden geschützt werden. Denn sowohl Essig als auch Salz können den pH-Wert des Bodens so stark verändern, dass die in der Erde lebenden Tiere, Bakterien und Co. sterben. Auch die Pflanzen können bei einem zu säurehaltigen oder salzigen Boden eingehen.
Alternativen zur chemischen Keule
Bei der Unkrautvernichtung auf Pflastersteinen und Gehwegen muss man auf den Einsatz der Chemiekeule verzichten. Doch die Arbeit mit dem Fugenkratzer ist mühsam und zeitraubend. Eine einfachere Methode ist das Abflämmen des Unkrauts mit dem Unkrautbrenner – auch Abflammgerät genannt. Bei der Methode werden alle Rückstände verbrannt. Das Ergebnis ist ein sauberes Erscheinungsbild. Zudem werden die Fugen geschont, da kein Füllmaterial mit den Wurzeln herausgezogen wird.
Es gibt aber auch zwei Nachteile: Die Art der Unkrautbekämpfung kann nur auf hitzebeständigen Materialien angewendet werden, und teilweise bleiben die Wurzeln noch im Boden, sodass über kurz oder lang das Unkraut nachwächst. Das Abflammgerät muss daher regelmäßiger zum Einsatz kommen. Übrigens: Es gibt auch Geräte, die mithilfe von Strom die unerwünschten Wildkräuter "verbrutzeln".
Eine weitere Maßnahme ist kochendes Wasser. Es wird über den unerwünschten Wildwuchs gegossen, wodurch dieses dann verbrüht. Der Dampfreiniger hat einen ähnlichen Effekt.
Etwas mühsamer, aber auch effektiv, sind Fugenbürsten, Fugenkratzer und Motorbürsten. Bei einem sehr robusten Boden können Sie auch zum Hochdruckreiniger greifen.
Pflanzenschutzmittel richtig anwenden
Auch dort, wo man sie einsetzen darf, sind Pflanzenschutzmittel nicht immer sinnvoll. Denn auch benachbarte Kulturpflanzen können leiden. Brennnessel, Giersch und Winde sind beispielsweise oft neben Ziergehölzen zu finden. Beim Einsatz chemischer Unkrautvernichter ist die Gefahr groß, dass auch sie Schaden nehmen.
Oft dürfen die Mittel deshalb nur mit Spritzschirm und ganz gezielt ausgebracht werden. Solche Anwendungshinweise müssen verpflichtend beachtet werden. Doch oft haben sich Unkräuter und Zierpflanzen so stark durchmischt, dass man sie kaum einzeln behandeln kann. Dann verzichtet man besser auf den Einsatz der Pflanzenschutzmittel.
Wie Sie Unkraut erkennen? In unserer Fotoshow erfahren Sie es.
Fazit
Der Einsatz von bestimmten Unkrautvernichtern ist in Deutschland stark eingeschränkt. So sind alle chemischen Unkrautvernichtungsmittel, die beispielsweise Glyphosat enthalten, für den Privatgebrauch verboten. Auch für die Anwendung auf Freilandflächen gibt es starke Einschränkungen.
Hobbygärtner sollten besser auf biologische Unkrautbekämpfungsmethoden (Hausmittel) oder gar auf die manuelle Entfernung des Wildwuchses setzen. Sie sind die umweltfreundlicheren und auch günstigeren Optionen. Aber Achtung: Auch nicht alle Hausmittel dürfen Sie verwenden. Dazu zählen Essig und Salz.