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Bürgergeld: Trotz Erhöhung zu wenig Geld für Stromkosten


Exklusive Berechnung
Bürgergeld: Erhöhung reicht nicht für Stromkosten

Von t-online, cho

09.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Bürgergeld beantragen: Empfänger in der Grundversorgung sollten trotz Erhöhung über einen Wechsel des Stromanbieters nachdenken.Vergrößern des BildesBürgergeld beantragen: Empfänger in der Grundversorgung sollten trotz Erhöhung über einen Wechsel des Stromanbieters nachdenken. (Quelle: Carsten Koall/dpa)

Obwohl im kommenden Jahr das Bürgergeld steigt, klafft bei den Empfängern eine Lücke bei den Stromkosten. Doch es gibt eine Lösung.

Trotz einer deutlichen Erhöhung des Bürgergelds bleibt auch 2024 der Anteil für Strom zu gering. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox, die t-online exklusiv vorliegen, beläuft sich der Fehlbetrag für einen Alleinlebenden voraussichtlich auf 129 Euro pro Jahr. Wird das aktuelle Preisniveau für Neukunden berücksichtigt, können Bürgergeld-Empfänger die Lücke aber schließen.

Strompauschale durchschnittlich ein Viertel zu niedrig

Im Jahr 2024 steigt das Bürgergeld für einen alleinstehenden Erwachsenen um 61 Euro auf 563 Euro pro Monat. Davon sind rein rechnerisch 45,70 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich rund 56,45 Euro. Die tatsächlichen Stromkosten sind somit rund ein Viertel (24 Prozent) höher als die dafür vorgesehenen Zuwendungen.

Neukundentarife gleichen Fehlbetrag aus

Nicht mehr vorhanden ist die Versorgungslücke hingegen in einem günstigen Neukundentarif. Hier werden derzeit bundesweit durchschnittlich 43,27 Euro pro Monat fällig und damit sogar gut 5 Prozent weniger als im Bürgergeld veranschlagt. Wie hoch dieses Plus ausfällt, unterscheidet sich regional.

In Bremen müssen alleinlebende Bürgergeld-Empfänger jeden Monat im Schnitt 40,35 Euro für den günstigsten Stromtarif aufbringen. Das sind rund 12 Prozent weniger als im Bürgergeld-Satz vorgesehen. Im Laufe des Jahres ergibt sich so ein rechnerischer Überschuss von 64 Euro.

Auch in Bayern, Berlin und Niedersachsen (je minus 7 Prozent) liegen die realen Stromkosten im günstigsten Tarif deutlich unter dem im Regelsatz vorgesehenen Stromkostenanteil. Rund 11 Euro (2 Prozent) zuzahlen müssen hingegen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger in Brandenburg und Schleswig-Holstein.

Raus aus der Grundversorgung

"Besonders teuer ist die örtliche Grundversorgung. Hier kostet Strom sogar 44 Prozent mehr, als Bürgergeld-Empfängern gesetzlich zusteht. Vor allem Haushalten, die noch nie ihren Anbieter gewechselt haben, raten wir daher zum Tarifvergleich. Die monatlichen Fixkosten lassen sich so deutlich senken", sagt Thorsten Storck, Energieexperte des Vergleichsportals Verivox.

Zur Methode

Die durchschnittlichen Stromkosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger.
Der Bürgergeld-Regelsatz wird anhand einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes ermittelt. Für Alleinlebende werden die Ausgaben der unteren 15 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte berücksichtigt, für Familienhaushalte die unteren 20 Prozent. Der so ermittelte Regelsatz wird jährlich an die Preisentwicklung bedarfsrelevanter Güter angepasst.
Für Strom wurde anhand der EVS für Alleinlebende ein Pauschalbetrag von 35,30 Euro veranschlagt. Einschließlich der Fortschreibung der Preisentwicklung ergibt sich für das Jahr 2024 ein rechnerischer Wert von 45,70 Euro für Strom pro Monat.

Verwendete Quellen
  • Auswertung des Vergleichsportals Verivox
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