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Mundraub: Wann es eine Straftat ist


Kostenlos Obst, Nüsse und Beeren ernten
Mundraub: Wann es eine Straftat ist

Die Nüsse für den Salat, die Beeren für das Dessert oder die Kräuter für den Braten vom Wegesrand mitnehmen? Wann es legal ist und wann nicht.

Aktualisiert am 28.05.2024|Lesedauer: 3 Min.

Toppings und Kräuter für Ihre Speisen müssen Sie nicht teuer im Supermarkt oder Discounter kaufen. Sie können sie auch kostenlos selbst ernten. Jedoch sollten Sie einige wichtige Dinge berücksichtigen.

Erntezeit: An einigen Stellen können Sie Äpfel kostenlos pflücken.Vergrößern des Bildes
Erntezeit: An einigen Stellen können Sie Äpfel kostenlos pflücken. (Quelle: hayatikayhan/getty-images-bilder)

Geltende Regeln beachten

Diese wichtigen Regeln sollten Sie auf alle Fälle befolgen:

  • Beachten Sie die Eigentumsrechte. Privatgrundstücke dürfen nicht betreten werden.
  • Pflücken Sie nur so viel, wie es für den Eigenbedarf üblich ist. Andernfalls kann ein Bußgeld drohen.
  • Behandeln Sie die Sträucher und Bäume, von denen Sie ernten, mit Sorgfalt. Schneiden, brechen oder reißen Sie keine Zweige sowie Äste ab. Auch der Weg zum Ernteort sowie die umliegende Natur sollten mit Bedacht behandelt werden.

Eigentumsrechte überprüfen

Auf Ihrem Weg haben Sie Sträucher und Bäume entdeckt, an denen Obst, Nüsse oder Beeren hängen, die Sie gerne ernten möchten? Dann erkundigen Sie sich, wem die Fläche gehört, auf der die Pflanzen stehen. Das kann beispielsweise durch das Auskundschaften des Grundstücks – Schilder, Warntafeln, Zäune, Absperrungen – erfolgen. Hilfreich ist es ebenfalls, Anwohner oder Passanten aus der Umgebung zu fragen.

Wer etwas Zeit hat und auf Nummer sicher gehen möchte, kann beim Grünflächenamt, der "Unteren Naturschutzbehörde" oder der Straßenverkehrsbehörde anrufen und sich erkundigen, ob das Ernten der Früchte an der gefundenen Stelle möglich ist. Einige Behörden bevorzugen allerdings eine schriftliche Anfrage. In diesem Fall sollte dann der genaue Standort der besagten Fläche genannt werden.

Tipp

In einigen Kommunen signalisieren weiße oder gelbe Bänder um den Baumstamm, dass die Früchte des Baumes offiziell geerntet werden dürfen – allerdings ebenfalls nur in kleinen Mengen.

Hier ist Ernten tabu

Stehen die Sträucher und Bäume auf einem öffentlichen Gelände, kann das Ernten dennoch nicht gestattet sein. Beispielsweise, wenn es sich bei der Fläche um ein Naturschutzgebiet (NSG) oder ein Landschaftsschutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiet) handelt.

Offizielle Karten verwenden

Einige Karten im Internet zeigen Stellen auf, an denen kostenlos Obst, Beeren, Nüsse und Kräuter geerntet werden können. Ein Anbieter hiervon ist beispielsweise mundraub.org.

Das kann geerntet werden

Die Karte der gemeinnützigen Organisation mundraub.org zeigt, welche Lebensmittel geerntet werden können. Dazu zählen unter anderem:

Obstbäume

Obststräucher

  • Brombeeren
  • Hagebutte
  • Heidelbeeren
  • Himbeeren
  • Sanddorn

Nüsse

Kräuter

  • Bärlauch
  • Rosmarin
  • Thymian

Erntezeitpunkt einhalten

Im Herbst sind vor allem Äpfel und Birnen reif. Die Erntezeit von Beeren und Nüsse liegt meist zwischen August und September. Damit Sie wissen, was wann reif ist, sollten Sie den Saisonkalender beachten:

Das ist bei der Ernte zu beachten

Wer die kostenlosen Köstlichkeiten mitnehmen möchte, sollte bestimmte (Verhaltens-)Regeln einhalten:

  • Handstrauß-Regel
    Ernten Sie nur für Ihren Eigenbedarf. Hilfreich kann hier die Handstrauß-Regel sein, wie sie in § 39 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgehalten ist: "Jeder darf [...] Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."
  • Schützen Sie beim Ernten Tiere und Pflanzen
    Durch die Ernte und den Weg zum Fundort sollten weder Tiere beunruhigt, verletzt, getötet noch Pflanzen verwüstet werden (siehe § 39 Absatz 1, 4 BNatSchG "Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen."). Dasselbe gilt für deren Lebensstätten.
  • Naturschutz
    Geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden.
  • Nahrungsquelle bewahren
    Den Tieren zuliebe sollten Sie ausreichend Früchte zurücklassen. Selbst, wenn Ihre Ernte dadurch sehr gering ausfällt. Die zurückgelassenen Nüsse, Beeren und Co. dienen Insekten, Vögeln und anderen Wildtieren als Nahrungsquelle.

Straftat: Wann das Ernten illegal ist

Am offensichtlichsten ist das Ernten verboten, wenn dafür ein privates Grundstück betreten werden muss oder die Pflanzen in einem geschützten Gebiet stehen. Auch dürfen durch das Ernten die Lebensstätten von Tieren und Pflanzen nicht zerstört werden.

Mundraub kann mancherorts nicht nur verboten, sondern auch eine Straftat sein. Beispielsweise, wenn der Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt wird. Dann droht dem Essensdieb eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Verwendete Quellen
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