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München: Mutter tötet Säugling – drei Jahre und acht Monate Haft


Für mehrere Monate
Eigenes Kind im Klo ertränkt: 20-Jährige muss in Haft

Von dpa, t-online, SK

15.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Prozess gegen angeblichen HellseherVergrößern des BildesDas Landgericht München (Symbolbild) hat eine Mutter, die ihren Säugling kurz nach der Geburt ertränkt hat, zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. (Quelle: Lukas Barth/dpa/dpa-bilder)
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Weil eine junge Mutter ungewollt schwanger geworden ist, entschied sie sich dazu, ihren Säugling im Klo zu ertränken. Ein Gericht schickt sie nun ins Gefängnis.

Weil sie ihren neugeborenen Sohn in einer Toilette ertränkt hat, ist eine junge Mutter zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München I befand die heute 20-Jährige am Mittwoch des Totschlags für schuldig. Sie habe den Säugling getötet, weil sie sich als Teil einer konservativ-christlichen Familie mit einem nicht ehelichen Kind "in einem Dilemma" befunden habe.

Die Große Jugendkammer ging von folgendem Sachverhalt aus: Die zum Tatzeitpunkt 19-jährige Angeklagte sei in einer Familie mit einem konservativ-katholischem Wertegefüge aufgewachsen. Sie sei dann ungewollt schwanger geworden. Eine Abtreibung sei vor ihrem familiären Hintergrund für sie keine Option gewesen. Im Mai 2023 habe sie im Badezimmer des Anwesens ihrer Eltern einen Sohn lebend und gesund zur Welt gebracht. Anschließend habe sie die Spülung der Toilette so oft hintereinander betätigt, bis das darin befindliche Kind tot war. Das teilt Dr. Laurent Lafleur, Leiter der Pressestelle für Strafsachen, in einer Pressemitteilung mit.

Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren wegen Mordes gefordert, die Verteidigung zwei Jahre wegen Totschlags. Diese sollten zur Bewährung ausgesetzt werden. Nach Ansicht des Gerichts waren niedrige Beweggründe, wie sie einen Mord kennzeichnen, bei der Angeklagten nicht vorhanden. Die Tat sei nicht allein aus "krasser Eigensucht" begangen worden. Die Kammer erkannte vielmehr ein ganzes Motivbündel. So habe die Angeklagte Angst gehabt, das Bild der Familie nach außen zu beschädigen und die Erwartungen ihrer eigenen Familie zu enttäuschen. Die Angeklagte habe sich bei der Geburt in einer äußerst schwierigen Situation befunden, heißt es weiter in der Mitteilung.

Die 20-Jährige hatte die Tat zum Prozessauftakt Ende April gestanden. "Ich habe viel gelernt und übernehme die volle Verantwortung für meine Tat", ließ sie dem Gericht über ihre Anwältin mitteilen. Zu der Schwangerschaft der Angeklagten aus Garching bei München kam es infolge einer Affäre mit einem Mann, der kurz darauf wegzog. Laut Staatsanwaltschaft fürchtete die Auszubildende in erster Linie Folgen für ihre Karriere, die sie mit einem Leben als Mutter für unvereinbar hielt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung Oberlandesgericht München, 15. Mai 2024
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