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Länger als 6 Wochen krank: Dieses Geld bekommen Sie nun


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Nach der Lohnfortzahlung
Länger als sechs Wochen krank: Dieses Geld bekommen Sie jetzt


Aktualisiert am 10.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Arzt spricht mit einer Patientin (Symbolbild): Auch bei längerer Krankheit bekommen gesetzlich Versicherte finanzielle Unterstützung.Vergrößern des Bildes
Arzt spricht mit einer Patientin (Symbolbild): Auch bei längerer Krankheit bekommen gesetzlich Versicherte finanzielle Unterstützung. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Sind Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben, löst das Krankengeld die Lohnfortzahlung ab. Was das für Ihren Geldbeutel bedeutet.

Manchmal spielt das Leben einem übel mit: Vielleicht ziehen sich einen komplizierten Bruch zu, leiden an chronischer Erschöpfung oder müssen nach einem Schlaganfall erst wieder lernen, Ihren Alltag selbstständig zu meistern. In all diesen Fällen dürften Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sein – und die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet. Doch keine Sorge: Bei gesetzlich Versicherten springt dann die Krankenkasse ein.

Länger als sechs Wochen krank: So hoch ist das Krankengeld

Ab dem 43. Krankheitstag zahlt sie Ihnen Krankengeld. Diese Lohnersatzleistung fällt allerdings geringer aus als Ihr normales Gehalt. Sie beträgt 70 Prozent Ihres Bruttoverdienstes, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Von dem geringen der beiden Werte gehen dann noch die Arbeitnehmeranteile für die gesetzlichen Sozialversicherungen ab. Was übrig bleibt, bekommen Sie als Krankengeld.

Sind Sie Arbeitnehmer, ist die Zahlung auf 72 Wochen begrenzt. Wer selbstständig ist, kann eine freiwillige Versicherung abschließen, um Krankengeld zu bekommen.

Krankengeld fließt automatisch

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Krankenversicherung innerhalb einer Woche nach Ihrem Arztbesuch vorliegen. Andernfalls ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld, die Kasse zahlt dann nicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).

Seit 2023 dürfte das aber kein Problem mehr darstellen, da Arztpraxen verpflichtet sind, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die gesetzliche Krankenkasse und den Arbeitgeber zu übermitteln. Allerdings ist es weiter Ihre Verantwortung, sich rechtzeitig um weitere Krankschreibungen zu kümmern, sodass die Arbeitsunfähigkeit nahtlos belegt ist.

Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Die Krankenkasse regelt alles automatisch mit Ihrem Arbeitgeber, sobald ihr die Krankschreibung vorliegt.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "Krankengeld: So viel Geld gibt es, wenn Du lange krank bist"
  • verbraucherzentrale.de: "Krankengeld: Ab wann Sie es bekommen und wie Sie es beantragen"
  • tk.de: "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall"
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