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Roller-Führerschein mit 15: Kosten im Check


Freiheit ab 15
Wie viel darf ein Roller-Führerschein kosten?

t-online, Daniel Geradtz

Aktualisiert am 28.03.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein Rollerführerschein bedeutet für viele Jugendliche Freiheit. (Quelle: wundervisuals/getty-images-bilder)

Der Roller ist häufig der Einstieg in die motorisierte Welt. Wir klären für Sie die Frage, was ein Roller-Führerschein für Jugendliche ab 15 Jahren kostet.

Viele Jugendliche haben einen Drang nach Freiheit. Diesem können sie mit einem Roller nachgehen. Den Führerschein für die Klasse AM, so die Bezeichnung seit 2013, können sie mit vergleichsweise wenig Aufwand erwerben. Allerdings sind die Kosten ein großer Faktor. Sie belaufen sich auf bis zu 800 Euro.

Das kostet ein Roller-Führerschein im Detail

Wie bei einem Autoführerschein müssen die Fahrschüler einen Theorie- und einen Praxisteil mit abschließenden Prüfungen absolvieren, um den Führerschein zu erhalten. Der theoretische Unterricht besteht aus 14 Doppelstunden. Die Kosten unterscheiden sich nach Region und Fahrschule. Es sind Spannen zwischen 100 und 300 Euro möglich. Hinzu kommt eine Prüfungsgebühr zwischen 20 und 50 Euro.

Fahrstunden sind nicht erforderlich, um sich zur abschließenden Prüfung anzumelden. Dennoch sind sie ratsam, um den Umgang mit dem Roller im Straßenverkehr zu lernen. Für vier Praxisstunden müssen Sie zwischen 120 und 200 Euro einkalkulieren. Die Fahrprüfung schlägt mit 100 bis 200 Euro zu Buche.

Weitere Kosten für den Roller-Führerschein

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen Fahrschüler einen Sehtest vorlegen, der maximal zwei Jahre alt ist. Die Bescheinigung kostet rund 10 Euro. Nicht zuletzt ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit neun Lerneinheiten à 45 Minuten zu belegen. Die Kursgebühren schwanken zwischen 20 und 50 Euro.

Mindestalter und weitere Voraussetzungen

  • Unter die Führerscheinklasse AM fallen Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
  • Die Größe des Hubraums ist auf maximal 50 Kubikzentimeter begrenzt.
  • Bei elektrisch betriebenen Rollern darf die Dauernennleistung den Wert von 4 kW nicht überschreiten.
  • Jugendliche können den Führerschein schon mit 15 Jahren erwerben. Er gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland. Erst danach sind Fahrten im Ausland möglich.

Mit jeder höheren Führerscheinklasse darf der Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis auch einen Roller im Straßenverkehr bewegen. Der Roller-Führerschein ist übrigens nicht auf zweirädrige Gefährte beschränkt. Wer diesen besitzt, darf auch sogenannte Minitrikes (drei Räder) und Minicars (vier Räder) steuern. Hinsichtlich Hubraum und Höchstgeschwindigkeit gelten dieselben Vorgaben wie für Roller.

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