Berliner Gericht entscheidet Fernsehsender muss NPD-Wahlwerbung nicht senden
Wie ein Gericht jetzt entschieden hat, muss der RBB einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD nicht ausstrahlen: Andere Rundfunkanstalten müssen diesen jedoch vor der Europawahl zeigen.
Im Gegensatz zu anderen Rundfunkanstalten muss der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eine Wahlwerbung der rechtsextremen NPD zur Europawahl nicht ausstrahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz, wie mitgeteilt wurde.
Der Spot propagiere eine pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und (kriminelle) Ausländer, hieß es in der Begründung des Urteils. Er mache nicht nur auf diejenigen Migranten aufmerksam, die seit 2015 tatsächlich Straftaten begangen hätten, sondern fordere, dass Deutsche vor sämtlichen Migranten zu schützen seien, die als reale und existenzielle Bedrohung dargestellt würden.
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Dagegen müssen der Hessische Rundfunk, der Norddeutsche Rundfunk und der Bayerische Rundfunk nach Gerichtsentscheidungen die Werbung der rechtsextremen NPD für die Europawahl senden. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München erfüllt der Text nicht evident (offenkundig) den Tatbestand der Volksverhetzung, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der Bayerische Rundfunk (BR) will sich juristisch dagegen wehren.
- Nachrichtenagentur dpa